Am Samstag, 13. April, startet die 72-Stunden-Aktion des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) mit einem Presseauftakt. Dann sind es noch genau zwei Monate bis zum Beginn der größten Jugend-Sozialaktion in Deutschland. Neben dem zentralen Presseauftakt werden Kinder und Jugendliche bundesweit in vielen Städten mit kreativen Aktionen einen Vorgeschmack auf die 72-Stunden-Aktion geben.
In Würzburg zum Beispiel wird unter anderem Bischof Friedhelm Hofmann mit Schubkarre und Werkzeug eine Sozialaktion im Schnelldurchlauf absolvieren – inklusive anschließender Party, gemeinsamem Gebet, Brotzeit im Kilianeum. Einen Flashmob wird es in der Mainzer Innenstadt geben. Hier wollen sich Jugendliche als große, lebendige „72“ aufstellen und das Logo der 72-Stunden-Aktion mit Sprühkreide vor die Kirchenportale der Stadt sprühen. Mit dabei auch Kardinal Karl Lehmann und die Rheinland-Pfälzische Jugendministerin Irene Alt.
Egal, ob mit Sprühkreide, Luftballons, Aktionsständen auf dem Marktplatz oder 72-Stunden-Gebäck: Am 13. April werden Kinder und Jugendliche bundesweit zeigen, dass die 72-Stunden-Aktion bunt und kreativ wird, dass sie vor Vorfreude sprühen und, dass ihre gute Taten Spuren hinterlassen werden.
Einen besonderen Fokus auf die Einbindung katholischer Einrichtungen der Jugendsozialarbeit legt das Projekt 72-Stunden-PLUS. Gezielt werden darüber Jugendliche in die Sozialaktion eingebunden, die ansonsten eher weniger dabei mitmachen würden. Durch 72-Stunden-PLUS werden Jugendsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit miteinander verknüpft.
Selbst die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt das Vorhaben. Die Unterstützung seitens der Bundesagentur für Arbeit bedeutet für 72-Stunden-PLUS-Projekte ganz konkret, dass die Teilnahme an der 72-Stunden-Aktion erleichtert wird. Durch die Anerkennung einer Teilnahme an der 72-Stunden-Aktion als ehrenamtliches Engagement ist es möglich, jugendliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Bildungsmaßnahmen, die von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, für 3 Tage freizustellen ohne Einschränkungen von Zahlungen fürchten zu müssen. Die 72-Stunden-Aktion darf allerdings nicht Bestandteil der Maßnahme sein und den Maßnahmeverlauf nicht gefährden. Die örtlichen Agenturen für Arbeit und Jobcenter wurden in den letzten Wochen schon durch ihr Intranet über die Unterstützung der 72-Stunden-Aktion und insbesondere von 72-Stunden-PLUS Projekten informiert und gebeten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer freizustellen.
Quelle: BDKJ