Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode für benachteiligte Jugendliche geleistet?

SOZIALBERICHT 2009 Mit dem Sozialbericht dokumentiert die Bundesregierung Umfang und Bedeutung der sozialstaatlichen Leistungen und die in diesem Kontext ergriffenen Reformen in der jeweiligen Legislaturperiode. Der Sozialbericht 2009 besteht aus zwei Teilen: Teil A liefert einen umfassenden Überblick über Maßnahmen und Vorhaben der Gesellschafts- und Sozialpolitik. Teil B widmet sich dem Sozialbudget, mit dem die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen über Umfang, Struktur und Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Zweige der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland informiert. Auszüge aus den Bereichen ‚Arbeitsmarktpolitik‘ und ‚Soziale Aspekte der Kinder- und Jugend- sowie Bildungs- und Ausbildungspolitik‘: “ ARBEITSMARKTPOLITIK Ziele und Aufgaben Arbeit ist die Grundlage unseres Wohlstands und sie ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für Teilhabe in unserer Gesellschaft. … Arbeit ist mehr als nur Finanzierung des Lebensunterhalts. Arbeit gibt Stolz und Würde. Arbeit vermittelt Respekt und Selbstwertgefühl. Arbeit bedeutet im besten Fall Anerkennung, Selbstverwirklichung und Befriedigung. Arbeit ist aber auch der Grundpfeiler aller sozialen Sicherungssysteme und bildet damit die Basis sozialstaatlichen Handelns. … Es geht … darum, das Erreichte zu sichern und neue Impulse zu setzen. Von dem Ziel, Vollbeschäftigung zu erreichen, darf sich eine soziale Marktwirtschaft in einer demokratischen Gesellschaft nicht verabschieden – auch nicht in der Krise. Daher hat die Bundesregierung insbesondere mit den beiden Konjunkturpaketen wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Sie wird auch weiterhin daran arbeiten, die Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbessern und individuelle Chancen zu eröffnen. … Die Reformen am Arbeitsmarkt der vergangenen Jahre haben dazu beigetragen, dass der Arbeitsmarkt insgesamt dynamischer, flexibler und reaktionsfähiger geworden ist. Die Vermittlung in Arbeit ist schneller und passgenauer und die Instrumente der aktiven Arbeitsförderung sind effizienter geworden. Der Arbeitsmarkt ist damit besser als früher in der Lage, auf Veränderungen in der wirtschaftlichen Entwicklung zu reagieren. Die Arbeitsmarktpolitik ist ein zentrales Handlungsfeld der Bundesregierung und erfüllt wichtige politische Gestaltungsaufgaben. Zu ihren Aufgaben gehört, zur Eröffnung individueller Chancen, zur erfolgreichen Eingliederung in Erwerbstätigkeit und zur Erhöhung der Beschäftigung und nachhaltigen Verringerung der Arbeitslosigkeit wirkungsvoll beizutragen und Menschen wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. … * Leistungen, Maßnahmen und Programme … Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsmarkt: Seit dem Jahr 2005 ist ein beständiger Abbau der Jugendarbeitslosigkeit zu beobachten. Im Jahresdurchschnitt 2008 waren noch rund 340 000 junge Menschen unter 25 Jahren arbeitslos. Das sind 16,1 % weniger als im Jahr 2007. Damit konnte der niedrigste Jahresdurchschnittsbestand seit der Wiedervereinigung erzielt werden. In den neuen Ländern waren im Jahresdurchschnitt 2008 123 000 Jugendliche unter 25 Jahren arbeitslos gemeldet, in den alten Bundesländern waren es 217 000. Auch die Situation auf dem Ausbildungsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Die gestiegene Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen im Jahr 2008 korrespondiert mit den zum 30. September 2008 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. 616 000 neue Ausbildungsverträge – dies sind 9 600 oder 1,5 % weniger als 2007 – wurden abgeschlossen. Damit konnte der zweithöchste Wert (1999: 631 015) seit der Wiedervereinigung erzielt werden. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ging aufgrund des deutlichen, auch demografiebedingten, Rückgangs der gemeldeten Ausbildungsplatzbewerber im Jahr 2008 leicht zurück. Der Zahl der zum 30. September 2008 noch unvermittelten Bewerber (14 500) standen noch 19 500 offene Stellen gegenüber. Die Lage für Altbewerber – das sind Jugendliche, die die Schule bereits vor einem Jahr oder länger verlassen haben – verbesserte sich bislang nur leicht. Ihre Zahl blieb mit 320 650 weiterhin zu hoch. Hier soll insbesondere der Ausbildungsbonus helfen. … Maßnahmen für Jugendliche Ziel der Bundesregierung ist es, die Jugendarbeitslosigkeit nachhaltig zu senken. Kein junger Mensch unter 25 Jahren soll länger als drei Monate ohne Arbeit, Ausbildung oder weiterführende Beschäftigung sein. – „Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ (Ausbildungspakt): … – Einstiegsqualifizierung Jugendlicher: … – Förderung bei betrieblicher Berufsausbildung, Berufsausbildungsvorbereitung und Einstiegsqualifizierung von benachteiligten Auszubildenden: … – Erweiterte Berufsorientierung: … – Qualifizierungszuschuss und Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: … – Ausbildungsbonus und Berufseinstiegsbegleitung: … – Ausweitung der Ausbildungsförderung einschließlich Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld: … – Fit für das Ausland – ESF-Programm zur Förderung der Mobilität von Auszubildenden: … Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente … Das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente setzt eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Mit dem Gesetz wird die Vermittlung als Kernbereich der Arbeitsmarktpolitik gestärkt und entbürokratisiert. Wirksame Instrumente werden weiterentwickelt. Weniger wirksame und kaum oder wenig genutzte Instrumente werden abgeschafft. Das Gesetz legt die Grundlage für einen neuen Zielsteuerungsprozess zwischen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit. … Die Handhabung der Instrumente vor Ort wird wesentlich erleichtert. Dies und die Stärkung dezentraler Verantwortung führt zu einer schnelleren Vermittlung Arbeitsuchender. Das Gesetz stärkt die präventiven und innovativen Ansätze der Arbeitsmarktpolitik. Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Schwerpunkte: – Vermittlungsbudget: … – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: … – Budget zur Erprobung innovativer Ansätze: … – Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses: Zur Verbesserung der beruflichen Eingliederungschancen haben Betroffene ohne Schulabschluss einen Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses, wenn sie diesen voraussichtlich erreichen können. Das Nachholen des Hauptschulabschlusses erfolgt dabei nicht isoliert, sondern bei Jugendlichen im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit, da integratives Lernen mit Fachtheorie und Fachpraxis erfolgversprechender ist. Diese Maßnahme ersetzt die weiteren Bemühungen der Länder zur Senkung der Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss nicht, sondern ergänzt sie sinnvoll. Auch bei Erwachsenen wird der Rechtsanspruch auf Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Hauptschulabschlusses die beruflichen Integrationschancen erhöhen und wird daher mit der Förderung der beruflichen Weiterbildung verknüpft. – Förderung der Berufsausbildung nach dem Altenpflegegesetz: … – Verbesserung der Förderung benachteiligter Jugendlicher: Die Vorschriften zur Förderung benachteiligter Jugendlicher wurden übersichtlicher gefasst und damit verständlicher und leichter umsetzbar. Der Träger einer außerbetrieblichen Berufsausbildung wird verpflichtet, im Falle des Abbruchs der außerbetrieblichen Berufsausbildung erfolgreich absolvierte Teile der Berufsausbildung zu bescheinigen. Der Übergang aus berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen in eine betriebliche Berufsausbildung ist wie bereits beim vorzeitigen Übergang aus außerbetrieblicher Berufsausbildung in eine betriebliche Berufsausbildung durch eine Prämie für den Träger verbessert worden. – Bessere Unterstützungsmöglichkeiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige: … – Neuordnung der Eingliederungsleistungen im SGB II … – Sprachkurse … – Existenzgründungsförderung: … SOZIALE ASPEKTE DER KINDER- UND JUGEND- SOWIE BILDUNGS- UND AUSBILDUNGSPOLITIK * Ziele und Aufgaben Ein zentrales Ziel sowohl der Kinder- und Jugendpolitik als auch der Bildungs- und Ausbildungspolitik der Bundesregierung ist die Herstellung von Chancengerechtigkeit. Es kommt darauf an, den Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe, Selbständigkeit und individuelle Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu ermöglichen. Dazu sind in verschiedenen Lebenssituationen differenzierte Leistungen nötig. Kinder- und jugendpolitische Maßnahmen müssen früher als bisher und vor allem bei den Übergängen zwischen den verschiedenen Lebensphasen ansetzen, damit allen Kindern und Jugendlichen gerechte Chancen ermöglicht werden. … Mit einem Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung im Januar 2008 die Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ mit über 80 Einzelmaßnahmen zur weiteren Verbesserung von Qualifizierungen und ihrer finanziellen Unterstützung beschlossen. … Darüber hinaus trägt die von den Regierungschefs von Bund und Ländern am 22. Oktober 2008 verabschiedete Dresdner Erklärung „Aufstieg durch Bildung – Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ angesichts der Herausforderungen von Globalisierung, demografischem Wandel und eines immer schnelleren Wissenszuwachses zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei. Sie führt die Zielsetzungen und Maßnahmen von Bund und Ländern von der frühen Bildung bis hin zur Weiterqualifizierung zusammen. … * Leistungen, Maßnahmen und Programme in der Kinder- und Jugendpolitik … Integration junger Menschen aus bildungsfernen Familien Kinder und Jugendliche in Deutschland haben unterschiedliche Chancen und Perspektiven. Junge Menschen aus bildungsfernen Familien sind nicht weniger begabt als der Durchschnitt der Gleichaltrigen, aber es fehlt ihnen in Familie und Umfeld oft an Anregungen, Rückhalt und gezielter Förderung. Die Folge sind oftmals schlechte oder fehlende Schulabschlüsse. Rund 8 % eines Jahrgangs verlassen die Schule ohne Schulabschluss. Jede fünfte Berufsausbildung wird abgebrochen. Rund 17 % der 20- bis 29-Jährigen haben gar keine Berufsausbildung. Daher setzt die Bundesregierung – unterstützt durch Aktivitäten der Bildungsoffensive und die Selbstverpflichtungen im Nationalen Integrationsplan – einen besonderen Schwerpunkt darauf, faire Entwicklungsperspektiven und Chancengerechtigkeit zu schaffen. Mit der Initiative JUGEND STÄRKEN setzt die Bundesregierung ihre Aktivitäten fort, junge Menschen mit schlechteren Startchancen zu unterstützen. Unter dem Dach der Initiative werden die ESF-Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“, „Kompetenzagenturen“ und STÄRKEN vor Ort („Lokales Kapital für soziale Zwecke“) sowie die aus nationalen Mitteln finanzierten Jugendmigrationsdienste enger aufeinander abgestimmt und zum Teil erheblich ausgebaut. Ziel der Programme ist die Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration von besonders benachteiligten jungen Menschen und von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Zum Beispiel sollen so genannte „harte“ Schulverweigerer in das Regelschulsystem reintegriert und so die Schulabbrecherquote gesenkt werden. Die vier Programme bilden an insgesamt mehr als 1 000 Standorten ein inzwischen flächendeckendes Netzwerk. In die ESF-Programme fließen in den Jahren 2009 bis 2011 insgesamt ca. 242 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Jugendmigrationsdienste werden mit ca. 40 Mio. Euro pro Jahr aus nationalen Mitteln gefördert. Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund Die Bundesregierung fördert eine Reihe von Initiativen zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten: – Integrationsförderplan für junge Migrantinnen und Migranten: Junge Migrantinnen und Migranten erhalten fachkundige Beratung über die bundesweit rund 400 Jugendmigrationsdienste mit einem speziell auf ihre Lebenssituation zugeschnittenen Integrationsförderplan am Übergang „Schule- Beruf“. Die Jugendmigrationsdienste begleiten jährlich etwa 65 000 junge Menschen. Der Bund fördert diese Einrichtungen mit jährlich rund 40 Mio. Euro aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP). Ergänzt wird dieses Angebot durch Projekte zur sozialen und gesellschaftlichen Integration junger Zugewanderter. Diese Projekte werden ebenfalls aus dem KJP finanziert und ergänzen die Integrationsarbeit vor Ort. Dadurch sollen die Kompetenzen der jungen Zugewanderten verbessert und deren Partizipation erhöht werden. Im Jahr 2008 wurden 176 Projekte mit insgesamt 7,2 Mio. Euro gefördert. – JiVE. Jugendarbeit international – Vielfalt erleben: Nach wie vor sind Jugendliche mit Migrationshintergrund in der internationalen Jugendarbeit nicht entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten. Dabei kann gerade die internationale Jugendarbeit einen besonderen Beitrag zur Integration dieser jungen Menschen leisten. In dem Projekt „JiVE. Jugendarbeit international – Vielfalt erleben“ wird ein solcher Beitrag durch modellhafte Aktivitäten in den drei Kernbereichen Jugendbegegnungen, Fachkräfteprogramme und internationale Freiwilligendienste erprobt und wissenschaftlich begleitet. Das Projekt hat u.a. zum Ziel, die Anzahl der Jugendlichen, die an außerschulischen internationalen Austauschmaßnahmen teilnehmen, zu erhöhen sowie den Zugang von Migrantenselbstorganisationen zu den Strukturen der internationalen Jugendarbeit zu ebnen. “ Den Sozialbericht 2009 in vollem Umfang entnehmen Sie bitte dem Anhang oder aufgeführtem Link.

http://www.bmas.de/portal/33912/a101-09__sozialbericht__2009.html

Quelle: BMAS

Dokumente: a101_09__sozialbericht__2009.pdf

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