Alternative Berechnung des Bundesanteils an den Ausgaben für Unterkunft und Heizung

BUNDESANTEIL FÜR UNTERKUNFT UND HEIZUNG SOLL ZU LASTEN DER KOMMUNEN SINKEN „Die Beteiligung des Bundes an den kommunalen SGB II-Leistungen für Unterkunft und Heizung Bundesanteil soll 2010 zu Lasten der Kommunen auf durchschnittlich 23,6 Prozent sinken. Nach durchschnittlich 31,8 Prozent im Jahr 2007, 29,2 im Jahr 2008 und 26,0 Prozent im laufenden Jahr (2009). Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von der (alten) Bundesregierung am 7. Oktober 2009 verabschiedet. Im Ergebnis wäre der von der Bundesregierung erwartete Anstieg der Ausgaben für Unterkunft und Heizung um 1,6 Milliarden Euro allein von den Kommunen zu tragen. Eine alternative Berechnung des Bundesanteils durch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), die sich statt an der Zahl der SGB II- Bedarfsgemeinschaften an den Ausgaben (Leistungen) für Unterkunft und Heizung orientiert, zeigt: Der durchschnittliche Bundesanteil betrüge 2010 bei Berücksichtigung der Entwicklung der Ausgaben (Leistungen) nicht 23,6 Prozent (3,7 Mrd. €) sondern 32,4 Prozent (5,1 Mrd. €). In der ansonsten unveränderten Berechnungsformel wird die Veränderung der durchschnittlichen Zahl der Bedarfsgemeinschaften durch die Veränderung der jährlichen Leistungen (Ausgaben) für Unterkunft und Heizung ersetzt. Ausgehend von den 31,8 Prozent (2007) hätte sich der Bundesanteil wie folgt entwickelt: 34,9 Prozent in 2008, 33,4 Prozent in 2009. Und für das kommende Jahr (2010) ergäbe sich auf Basis der Veränderung der Leistungen für Unterkunft und Heizung ein rechnerischer Bundesanteil von 32,4 Prozent, 8,8 Prozentpunkte mehr als die jetzt vom Bundeskabinett vorgesehenen 23,6 Prozent. Der Bund hätte von den von der Bundesregierung erwarteten 15,8 Milliarden Euro 5,1 Milliarden Euro zu tragen, 1,4 Milliarden Euro mehr als nach der bisherigen Berechnungsformel, die Kommunen entsprechend weniger. Das Problem, dass die Veränderung der jährlichen Leistungen (Ausgaben) für Unterkunft und Heizung aus Zeiträumen ermittelt wird, die ein halbes Jahr bzw. anderthalb Jahre vor Beginn des Jahres enden für das der Anteil des Bundes berechnet wird, bleibt mit dieser naheliegenden kleinen Änderung der Berechnungsformel ungelöst. Auch mit dieser Berechnungsformel sinkt der Anteil im kommenden Jahr (2010) gegenüber 2009, allerdings deutlich geringer als auf Basis der gegenwärtig gültigen Berechnungsformel. (1,0 statt 2,4 Prozentpunkte) Die „andere (un?)mögliche Alternative“: Der Bund übernimmt die SGB II-Leistungen für Unterkunft und Heizung insgesamt – und beendet damit das auch verfassungsrechtlich umstrittene Verfahren der Beteiligung des Bundes (über die Länder) an diesen kommunalen Leistungen. Vorteilhaft wäre dies auch für die verfassungsrechtlich gebotene Neuorganisation der SGB II-Umsetzung. Die Kommunen verzichten ihrerseits auf die ebenfalls verfassungsrechtlich nicht unumstrittene Beteiligung des Bundes an den bisher unterschätzten Kosten des Ausbaus der Kinderbetreuung. Ein ggf. notwendiger Ausgleich zwischen der Belastung des Bundes und der Entlastung der Kommunen könnte z.B. über die Verteilung des Mehrwertsteueraufkommens geregelt werden.“

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe

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