Förderrichtlinie Jobstarter veröffentlicht

JOBSTARTER – FÜR DIE ZUKUNFT AUSBILDEN “ Das BMBF die Förderrichtlinien zur Durchführung der 5. Runde Jobstarter veröffentlicht. Einsendeschluss für Anträge ist der 31. Juni 2009. Die Anträge sind bei der Jobstarter Programmstelle im Bundesinstitut für Berufsbildung einzureichen. Möglicher Förderbeginn ist der 1. November 2009. Die max. Förderdauer beträgt 36 Monate. Das Programm Jobstarter zielt in der 5. Förderrunde insbesondere auf eine nachhaltige Fachkräftesicherung durch betriebliche Ausbildung, europäische Öffnung und Steigerung der Attraktivität dualer Berufsausbildung. Der Fokus liegt dabei auf bisher nicht ausbildenden Unternehmen, Unternehmen in ausgewählten Branchen oder Unternehmen von Inhabern und Inhaberinnen mit Migrationshintergrund. JOBSTARTER fördert Initiativen zur Einführung oder Stärkung von betrieblicher Ausbildung insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aber auch in größeren Unternehmen, wenn die Einrichtung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen auf Initiative des JOBSTARTER-Projekts erfolgt. Ausgangspunkt aller Projektaktivitäten ist der gegenwärtige und zukünftige Fachkräftebedarf in der jeweiligen Region und den dort ansässigen Unternehmen und Betrieben. Dazu werden in ausgewählten Projekten die Entwicklung und Umsetzung von Dienstleistungsangeboten für Betriebe und von innovativen Konzepten zur Flexibilisierung oder transnationalen Erweiterung beruflicher Erstausbildung gefördert. Die Beratung und Unterstützung der Unternehmen bei der Entwicklung und Besetzung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze steht im Vordergrund. Die Vernetzung eines Projekts mit allen relevanten Akteuren der beruflichen Bildung in der Region ist Voraussetzung für eine Förderung und im Antrag darzulegen. Antragsteller orientieren ihre Konzepte an den förderfähigen Themenschwerpunkten. Dabei wird im Antrag ein Themenschwerpunkt ausgewählt, dieser kann jedoch um Aspekte aus anderen Schwerpunkten erweitert werden. Themenschwerpunkte der 5. Förderrunde: I. Ausbildungsinitiativen in ausgewählten Branchen II. Entwicklung des betrieblichen Ausbildungsangebots für ausgewählte Zielgruppen III. Entwicklung und Stabilisierung regionaler Ausbildungsstrukturen IV. Anschlussfähigkeit und Flexibilität durch zusätzliche Qualifikationsmöglichkeiten während der dualen Ausbildung V. Europäische Ausbildungskooperationen Weiter Infos können Sie den nachstehenden Förderrichtlinien über aufgeführten Link entnehmen. “ Eine Liste der relevanten Ansprechpersonen entnehmen Sie bitte dem Anhang.

http://www.bmbf.de/foerderungen/13661.php

Quelle: BMBF

Dokumente: JOBSTARTER_5_FR_Ansprechpartner.doc

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