Anspruchsberechtigte Familien, Verbände und Schulen beklagen weiterhin bürokratische Hürden und Probleme in der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakts. Nach einer Zusammenkunft von Bund, Ländern und Kommunen in der letzten Woche soll nun alles einfacher werden. Das Antragsverfahren soll erleichtert und unkomplizierte Wege gefunden werden, wie berechtigte Kinder ihre Zuschüsse erhalten können.
Pater Franz-Ulrich Otto, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit, mahnte in einem Interview mit der Tagespost an: „Es wird zu oft versucht, Not zu verwalten, anstatt Not zu verwandeln.“ Die Diskussion ob ein Bildungsgutschein ausgegeben oder eine Institution gestärkt wurde, sei zweitrangig. Zuerst müssten die Zugänge zu den Jugendlichen und ihren Familien gestärkt werden. Die Zersplitterung der Zuständigkeiten und Strukturprobleme behindern eine wirkungsvolle Hilfeleistung für junge Menschen, findet Pater Otto.
“ Es wird gesagt, 3.000 Schulsozialarbeiter sollen her. Nur, wir merken noch nicht, dass da irgend etwas umgesetzt wird. Das ist ein Strukturproblem. Der Bund, die Länder, die Kommunen – alle haben irgendetwas laufen. Aber das alles kommt noch nicht zusammen. Die verschiedenen Ebenen und Zuständigkeiten in der Schul-, Kinder- und Jugendsozialarbeit ist ein großes Problem. Das beginnt schon im Bund. Arbeits-, Jugend- und Bildungsministerium – jedes Ministerium hat Projekte laufen oder gibt Zuschüsse. So zersplittert der Blick auf die eine Zielgruppe. Es entsteht eine Schnittstellenproblematik. „
Otto fordert daher eine Federführung für das Familienministerium und eine Stärkung der Jugendhilfe.
Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Prälat Neher, kritisierte am Bildungs- und Teilhabepaket, dass es nicht für alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen gedacht ist. So bekommen beispielsweise Kinder von Asylbewerbern oder geduldeten Personen erst nach längerem Aufenthalt in Deutschland Teilhabebeleistungen. Dabei benötigen alle Kinder aus einkommensschwachen Familien diese Unterstützung, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Nachbesserungsbedarf sieht der Deutsche Caritasverband auch bei den Regelungen zur Nachhilfe. Diese darf erst in Anspruch genommen werden, wenn akut die Versetzung gefährdet ist. Aber dann ist es häufig schon zu spät.“
Quelle: BAG KJS; Caritas; Salesianer Don Boscos; tagesschau.de; Die Tagespost