Der 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung

MEHR CHANCEN FÜR GESUNDES AUFWACHSEN – GESUNDHEITSBEZOGENE PRÄVENTION UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE Der 13. Kinder- und Jugendbericht wurde mittlerweile als Bundestagsdrucksache veröffentlicht, im Kabinett zur Kenntnis genommen und im zuständigen Bundestagsausschuss diskutiert. Der Bericht wurde von einer interdisziplinären Sachverständigenkommission verfasst, die inhaltlich und organisatorisch durch das Deutsche Jugendinstitut unterstützt wurde. Der aktuelle Bericht konzentriert sich besonders auf folgende Arbeitsfelder der Jugendhilfe und auf deren Schnittstellen zu anderen Systemen: – die allgemein ausgerichteten Angebote wie etwa Kindertagesbetreuung oder Jugendarbeit – die Praxisfelder vor allem im Bereich der Hilfen zur Erziehung, in denen vorhandene oder drohende gesundheitliche Beeinträchtigungen ein wesentliches Merkmal der Problemkonstellation darstellen (z.B. im Zusammenhang mit Suchtgefährdung und psychischen Beeinflussungen)und – die Felder der Integration von mit der Arbeit mit jungen Menschen mit drohender Behinderung. Der Bericht verfolgt dabei drei Ziele: * wichtige Grundlagen für die ausstehenden Diskussionen zu schaffen, * so weit möglich eine aktuelle Zwischenbilanz zu ziehen, * in Form von Leitlinien Perspektiven für die zukünftige Entwicklungen zu formulieren und in Form von Empfehlungen nächste Schritte aufzugreifen, die aus Sicht der Kommission dringend notwendig sind. Der Bericht empfiehlt eine bessere Vernetzung der vorhandenen Angebote und Strukturen von Jugendhilfe, Sozialhilfe und Gesundheitswesen. Die Experten stellen fest, dass es nicht an Konzepten zur Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen mangelt sondern diese Angebote nicht ausreichend koordiniert werden. Die Bundesregierung sieht sich durch den 13. Kinder- und Jugendbericht in ihrem Ziel, Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland zu schaffen, bestätigt. Zu dem Bericht hat die Bundesregierung eine Stellungnahme abgegeben und sieht es als Aufgabe aller staatlichen Ebenen an, den Empfehlungen des Berichtes nachzukommen. Auszüge aus der Stellungnahme der Bundesregierung zum 13. Kinder- und Jugendbericht „Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen – Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe“: “ … GUTE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR GESUNDES AUFWACHSEN VON KINDERN UND JUGENDLICHEN … Der 13. Kinder- und Jugendbericht bestätigt bisherige Erkenntnisse, dass zahlreiche der so genannten Zivilisationskrankheiten ihren Ursprung bereits im Kindes- und Jugendalter haben. … In der Kindheit und während der Jugendzeit werden gesundheitsgefährdende, aber auch gesundheitsfördernde Verhaltensweisen entscheidend geprägt. Bestimmten Krankheiten kann hier effektiv durch eine gesunde Lebensführung vorgebeugt werden. Die Bundesregierung stimmt mit der Kommission überein, dass nachhaltig ausgerichtete Angebote der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung einen wichtigen und Erfolg versprechenden Beitrag zur Verringerung der individuellen Leiden der Kinder und Jugendlichen sowie mittel- und langfristig zur Entlastung der Sozialversicherungssysteme leisten können. * Elternverantwortung stärken Jeder Einzelne ist nach dem Menschenbild des Grundgesetzes in erster Linie selbst dafür verantwortlich, durch eine gute Lebensweise der Entstehung von Gesundheitsrisiken vorzubeugen und bei bereits vorhandenen Krankheiten durch eine verantwortungsbewusste Verhaltensweise eine Besserung zu erreichen oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Kinder lernen gesunde Lebensgewohnheiten zuallererst innerhalb ihrer Familie. Das heißt für Eltern im Rahmen ihrer durch das Grundgesetz vorgegebenen Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder, Vorbild zu sein. … Die Bundesregierung will Eltern unter Beachtung ihres Erziehungsrechts dazu motivieren und – wo erforderlich – auch befähigen, die Vorbedingungen einer gesunden Lebensführung für die physische und psychische Gesundheit, für das Wohlbefinden ihrer Kinder frühzeitig zu erkennen. Dazu gehört in erster Linie eine gute Informationspolitik, die über gesundheitsbewusstes Verhalten zielgruppenspezifisch und praxisnah aufklärt. So zielt die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ darauf ab, nachhaltig das Ernährungs- und Bewegungsverhalten in allen Altersgruppen zu verbessern. Durch Vernetzung bestehender Maßnahmen und Strukturen,insbesondere in den Lebenswelten wie Kindertagesstätten und Schulen, sollen die Angebote dauerhaft und möglichst flächendeckend implementiert werden. Dabei geht es darum, ein gesundes Essverhalten nahezubringen und die Freude an körperlicher Bewegung zu vermitteln. … Eltern sind die zentralen Partner, wenn es um Fragen des Jugendschutzes geht. Im Rahmen ihrer Pflicht zur Erziehung sind es in erster Linie sie, die Grenzen setzen und diese ihren Kindern gegenüber auch verständlich erklären müssen. Eltern sehen sich im Rahmen der Erziehung immer wieder mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Das betrifft auch den Umgang mit elektronischen Medien. Ein besonderes Anliegen der Bundesregierung ist daher die Förderung der Medien(erziehungs)kompetenz von Eltern und pädagogischen Fachkräften sowie von Kindern und Jugendlichen. Eine Darstellung des breiten Spektrums der Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes und der Medienkompetenzförderung des Bundes enthält der aktuelle Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung. Hinsichtlich des Konsums von Tabak, Alkohol und Drogen kommt es neben den bestehenden gesetzlichen Regeln ganz entscheidend darauf an, Eltern in ihrer Funktion als Vorbilder zu stärken und Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, ohne Suchtmittel zu leben. … * Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen Als Vertragsstaat der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen erkennt Deutschland das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an (Artikel 24 Absatz 1). Die Bundesregierung will deshalb auch in der Gesundheit Chancengerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an erreichen. Wie die Kommission sieht die Bundesregierung, dass jedoch die Chancen, ein Höchstmaß an Gesundheit zu erreichen, in Deutschland unterschiedlich verteilt sind. Biologische, kulturelle, umweltbedingte, ökonomische und soziale Faktoren beeinflussen die individuelle Gesundheit in unterschiedlichem Maße. Der 13. Kinder- und Jugendbericht bestätigt Erkenntnisse des KIGGS, wonach Gesundheitsrisiken in bestimmten Bevölkerungsgruppen besonders häufig zu finden sind. Insbesondere Kinder und Jugendliche von Eltern mit niedrigem Bildungsniveau, aus Familien mit schlechter Einkommenslage und schlechten Wohnbedingungen sind davon betroffen. Dies gilt aufgrund ihrer sozialen Lage häufig auch für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Hier zeigen sich zunehmend chronische und psychosomatische Krankheitsbilder, die viel mit Lebensweise und lebenslagenabhängigen Stressfaktoren zu tun haben. … Die Bundesregierung stimmt der Kommission zu, dass vor allem diejenigen Kinder und Jugendlichen, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen und Gefahren ausgesetzt sind, einen ganz besonderen Unterstützungsbedarf haben. Aus diesem Grund richtet die Bundesregierung ihre Anstrengungen darauf, gerade diejenigen Familien besonders zu unterstützen, in denen die gesundheitliche Förderung der Kinder nicht optimal verläuft. Sie tut dies mit einer sinnvollen Kombination aus gezielter finanzieller Förderung und der Verbesserung von Strukturen. Die Bundesregierung kann der Feststellung der Kommission, in Deutschland würden Maßnahmen zur sozialpolitischen Gegensteuerung zurückgenommen, nicht folgen. Im Gegenteil: Die Bundesregierung hat seit 2005 eine Vielzahl von Maßnahmen und Leistungsverbesserungen umgesetzt, die die wirtschaftliche Stabilität von Familien nachhaltig sichern und damit auch die Armutsrisiken von Kindern reduzieren. Maßgebliche Beiträge haben die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 sowie die Erhöhung und frühere und stärkere Staffelung des Kindergeldes zu Beginn 2009 geleistet. … * Bündelung gesellschaftlicher Aktivitäten Der zentrale Auftrag an die Kommission lautete, die Schnittstellen zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen und der Behindertenhilfe zu untersuchen. In vielen Bereichen der Prävention und Gesundheitsförderung fehlt es an Kooperation. Ebenso vielfältig wie das Angebot von Einzelaktivitäten zur Förderung von Prävention ist auch die Trägerschaft bzw. die Verteilung der Zuständigkeiten: angefangen vom Sportverein, den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe bis hin zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und den Krankenkassen. Hier bleibt Deutschland hinter seinen Möglichkeiten zurück. Es ist ein wesentliches Anliegen der Bundesregierung, eine konstruktive und verbindliche Zusammenarbeit bestehender Einrichtungen und Dienste herbeizuführen, um so die großen Chancen, die Prävention und Gesundheitsförderung für unser Gesundheitssystem und für unsere ganze Gesellschaft bieten, effektiver und effizienter zu nutzen. … VERNETZUNG STÄRKEN – KINDER- UND JUGENDHILFE IM ZUSAMMENWIRKEN MIT ANDEREN SYSTEMEN … * Neue Perspektiven für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben – ebenso wie Kinder und Jugendliche ohne Behinderung – ein Recht auf eine umfassende Förderung ihrer Entwicklung, die sich an ihren spezifischen Bedürfnissen und Interessen als junge Menschen ausrichtet. Die Bundesregierung unterstützt den inklusiven Ansatz der Berichtskommission nachdrücklich, insbesondere auch unter Bezugnahme auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und § 24 der UN-Kinderrechtskonvention. Zu Recht fordert die Kommission, dass alle Maßnahmen an einer Inklusionsperspektive auszurichten sind, die keine Aussonderung akzeptiert. Die Einnahme einer inklusiven Perspektive verlangt ein Leistungsangebot für behinderte Kinder und Jugendliche, das sich primär an der Lebenslage „Kindheit und Jugend“ orientiert und erst sekundär nach der Behinderung oder anderen Benachteiligungen und Belastungen in dieser Lebenslage differenziert. Dies ist nach Auffassung der Bundesregierung der Maßstab, an dem die Leistungen für junge Menschen mit Behinderung zu messen sind. Die Förderung behinderter Kinder und Jugendlicher in Deutschland ist dadurch gekennzeichnet, dass hierfür eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungssysteme in der Verantwortung steht. Neben der Kinder- und Jugendhilfe sind hier insbesondere die Sozialhilfe, die GKV und die Schule zu nennen. Angesichts dieser Aufspaltung der Verantwortung liegt bereits ohne genaue Betrachtung dieser Teilsysteme und ihrer Schnittstellen zueinander nahe, dass die Realisierung des inklusiven Ansatzes eine besondere Herausforderung darstellt. Der Bundesregierung ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, die für die Förderung behinderter Kinder und Jugendlicher verantwortlichen Systeme auf ihre inklusive Ausrichtung hin zu überprüfen. Vor allem gilt es, die Systemübergänge eingehend in den Blick zu nehmen. … Die Art der Behinderung eines jungen Menschen entscheidet über die Zuordnung zu einem Leistungssystem. Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung und für Kinder und Jugendliche, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, ist die Kinder- und Jugendhilfe vorrangig vor der Sozialhilfe leistungsverpflichtet (vgl. § 35 a SGB VIII). Demgegenüber liegt die vorrangige Leistungszuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit wesentlicher körperlicher oder geistiger Behinderung bzw. für Kinder und Jugendliche, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, bei der Sozialhilfe (vgl. § 10 Absatz 4 SGB VIII). Kinder und Jugendliche mit einem erzieherischen oder einem behinderungsspezifischen Bedarf, der aus einer (drohenden) seelischen Behinderung resultiert, sind demnach dem Leistungssystem „Kinder- und Jugendhilfe“ zugeordnet, während für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung das Leistungssystem „Sozialhilfe“ zuständig ist. Die Verantwortungsaufteilung zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialhilfe basiert folglich sowohl auf einer Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung als auch auf einer Differenzierung nach der Art ihrer Behinderung. Diese Zuordnungslogik führt nach Auffassung der Kommission in der Praxis zu erheblichen Definitions- und Abgrenzungsproblemen, aus denen letztlich „Verschiebebahnhöfe“ bzw. „schwarze Löcher“ in der Hilfegewährung für die Betroffenen resultieren. Die Bundesregierung hätte sich zu diesen Aussagen von der Kommission eine systematischere Analyse der hierfür maßgeblichen Ursachen gewünscht. Aus Sicht der Bundesregierung scheitert eine eindeutige Zuordnung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) seelischer Behinderung und Kindern und Jugendlichen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu einem der beiden Leistungssysteme letztlich daran, dass die Entwicklungsdynamik in der Lebensphase „Kindheit und Jugend“ eine trennscharfe Unterscheidung der (Hilfe-)Kategorien „allgemeiner Förderbedarf“, „erzieherischer Bedarf“, „seelische Behinderung“, „geistige Behinderung“ und ggf. auch „körperliche Behinderung“ erheblich erschwert bzw. in manchen Fällen nahezu unmöglich macht. … – Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen können nur im Kontext des familialen und sozialen Beziehungs- und Erziehungssystems betrachtet werden … – Seelische und geistige Behinderungen sind oftmals schwer zu unterscheiden … – Bei Kindern und Jugendlichen mit Mehrfachbehinderungen ist die Klärung des zuständigen Leistungssystems besonders schwierig … – Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung in Tageseinrichtungen wird durch strukturelle Barrieren erschwert … Die Bundesregierung hält es angesichts der beschriebenen Abgrenzungsprobleme für notwendig, Optionen für eine Neugestaltung der Verantwortungsbereiche von Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe zu entwickeln. … Die Bundesregierung plädiert dafür, die Lebenslage „Kindheit und Jugend“ als Ausgangspunkt den Überlegungen zu einer Neukonzeption der Zuständigkeitsordnung für die Förderung von jungen Menschen mit Behinderung voranzustellen. Eine Rückverlagerung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung in die Sozialhilfe hätte den Nachteil, dass das Paradigma der Behinderung und nicht die spezifischen Bedarfslagen der Entwicklungsstufe „Kindheit und Jugend“ im Vordergrund stünden. Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung wären (weiterhin) unterschiedlichen Leistungssystemen zugeordnet. Zwar entfielen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen seelischer und geistiger Behinderung. Es wäre jedoch mit erheblichen Streitigkeiten zu rechnen, die im Hinblick auf behinderte Kinder und Jugendliche zwischen einem erzieherischen und einem behinderungsspezifischen Bedarf zu differenzieren versuchen. … Der Handlungsauftrag des Leistungssystems „Kinder- und Jugendhilfe“ bezieht sich auf die Realisierung des allgemeinen Rechtes junger Menschen auf umfassende Förderung ihrer Entwicklung. Eine konsequente Umsetzung des Anliegens, die Lebenslage „Kindheit und Jugend“ mit ihren spezifischen Bedarfslagen in den Vordergrund zu stellen, könnte demnach durch eine (altersdifferenzierte) Zusammenführung aller Kinder und Jugendlicher mit Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe herbeigeführt werden. Eine solche Zusammenführung wurde bereits von den Kommissionen für den 10. Kinder- und Jugendbericht(Bundestagsdrucksache 13/11368, S. 280) und den 11. Kinder- und Jugendbericht(Bundestagsdrucksache 14/8181, S. 229) gefordert. Die Kinder- und Jugendhilfe wäre dann für alle pädagogisch-therapeutischen Leistungen an junge Menschen unabhängig von der Ursache und Art der Behinderung und der zu ihrer Bewältigung notwendigen Hilfen zuständig. Die Unterscheidung nach Behinderung und Erziehungsschwierigkeiten wäre für die Hilfegewährung unerheblich. Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung wären demselben Leistungssystem zugeordnet. … Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der Umsetzung dieses Ansatzes immense Herausforderungen, insbesondere für die Kommunen als örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, verbunden wären. Die Alleinzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe könnte aus Sicht der Bundesregierung daher nur dann als Lösungsoption in Betracht kommen, wenn die damit verbundenen finanziellen, personellen und strukturellen Fragen gelöst werden können. Deshalb muss zunächst eingehend geprüft werden, welche finanziellen, personellen und strukturellen Verschiebungen mit der Realisierung dieses Ansatzes verbunden wären. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Prüfung wären dann gegebenenfalls weitere Schritte zur Umsetzung zu prüfen und Konzepte zu entwickeln. … SCHLUSSBEMERKUNGEN Der 13. Kinder- und Jugendbericht weist wiederholt darauf hin, dass Gesundheit mehr ist als die Abwesenheit von Krankheit. Im Anschluss an die Ottawa-Charta und den Befähigungsansatz plädiert er für ein Verständnis von gesundheitsbezogener Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen, die auf „eine Stärkung der Lebenssouveränität von Heranwachsenden durch die Verminderung bzw. den gekonnten Umgang mit Risiken und eine Förderung von Verwirklichungschancen, Entwicklungs- und Widerstandsressourcen“ zielen. Zu Recht betont der Kinder- und Jugendbericht daher, dass dafür die bisher weitgehend auf den Erwerb von sozialem Lernen, auf die Vermittlung von kulturellen und personalen Kompetenzen sowie auf die Befähigung zu praktischem Handeln ausgerichtete pädagogische außerschulische Praxis in einem ganzheitlichen Sinne weiterzuentwickeln ist: Stärker als bisher müssen Körper bzw. Leiblichkeit sowie Gesundheit und Wohlbefinden Inhalte fachlicher Praxis der Kinder- und Jugendhilfe werden. Denn die Befähigung zur selbstverantwortlichen Lebensführung lässt sich nur angemessen denken, wenn dabei Gesundheit und Wohlbefinden und damit auch die Achtsamkeit gegenüber dem Körper, dem eigenen wie dem der anderen, einbezogen sind. Insofern stellt der 13. Kinder- und Jugendbericht auch eine Erweiterung des 12. Kinder- und Jugendberichts dar. Während dort Bildung – im durchaus sonst auch üblichen Sinne – weitgehend losgelöst von Körpererfahrung und Leiblichkeit, von Wohlbefinden und Gesundheit diskutiert wurde, betont der 13. Kinder- und Jugendbericht, dass der eigene (gesunde) Körper nicht nur eine Voraussetzung für gelingende Bildungsprozesse darstellt, sondern dass der eigene Körper selbst ein Medium für Bildungsprozesse darstellt. “ Der Bericht in vollem Umfang ist dem Anhang oder aufgeführtem Link zu entnehmen. Die Stellungnahme der Bundesregierung in vollem Textumfang steht Ihnen ebenfalls im Anhang als Download zur Verfügung. Ergänzend zu dem Bericht sind 17 Expertisen zu erwarten, die die Sachverständigenkommission in Auftrag gegeben hat. Diese werden voraussichtlich im Sommer 2009 veröffentlicht. Der Kommission gehörten an: • Dr. Wolfram Hartmann, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Präsident des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte, Köln • Dr. Holger Hassel, Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin • Prof. Dr. Hans Günther Homfeldt, Professor für Sozialpädagogik/Sozialarbeit an der Universität Trier • Prof. Heiner Keupp, Professor für Sozial- und Gemeindepsychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Vorsitzender der Kommission) • Dr. Hermann Mayer, Chefarzt Klinik Hochried, Murnau • Dr. Heidemarie Rose, Leiterin der Obersten Landesjugendbehörde und der Abteilung Junge Menschen und Familie, Bremen • Prof. Dr. Elisabeth Wacker, Professorin für Rehabilitationssoziologie an der Universität Dortmund • PD Dr. Ute Ziegenhain, Leiterin der Sektion Pädagogik, Jugendhilfe, Bindungsforschung und Entwicklungspsychopathologie am Universitätsklinikum Ulm Die Kommission hat darüber hinaus Herrn Dr. Christian Lüders, Leiter der Abteilung Jugend und Jugendhilfe am DJI, als Mitglied der Kommission kooptiert.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612860.pdf
http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=687&Jump1=LINKS&Jump2=1
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=121936.html
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=121934.html

Quelle: DJI Presseinformation Bundesregierung Pressemitteilung BMFSFJ

Dokumente: Stellungnahme_Bundesregierung_13__Kinder__und_Jugendbericht.pdf

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