Auszüge aus den Leitlinien für Schulsozialarbeit:
“ Schulsozialarbeit wird in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule durchgeführt. Sie ist grundsätzlich an allen Schulformen sinnvoll und erforderlich. Schulsozialarbeit bedient sich der Methoden der Jugendhilfe gemäß der Grundlagen des SBG VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und ist Teil der kommunalen Bildungslandschaft. Schulsozialarbeit beinhaltet Formen kontinuierlicher Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, die eine Tätigkeit von sozialpädagogischen Fachkräften am Ort Schule und die Zusammenarbeit mit allen weiteren am Schulleben beteiligten pädagogischen Fachkräften zur Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen zum Ziel haben. (…)
Der Auftrag zur Einrichtung von Schulsozialarbeit kann von der Schule, der Schulverwaltung, von Trägern der Jugendhilfe oder anderen Stellen initiiert werden. Die offizielle Beauftragung von Schulsozialarbeit erfolgt über ein klares Votum der politisch legitimierten Gremien auf kommunaler- oder Kreisebene (…); sie spiegelt sich idealerweise in einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung wieder. (…) Die beteiligten Akteurinnen und Akteure schließen Kooperations- und Leistungsvereinbarungen. Hierbei sind möglichst alle Beteiligten verbindlich mit einzubeziehen.
Die Arbeit in der Schulsozialarbeit ist auf Grundlage eines Fachkonzeptes durchzuführen, welche in abgestimmte kommunale und schulinterne Rahmenkonzeptionen einzubinden ist. Das jeweilige Handlungskonzept geht von den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule aus und wird gemeinsam mit der Schule entwickelt. (…)
Schulsozialarbeit ist Anlaufstelle für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule. Insbesondere aber für jene, die bei individuellen Problemen und Konfliktsituationen sozialpädagogische Hilfe, Unterstützung und Zuwendung suchen beziehungsweise benötigen (…). Dabei versteht sich Schulsozialarbeit als ein leicht zugängliches präventives Angebot, welches einen eigenständigen sozialpädagogischen Auftrag erfüllt und nicht auf die Unterstützung von sogenannten Problemschülerinnen und Problemschülern reduziert wird (…).
Basierend auf dem Jugendhilfeverständnis handelt Schulsozialarbeit planend, präventiv, flexibel und situativ. Sie nimmt kurzfristig Bedarfe auf, ohne aber in eine „Feuerwehrfunktion“ zu geraten. Prävention und Einzelfallarbeit sollten in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Zur Unterstützung der schulinternen Entwicklung kann Schulsozialarbeit einen eigenen Beitrag leisten. (…)
Grundsätze der Schulsozialarbeit
(…)
## Prävention (…)
## Vertraulichkeit (…)
## Freiwilligkeit (…)
## Ganzheitlichkeit (…)
## Partizipation (…)
## Lebensweltbezug (…)
## Niedrigschwelligkeit (…)
## Leistungsanerkennung (…)
(…)
Die (…) genannten Aufträge, Angebote und Methoden der Schulsozialarbeit sind so vielfältig und verschieden wie auch die Situationen an den einzelnen Schulen. Diese verstehen sich deshalb auch weder kumulativ noch ist deren Nennung abschließend zu verstehen. Es sind diejenigen Aufträge, Angebote und angewandten Methoden, welche sich in den vergangenen Jahrzehnten sinnhaft etabliert und fachlich bewährt haben.
Aufträge
## Übergänge gestalten (…)
## Vernetzung realisieren (..)
## Schulentwicklung unterstützen (…)
## Sich politisch einmischen (…)
## Gesundheit fördern (…)
## Schulabsentismus vermeiden (…)
## Zusammenarbeit mit Bezugspersonen (…)
## Offene Angebote für junge Menschen
## Gruppenarbeit (…)
## Einzelfallarbeit (…)
## Krisenintervention (…)
## Deeskalation und Konfliktlösung (…)
## Räume Schulsozialarbeit verfügt an der Schule, auf dem Schulgelände, über eigene Räume zur alleinigen Nutzung. Die Räume müssen als Beratungs- und Büroraum nutzbar und uneingeschränkt für die Fachkräfte der Schulsozialarbeit zugänglich sein. Weitere Räume dienen besonders der pädagogischen Arbeit mit den jungen Menschen. (…) Im Kooperationsvertrag ist zu regeln, welche Räumlichkeiten, technische Ausstattung und Arbeitsmaterialien der Schule von der Schulsozialarbeit genutzt werden können.
## (…)
## Finanzen Für pädagogische Aktivitäten sowie Elternarbeit ist ein eigens ausgewiesener Etat in angemessener Höhe einzurichten. Daraus werden die Ausgaben bestritten, die von der Schulsozialarbeit in Eigenverantwortung und im Alltag des pädagogischen Handels anfallen (Seminare, Projekte, Aktionen, Fahrten, Bewirtung, etc.). (…)“
Quelle: Kooperationsverbund Schulsozialarbeit
Dokumente: Leitlinien_Schulsozialarbeit_A5_gesamt.pdf