Leicht gesunkenes Armutsrisiko für Alleinerziehende und Ausländer

Neben den erwerbslosen Personen (57,4%) waren 2018 die in Deutschland die Alleinerziehenden (41,5%) und die Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft (34,8%) hochgradig armutsgefährdet. Insgesamt lag die Armutsrisikoquote bei 15,5%. Nach einem deutlichen Anstieg der Quoten bei den Alleinerziehenden seit 2015 und bei den Ausländer/-innen seit 2014, ist bei beiden Gruppen die Armutsgefährdung zuletzt leicht zurückgegangen. Das berichtet das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Eine wichtige Rolle dafür spielt die zunehmende Erwerbsbeteiligung. So wird beispielsweise für die im Jahr 2015 zugezogenen Geflüchteten zum Ende des Jahres 2018 eine Beschäftigungsquote von 35% ausgewiesen. Erwerbsbeteiligung stellt weiterhin eine zentrale Bedingung zum Schutz vor Armut dar. Sie verhindert aber nicht per se eine Armutsgefährdung, wie man daran sehen kann, dass bei den Alleinerziehenden ein kontinuierlicher Anstieg der Erwerbsbeteiligung teilweise von einem Anstieg der Armutsgefährdung begleitet wird.

Mehr Teilzeitarbeit und unterdurchschnittliche Entlohnung erhöhen das Armutsrisiko

Alleinerziehende machen rund ein Fünftel der familiären Lebensformen in Deutschland aus. Etwa 1,1 Mio. Alleinerziehende waren 2018 von Armut bedroht. Das hohe Armutsrisiko hängt vor allem mit dem fehlenden Partnereinkommen bzw. fehlenden oder unzureichenden Unterhaltsleistungen sowie mit der schwierigen Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit zusammen. Der Anteil der Erwerbstätigen unter den Alleinerziehenden ist seit über 20 Jahren kontinuierlich gestiegen. Dabei ist allerdings die Vollzeit- zugunsten der Teilzeitbeschäftigung zurückgegangen. Bei den teilzeitbeschäftigten Erwerbstätigen ist das Armutsrisiko gestiegen.

Die Armutsrisikoquote für Ausländer/-innen hat sich vor allem im Zuge des erhöhten Zuzugs von Geflüchteten ab 2014 deutlich erhöht, ist jedoch 2018 erstmals wieder leicht zurückgegangen. Absolut betrachtet stieg die Zahl der Betroffenen von 2,5 Mio. (2005) auf 3,5 Mio. (2018) deutlich. Die hohe Armutsbetroffenheit von Ausländer/-innen hat vielschichtige Ursachen:

  • Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit (insbesondere der Ehefrauen) fallen überdurchschnittlich hoch aus.
  • Die Betroffenen, soweit sie erwerbstätig sind, weisen unterdurchschnittliche Verdienste auf.
  • Die im Schnitt höhere Kinderzahl in den Familienhaushalten führt zu zusätzlichen Einkommensbelastungen.

Der Anteil der Empfänger von Grundsicherung nach SGB II ist unter den Ausländer/-innen mit 19,4% deutlich höher als unter den Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft (5,6%).

Quelle: www.sozialpolitik-aktuell.de

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