KOMPETENZEN IM BLICK – DEFIZITE TRETEN IN DEN HINTERGRUND Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des SGB II und SGB III wurde durch eine rechtskreisübergreifend zusammen gesetzte Arbeitsgruppe aus Experten der Agenturen für Arbeit und ARGEn sowie der Regionaldirektionen und der Zentrale ein rechtskreisübergreifendes Prozessmodell entwickelt („4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit“), das sämtliche Arbeitsschritte von der Erfassung eines Kundenprofils über die beraterische bzw. vermittlerische Begleitung des Kunden bis zu seiner Eingliederung beschreibt und somit das gesamte Leistungsspektrum der Integrationsarbeit abbildet. Bereits existierenden Systeme und Konzepte werden aufgegriffen, weiter entwickelt und sollen in ein neues rechtskreisübergreifendes Integrationssystem überführt werden. Das „4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit“ beinhaltet die vier Kernelementen des Integrations- bzw. Vermittlungsprozesses: Profiling, Zielfestlegung, Strategieauswahl und Umsetzung. Details der Phasen beschreibt eine Anlage der Weisung zur Weiterentwicklung SGB II und SGB III: “ Das Profiling umfasst eine Gesamtbetrachtung von Stärken und Schwächen und soll damit die bislang sehr dominierende Defizitorientierung korrigieren. Im Rahmen der Stärkenanalyse werden daher alle beruflichen und die übergreifenden Kompetenzen erfasst. Erst in einem zweiten Schritt werden gemeinsam mit dem Kunden oder der Kundin die Aspekte erarbeitet, die einer Vermittlung bzw. Integration im Wege stehen und an denen im Rahmen der Integrationsarbeit systematisch gearbeitet werden muss. Hierbei wird zwischen vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfen unterschieden, die entweder in der Person des Kunden liegen und die Schlüsselgruppen Qualifikation, Leistungsfähigkeit und/oder Motivation tangieren, und Handlungsbedarfen, die im jeweiligen persönlichen Umfeld des Kunden / der Kundin liegen und durch die Schlüsselgruppen persönliche Rahmenbedingungen und/oder Spezifische Arbeits- und Ausbildungsmarktchancen beschrieben werden. Die gesamthafte Betrachtung von Stärken- und Potenzialanalyse mündet in eine Integrationsprognose ein. Im Abgleich von Stärken und Potenzialen nimmt die Vermittlungsfachkraft eine Einschätzung vor, welches arbeitsmarktliche Ziel mit dem Kunden / der Kundin in welchem Zeitraum realistisch erreichbar ist. Dabei wird in einem ersten Schritt unterschieden, ob auf Basis der festgestellten Stärken und Potenziale eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt bzw. eine Eingliederung innerhalb von 12 Monaten realistisch/wahrscheinlich ist oder aber nicht. Ist eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt/eine Eingliederung binnen 12 Monaten realistisch/ wahrscheinlich, wird von einem integrationsnahen Profil gesprochen ist dies nicht realistisch/ wahrscheinlich, handelt es sich um eine komplexe Profillage. Die Profillagen beschreiben somit – vergleichbar einem Koordinatensystem – den Zusammenhang von vermittlerisch relevanten Handlungsbedarfen und zeitlicher Integrationsprognose. Insgesamt ergeben sich danach sechs Profillagen. Markt-, Aktivierungs- und Förderprofile beschreiben integrationsnahe Profillagen, Entwicklungs- Stabilisierungs- und Unterstützungsprofile beschreiben komplexe Profillagen. Die Profillagen stellen eine Synthese und Weiterentwicklung des Konzepts Kundengruppen im SGB III und des Konzepts Betreuungsstufen im SGB II dar und integrieren beide in ein neues rechtskreisübergreifendes Profillagensystem. In der zweiten Phase vereinbart die Vermittlungsfachkraft ausgehend vom Profiling gemeinsam mit dem Kunden oder der Kundin ein realistisch erreichbares arbeitsmarktliches Ziel. Bei Kundinnen und Kunden mit komplexen Profilen wird dies eher einem mittelfristigen Ziel bzw. Fernziel entsprechen, so dass hier entsprechende Teilziele abgeleitet und mit dem Kunden/ der Kundin vereinbart werden können. Basierend auf den im Rahmen des Profilings diagnostizierten vermittlerischen Handlungsbedarfen werden in der dritten Phase individuell zugeschnittene Handlungsstrategien oder auch Strategiebündel von der Vermittlungs-/Integrationsfachkraft ausgewählt, die die erkannten Problemlagen gezielt adressieren. Diese Auswahl von Handlungsstrategien gepaart mit einer intelligenten IT-Unterstützung soll es den Mitarbeitern erleichtern, einen individuellen Integrationsfahrplan für den Kunden bzw. die Kundin zu erstellen und flexibel weiterzuentwickeln. Den Vermittlungs- bzw. Integrationsfachkräften stehen dafür 30 vorbelegte Strategien zur Verfügung. Das System ermöglicht es, auch dezentral weitere Strategien zu entwickeln und einzupflegen. Die Umsetzung und Nachhaltung des schrittweise erarbeiteten Integrationsfahrplans beginnt mit dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Hierbei helfen die zuvor durchschrittenen Phasen und eine „mitdenkende“ IT-Unterstützung. So erhalten die Integrationsfachkräfte Hilfestellungen und Vorschläge für eine individuelle Ausgestaltung bzw. Fortschreibung der Eingliederungsvereinbarung. Um die Nachvollziehbarkeit des vermittlerischen Handelns zu verbessern, werden den Integrationsfachkräften halbautomatisierte, individuell ergänzbare Historienvermerke zur Verfügung gestellt, die Doppelerfassungen vermeiden und gleichzeitig individuelle Dokumentationen ermöglichen. “
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html
Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Anlage 1 zur HEGA 04/2009-12