Besonders jugendliche Bezieher von Hartz IV werden bestraft, wenn Sie mal nicht so wollen, wie „das Amt“. Das Sozialgesetzbuch II regelt für junge Menschen zwischen 14 und 25, unter welchen Umständen ihre Hilfeleistungen gekürzt, sprich Sanktionen verhängt werden.
Yvonne Ploetz (DIE LINKE) fragte beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) nach der Häufigkeit der Verhängung von Sanktionen und danach, wie oft Anträge Jugendlicher im Hinblick auf den Bezug einer eigenen Wohnung und die Zurverfügungstellung von Lebensmittelgutscheinen nach einer Streichung von Leistungen abgelehnt wurden.
Sanktionen bedeuteten im Dezember durchschnittlich 269 Euro Leistungsreduzierung für jeden betroffenen Jugendlichen
Auszüge aus der Antwort des BMAS:
„Wie viele Sanktionen wurden nach § 31 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2009 durch die Träger der Grundsicherung für junge Menschen zwischen 14 und 25 Jahren ausgesprochen, und zu welchen Kürzungsbeträgen ist es hierbei gekommen?
Im Jahr 2009 wurden gegenüber jungen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und unter 25 Jahren insgesamt 78.558 Sanktionen ausgesprochen (Anzahl der neu festgestellten Sanktionen ohne Meldeversäumnisse). Informationen für die zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor. Hierbei ist zu beachten, dass es sich dabei um die Anzahl der ausgesprochenen Sanktionen und nicht um die Zahl der sanktionierten Personen handelt; das heißt, gegenüber einer Person konnten im Jahr 2009 auch mehrere Sanktionen ausgesprochen worden sein. Im Dezember 2009 waren bei Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsagenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung rund 14.500 Jugendliche zwischen 15 und unter 25 Jahren mit mindestens einer zum Stichtag wirksamen Sanktion (§ 31 Absatz 1 beziehungsweise Absatz 5 SGB II) registriert. Deren Gesamtleistung wurde durchschnittlich um 269 Euro gemindert, wobei sich der Minderungsbetrag auf alle bei diesen Personen zum Stichtag wirksamen Sanktionen bezieht.“
Keine Schlüsse aus abgelehnten Leistungsanträgen möglich
„Wie viele Jugendliche im Alter zwischen 14 und 25 Jahren stellten in 2009 einen Antrag bei den örtlich zuständigen kommunalen Trägern (ARGEn), eine eigene Wohnung beziehen zu dürfen, und wie vielen wurde dieser Antrag negativ beschieden?
Im Rahmen der Grundsicherungsstatistik sind keine Angaben über die Zahl der Anträge auf Wohnungswechsel von Jugendlichen im Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren möglich.
Wie viele Jugendliche im Alter zwischen 14 und 25 Jahren haben im Jahr 2009 nach Streichung der finanziellen Zuwendungen nach § 31 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch durch die Träger der Grundsicherung Lebensmittelgutscheine beantragt, und wie vielen wurde der Antrag negativ beschieden?
Für das Jahr 2009 liegen nur Daten für den Zeitraum von September bis Dezember vor. In diesem Zeitraum wurden 9.927 Gutscheine an Jugendliche im Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren ausgegeben, deren Leistungen nach § 31 SGB II gemindert waren. Dieser Wert bietet jedoch lediglich nur einen Anhaltspunkt, da im Rahmen des Leistungsverfahrens A2LL der Bundesagentur für Arbeit nur gewährte Leistungen erfasst werden; über negativ beschiedene Anträge liegen keine Daten vor.“
Quelle: Yvonne Ploetz – Bundestagsfraktion DIE LINKE