Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht

PRAXISNAHE BROSCHÜRE FÜR KOMMUNEN „Der Deutsche Städtetag hat in Zusammenarbeit mit dem BMAS und dem BMWI eine Broschüre entwickelt, die Kommunen Hilfestellung bietet, soziale Belange in Vergabeverfahren umzusetzen. Hintergrund ist das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (GWB) vom 20.4.09, das die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber erweitert hat, um im Rahmen von Vergabeverfahren auch soziale Ziele zu verfolgen. Auftraggebern ist es nach dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts grundsätzlich möglich, soziale Vergabeaspekte in allen Phasen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen. So können soziale Aspekte bereits in der Leistungsbeschreibung zum Tragen kommen (z.B. Barierrefreiheit eines Gebäudes, Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder Ausbildung von Jugendlichen im Rahmen einer Baumaßnahme). Des Weiteren ist es möglich, soziale Anforderungen zur Bedingung für die Auftragsausführung zu machen, so z.B. eine bestimmte Quote von Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, allgemeinverbindliche Tarifstandards einzuhalten. Auch bei der Zuschlagserteilung können soziale Kriterien im gewissen Umfang berücksichtigt werden.“ Die Broschüre steht auf der Homepage des BMAS oder im Anhang als Download zur Verfügung.

http://www.bmas.de/portal/37870/property=pdf/2009__09__17__soziale__belange__vergaberecht

Quelle: BMAS

Dokumente: 2009__09__17__soziale__belange__vergaberecht.pdf

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