Mindestlohn soll weiteres Lohndumping für An- und Ungelernte verhindern

Bis zum 1. Mai diesen Jahres soll in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro pro Stunde flächendeckend eingeführt werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, die zu diesem Zeitpunkt beginnt. Die Arbeitnehmer-Freizügigkeit gestattet es den Bürgern aus nahezu allen EU-Staaten ab dem 1. Mai ohne Einschränkungen eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen.

Mit dem Start der Arbeitnehmerfreizügigkeit werde Lohndumping in Deutschland weiter zunehmen, wenn dies nicht über die Einführung flächendeckender Mindestlöhne verhindert werde, begründen die Parlamentarier ihren Vorstoß. Dafür sprechen unter anderem Prognosen der Bundesagentur für Arbeit, die mit jährlich bis zu 140.000 zusätzlichen Arbeitskräften aus dem Ausland und dadurch mit einem zusätzlichen Wettbewerb insbesondere bei den An- und Ungelernten rechnet. Der Wettbewerbsdruck werde demnach also vor allem im unteren Lohnbereich zunehmen, Leidtragende seien die Geringqualifizierten, heißt es weiter.

Ein bis dahin eingeführter Mindestlohn soll das Lohndumping stoppen. Zusätzlich wollen die Grünen über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hinausgehende Branchen-Mindeslöhne einführen und das Arbeitnehmer-Entsorgegesetz ändern. Eine Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzt für alle Branchen ermögliche Branchen-Mindestlöhne, die deutlich über der gesetzliche Lohnuntergrenze liegen. Nach Brechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung würde ein Mindestlohn von 7,50 Euro im ALG-II-Bereich Entlastungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro möglich machen, verdeutlichen die Grünen in ihrem Gesetzentwurf.

Zur Stärkung des Tarifvertragssystems haben die Grünen außerdem einen Antrag im Parlament eingebracht. Aus diesem geht hervor, dass die Einführung allgemein verbindlicher Tariflöhne sowie Branchen-Mindestlöhne vereinfacht werden soll. So soll etwa auf die Zustimmung des Kabinetts bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung verzichtet werden; dies soll nach wie vor von den zuständigen Ministerien erlassen werden. Ferner sehen die Grünen vor, im Tarifabschluss auf das Einvernehmen zu verzichten und erachten eine einfache Mehrheit als ausreichend.“

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; Bündnis 90/Die Grünen

Dokumente: Gruene_Antrag_Tarifsystem_staerken_1704437.pdf

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