Die Bundesbildungsministerin Annette Schavan startete im Frühsommer die sogenannte Bildungsketten-Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss„. Teil dieser Initiative ist das Sonderprogramm „Berufseinstiegsbegleitung – Bildungsketten BerEb-Bk“. Mit der Umsetzung wurde die Bundesagentur für Arbeit beauftragt. Diese veröffentlichte mittlerweile die Programmrichtlinie, die entsprechende Geschäftsanweisung und seitens des BMBF benannte Schulen. Für die Einleitung des Vergabeverfahrens ist folgender Zeitplan vorgesehen: Spiegelung der Los- und Preisblätter an die Agenturen durch die REZ vom 12.08. bis 20.08.2010, die Veröffentlichung ist am 06.09.2010 geplant, vorgesehener Maßnahmebeginn ist der 29.11.2010. Parallel zu den Geschäftsanweisungen BerEb-Bk wurde die Geschäftsanweisung zur Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III angepasst und insbesondere um Regelungen zum Verfahren bei Schließung und Zusammenlegung der ausgewählten Schulen, die vom Verfahren bei BerEb-Bk abweichen, ergänzt. Seitens der Bundesagentur für Arbeit wurde angestrebt, die Berufseinstiegsbegleitung unabhängig von der Rechtsgrundlage möglichst einheitlich auszugestalten. Dennoch ergeben sich in einigen Punkten Unterschiede. Eine Übersicht gibt Auskunft über die wesentlichen Unterschiede.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit