Beteiligung des Bundes an den kommunalen SGB II-Leistungen für Unterkunft und Heizung

Bundesanteil soll 2011 auf durchschnittlich 25,1 Prozent steigen – statt auf 35,5 Prozent
“ Der Anteil des Bundes an den kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung soll im kommenden Jahr (2011), nach durchschnittlich 31,8 Prozent im Jahr 2007, 29,2 im Jahr 2008, 26,0 Prozent im Jahr 2009 und 23,6 Prozent im laufenden Jahr (2010), um 1,5 Prozentpunkte auf durchschnittlich 25,1 Prozent steigen. Der kommunale Anteil an den vom Bund für das Haushaltsjahr 2011 prognostizierten Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 14,3 Milliarden Euro läge im kommenden Haushaltsjahr bei 10,7 Milliarden Euro, der Anteil des Bundes bei 3,6 Milliarden Euro.

Eine alternative Berechnung des Bundesanteils durch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), die sich statt an der Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften an den Ausgaben (Leistungen) für Unterkunft und Heizung orientiert, zeigt: Der durchschnittliche Bundesanteil betrüge 2011 bei Berücksichtigung der Entwicklung der Ausgaben (Leistungen) nicht 25,1 Prozent (3,6 Mrd. €) sondern 35,5 Prozent (5,1 Mrd. €). Der kommunale Anteil würde entsprechend um 1,5 Milliarden Euro niedriger sein.

Der entscheidende Faktor, der die jährlichen Veränderungen der Höhe der Beteiligung des Bundes nach 2007 bestimmt, ist die bundesdurchschnittliche Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften.
Die Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung bleiben bei der Berechnung der Veränderung des vom Bund zu tragenden Anteils an diesen Ausgaben unberücksichtigt.
Berechnungsgrundlage für die Veränderungen der Bundesanteile ist die Veränderung der durchschnittlichen Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Die Veränderung des Bundesanteils ergibt sich, indem die Veränderung der durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Prozentpunkten mit dem Faktor 0,7 multipliziert wird. Für das kommende Jahr heißt dies z.B.: Von Juli 2009 bis Juni 2010 lag die durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften 2,2 Prozent über dem Vorjahresstand. 2,2 Prozentpunkte multipliziert mit 0,7 ergeben dann die 1,5 Prozentpunkte, um die die jeweiligen Anteile in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und in den anderen 14 Ländern steigen sollen. Von den für das kommende Jahr von der Bundesregierung erwarteten Ausgaben für Unterkunft und Heizung in Höhe von 14,3 Milliarden Euro hätten die Kommunen demnach 10,7 Milliarden Euro und der Bund 3,6 Milliarden Euro zu tragen.

Eine naheliegende Alternative zur gegenwärtigen Berechnungsformel wäre: In der ansonsten unveränderten Berechnungsformel wird die Veränderung der durchschnittlichen Zahl der Bedarfsgemeinschaften durch die Veränderung der jährlichen Leistungen (Ausgaben) für Unterkunft und Heizung ersetzt. Ausgehend von den 31,8 Prozent (2007) hätte sich der Bundesanteil wie folgt entwickelt:
34,9 Prozent in 2008, 33,4 Prozent in 2009, 32,4 Prozent in 2010. Und für das kommende Jahr (2011) ergäbe sich auf Basis der Veränderung der Leistungen für Unterkunft und Heizung ein rechnerischer Bundesanteil von 35,5 Prozent, 10,4 Prozentpunkte mehr als die jetzt von der Bundesregierung vorgesehenen 25,1 Prozent. Der Bund hätte von den von der Bundesregierung erwarteten 14,3 Milliarden Euro 5,1 Milliarden Euro zu tragen, 1,5 Milliarden Euro mehr als nach der bisherigen Berechnungsformel, die Kommunen entsprechend weniger. “

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)

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