Neue Qualität: Kernempfehlungen zur EU-Jugendstrategie 2010-2018

POSITIONSPAPIER DER ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR KINDER- UND JUGENDHILFE – AGJ Die Mitteilung „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment“ wurde im April 2009 von der Europäischen Kommission vorgelegt. Die Jugendsozialarbeit News stellten die wichtigsten Vorschläge am 11.05.09 vor (siehe Archiv). In allen EU-Mitgliedstaaten setzen sich derzeit jugendpolitische Akteure mit zukünftigen Prioritäten und Herausforderungen einer EU-Jugendpolitik auseinander. Im November 2009 werden die Jugendministerinnen und Jugendminister der EU dann einen Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa bis 2018 beschließen. Damit wird eine neue Etappe beschritten: Erstmals wird es dann eine abgestimmte ganzheitliche EU-Strategie für die Jugend geben, die als Grundlage für eine gemeinschaftliche Jugendpolitik in Europa dienen kann. Mit einer Positionierung beteiligt sich die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ am Nationalen Dialog zur vorgeschlagenen Jugendstrategie. Auszüge aus dem Papier der AGJ: “ 1. Kurzfristige Prioritäten für langfristige Ziele Die Europäische Kommission positioniert sich mit ihren Vorschlägen deutlich für einen jugendpolitischen Querschnittsansatz. Die AGJ sieht darin ihre Forderung nach einer Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in Richtung einer sektorübergreifenden Politik bestätigt. Nur so können Themenbereiche einbezogen werden, die die Lebenslagen von jungen Menschen in Europa unmittelbar berühren. Allerdings bleibt es nach wie vor notwendig, verbindlichere Formen für die Umsetzung auch querschnittspolitischer Fragestellungen zu entwickeln. Die AGJ verweist jedoch auch auf die Notwendigkeit einer (auch in seinen Ressourcen) gestärkten jugendspezifischen Ressortpolitik und die Notwendigkeit, die OMK als Instrument dafür weiter zu entwickeln und zu stärken. Unter Hinweis auf die durch die AGJ geforderten jugendpolitischen Schwerpunktthemen Wohlergehen von Kindern, soziale Integration, Bildung und Ausbildung, Beschäftigung und Integration sowie Bürgerschaft und Beteiligung ist die Festlegung der folgenden drei übergeordneten Ziele für den gesamten Zeitraum, für deren Erreichen sowohl Investitionen getätigt als auch befähigende Maßnahmen eingesetzt werden sollen, zu begrüßen: – der Jugend mehr Chancen in Bildung und Beschäftigung zu eröffnen, – Zugangsmöglichkeiten zu verbessern und alle jungen Menschen umfassend an der Gesellschaft teilhaben zu lassen sowie – Solidarität zwischen Gesellschaft und jungen Menschen zu fördern. Auch zur Vielfalt der für die langfristigen Ziele jeweils vorgeschlagenen Aktionsbereiche für die ersten drei Jahre (2010-2012) vertritt die AGJ eine positive Haltung. Die Aktionsbereiche – Bildung, Beschäftigung, Kreativität und unternehmerische Initiative – Gesundheit und Sport, Partizipation – soziale Integration, Freiwilligentätigkeit, Jugend und die Welt sind prinzipiell geeignet, den jugendpolitischen Fokus der EU um zentrale Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe zu bereichern. Nicht in allen Bereichen ist jedoch erkennbar, wie die zahlreichen beispielhaft vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen stringent in eine europäische Politik für junge Menschen einzupassen sind. Die Entscheidung, welche Aktionsbereiche und welche spezifischen Einzelmaßnahmen den jeweiligen Anforderungen und Kompetenzen entsprechen, sollte im Kern den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, auch wenn eine europäische Koordinierung von Zielsetzungen und Umsetzungen notwendig ist. … 2. Die Rolle von Jugendarbeit Unter Jugendarbeit versteht die Europäische Kommission die außerschulische Erziehung und Bildung durch professionelle oder freiwillige Akteure beispielsweise innerhalb von Jugendorganisationen, Stadtverwaltungen, Jugendzentren und Kirchen. Zusammen mit Familien und anderen Fachleuten könne eine so verstandene Jugendarbeit helfen, mit Arbeitslosigkeit, Schulversagen und sozialer Ausgrenzung fertig zu werden und Freizeitmöglichkeiten anzubieten. Sie könne darüber hinaus Fähigkeiten vermitteln und den Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenalter erleichtern. Die Jugendarbeit sei zwar keine formale Bildung, müsse jedoch professioneller gestaltet werden. Somit leiste die Jugendarbeit einen Beitrag zu allen oben genannten Aktionsbereichen und deren Zielen. Als Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten schlägt die Kommission vor: – Ausstattung der Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter mit professionellen Fähigkeiten und Förderung ihrer Validierung durch geeignete europäische Instrumente wie Europass, EQR, ECVET, – Förderung der Jugendarbeit unter anderem durch die Strukturfonds, – Entwicklung der Mobilität von Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern gemäß dem EG-Vertrag, – Entwicklung innovativer Dienste, Konzepte und Verfahren der Jugendarbeit. Die Kommission selbst will ihre Analyse der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Jugendarbeit fortführen. Das Verständnis der Europäischen Kommission von „Jugendarbeit“ geht über das in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland verbreitete weit hinaus und nähert sich dem Begriff der „Jugendhilfe“ an. Die vorgesehene Stärkung der Jugendarbeit im europäischen Sinn ist aus Sicht der AGJ als entscheidender Fortschritt und als Bereicherung der jugendpolitischen Perspektive der EU um zentrale Aspekte der Kinder- und Jugendhilfe zu bewerten. Somit kann sie auch die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland unterstützen. … 3. Ein neuer Kooperationsrahmen Der Bewertung einzelner Elemente des durch die Europäische Kommission vorgeschlagenen „neuen Kooperationsrahmens“ muss vorangestellt werden, dass Instrumente und Verfahren in der Mitteilung nur grob beschrieben werden. Wichtige Aspekte der jugendpolitischen Kooperation sind aus Sicht der Kommission: – ein bereichsübergreifender Ansatz, – der Dialog mit der Jugend, – das Peer-Lernen für eine bessere Politikgestaltung, – die Durchführung, – eine evidenzbasierte Politik, – eine vereinfachte Berichterstattung, – der Einsatz von EU-Programmen und EU-Mitteln sowie – die Zusammenarbeit mit anderen Organen der Europäischen Union und internationalen Organisationen. … 3.2. Dialog mit der Jugend Die AGJ teilt die Ansicht der Kommission, dass ein fortlaufender und regelmäßiger Dialog mit jungen Menschen notwendig ist, jedoch nach wie vor nicht zufriedenstellend umgesetzt wird. Die bisher angewandten Instrumente des Strukturierten Dialogs sind nur unzureichend aufeinander bezogen. Es bleibt eine bisher nicht gemeisterte Herausforderung, in und neben den bewährten Strukturen von Jugendorganisationen auch benachteiligte Jugendliche an europäischen Politikprozessen zu beteiligen. Hierauf verweist die AGJ in Bezug auf das Vorhaben der Kommission, in 2010 eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten und des Europäischen Jugendforums einzurichten, um den strukturierten Dialog zu überprüfen. Den thematischen Vorschlägen der Kommission für den strukturierten Dialog der nächsten beiden Jahre (Beschäftigung der Jugend in 2010, Jugend und die Welt in 2011) mangelt es im Kommissionsvorschlag an Begründungen. Der ständige Themenwechsel ist für die Nachhaltigkeit eines Dialogs mit der Jugend nicht förderlich. … 3.5 Evidenzbasierte Politik Die AGJ teilt die Ansicht der Kommission, dass über die derzeitigen Instrumente hinaus der Bedarf besteht, Forschungsergebnisse gemeinsam zu nutzen und die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler europaweit zu vernetzen. Hierbei sollten auch insbesondere die Ergebnisse und Arbeiten zu Trends und Entwicklungen der themenorientiert tätigen EU-Agenturen und Netze fachlich eingebunden und verwertet werden. Unter Verweis auf eine notwendige genauere Beschreibung der Anforderungen an die Weiterentwicklung des Europäischen Jugendberichts im Sinne einer jugendpolitischen Wirksamkeit stellt die AGJ an dieser Stelle fest, dass ein regelmäßiges, unabhängig erstelltes, wissenschaftlich und politisch praktisches Referenzdokument für Gestaltung und Weiterentwicklung von Jugendpolitik in Europa benötigt wird, ohne dass ein Fehlen wissenschaftlicher Berichte als Begründung für das Ausbleiben politischer Maßnahmen dienen darf. … Die besondere jugendpolitische Relevanz bezweifelt die AGJ hingegen in Bezug auf die geplante Vergabe von Studien über „Baby Bonds“ (Einsatz von Treuhandmitteln, um die spätere Selbstständigkeit der Jugend zu unterstützen) sowie über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Jugendarbeit. Aus Sicht der AGJ erklärungsbedürftig bleibt der Vorschlag der Kommission, eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von „Deskriptoren“ für die Prioritäten Partizipation, Freiwilligendienst, Kreativität und Jugend und die Welt sowie für die sogenannten „NEET“-Jugendlichen („not in education, employment or training“) einzurichten. 3.6. Vereinfachte Berichterstattung Die AGJ begrüßt das Vorhaben, im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) alle drei Jahre einen gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten vorzulegen und die nationalen Berichte zu veröffentlichen. Der Vorschlag der Kommission, die Prioritäten auf nationaler Ebene interministeriell zu erörtern und auch regionale und lokale Behörden während des gesamten Politikzyklus einzubeziehen, entspricht den Vorstellungen der AGJ. Der Bericht soll ergänzt werden durch „Jugend in Zahlen“, einen zusammen mit den Mitgliedstaaten und Jugendorganisationen erstellten EU-weiten Überblick über die Situation junger Menschen. Die AGJ betont die Notwendigkeit vergleichbarer Daten im Sinne des Voneinander Lernens der Mitgliedstaaten. … Fazit Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ begrüßt den Kommissionsentwurf der neuen Jugendstrategie als erfreulichen Fortschritt auf dem Weg zu dem von ihr geforderten ganzheitlichen Konzept für eine europäische Kinder- und Jugendpolitik als gemeinsame Verantwortung der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Die Gesamtzielrichtung der Strategie ist aus Sicht der AGJ jedoch trotz erfreulicher Einbindung in die Sozialagenda insgesamt noch stark verengt auf die Umsetzung der Lissabon-Strategie und die damit verbundene Perspektive auf junge Menschen als zu befähigende Ressource für die Entwicklung der EU im Sinne von Wachstum und Beschäftigung. Neben Gesichtspunkten der Persönlichkeitsbildung und -entwicklung junger Menschen gemäß dem Verständnis der deutschen Kinder- und Jugendhilfe fehlt auch die Anbindung an die EU-Kinderrechtestrategie. Die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa sollte die gegenwärtigen Lebensbedingungen und Bedürfnisse junger Menschen auch nach Räumen zur Selbstorganisation verstärkt in den Blick nehmen. Mit der Mitteilung der Kommission rückt jedoch das Ziel näher, auf der Basis der jugendpolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre eine kohärente und in sich schlüssige Politik für junge Menschen in Europa zu realisieren. Es bedarf europäisch koordinierter und abgestimmter gemeinschaftlicher Zielsetzungen, Aktionen, Maßnahmen und Instrumente, die den Mitgliedstaaten ermöglichen, Schwerpunkte zu setzen und spezifische Maßnahmen zu entwickeln. Die AGJ betont die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Umsetzung der ambitionierten EU-Jugendstrategie. “ Das Positionspapier der AGJ in vollem Umfang entnehmen Sie bitte dem Anhang. Ebenso ist im Anhang zu Ihrer Kenntnisnahme die Mitteilung der EU-Kommission „Eine EU-Strategie für die Jugend“ eingestellt. Eine Meldung im Archiv der Jugendsozialarbeit News vom 11.05.09 fasst die wesentlichen Inhalte des Vorschlags einer europäischen Jugendstrategie zusammen.

http://www.agj.de/index.php?id1=5&id2=8&id3=0

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe

Dokumente: communication_final_de.pdf

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