Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gelten nicht als arbeitslos

AUSWIRKUNGEN DER NEUAUSRICHTUNG DER ARBEITSMARKTPOLITISCHEN INSTRUMENTE “ Mit Wirkung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 1. Januar 2009 ergeben sich Veränderungen in der Arbeitsmarktstatistik. Bisher wurden Teilnehmende unterschiedlich erfasst. So galten z.B. Personen, die an Eignungsfeststellungs- oder Trainingsmaßnahmen teilnahmen, nicht als arbeitslos. Bundesweit waren davon ca. 60.000 Menschen betroffen. Als arbeitslos erfasst wurden hingegen die rund 200.000 Personen, die durch Dritte betreut wurden. Mit dieser unterschiedlichen Erfassung von Arbeitslosenzahlen ist jetzt Schluss. Für alle Teilnehmenden an Maßnahmen der Aktivierung und/oder berufliche Eingliederung wird der Grundsatz des §16 Abs. 2 SGB III „Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gelten nicht als arbeitslos“ nun in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt. Diese Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen zu Jahresbeginn wurden erstmal in der Statistik Ende Mai wirksam. Seit Mai hat die Arbeitsagentur die IT-technischen Voraussetzungen zur Berücksichtigung umgesetzt. Diese statistischen Effekte sind vor allem bei der Interpretation der Daten und bei Vergleichen zu Vormonaten/-jahren zu berücksichtigen. “

http://www.arbeitsagentur.de

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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