BMFSFJ: ‚Die JMD sollen für ihre Zielgruppe die sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach den Integrationskursen anbieten‘

Die ‚Grundsätze zur Durchführung und Weiterentwicklung des Programms 18 im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

‚Eingliederung junger Menschen mit Migrationshintergrund“ sind zum 01. Januar 2005 aktualisiert und vom Bundesjugendministerium (BMFSFJ) veröffentlicht worden. Neu bzw. geändert wurden insbesondere folgende Absätze: „[…] Als Angebot der Jugendsozialarbeit kooperieren sie [die Jugendmigrationsdienste (JMD)] mit anderen für die jungen Zuwanderinnen und Zuwanderer relevanten Diensten und Einrichtungen [ergänzt:] – insbesondere auch den Migrationsdiensten für erwachsene Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern – und nehmen für diese eine Anlauf-, Koordinierungs- und Vermittlungsfunktion wahr. […] [neu:] Die JMD sollen für ihre Zielgruppe die sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach den Integrationskursen des Zuwanderungsgesetzes (ZuwG) anbieten. […] Im Mittelpunkt der Arbeit der JMD […] stehen: Vorrangig die individuelle Begleitung der nicht mehr schulpflichtigen jungen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer im Wege des Case Managements [ergänzt:] vor, während und nach den Integrationskursen, […]“

Zu: III. Aufgabenprofil der JMD, 1. Individuelle Integrationsförderung, 1.3. Vermittlung an andere Dienste und Einrichtungen: „[…] Zur Erreichung der Einzelziele wird der junge Mensch durch den JMD auf allen erforderlichen Stationen, z. B. des Integrationskurses, der Berufsausbildung und der üblichen Maßnahmen der Jugendhilfe, begleitet und bedarfsbezogen an andere Dienste und Einrichtungen, wie z. B. [eingefügt:] Jugendämter, Migrationserstberatung der Wohlfahrtsverbände, Agenturen für Arbeit, [gestrichen: ‚Landesjugendämter‘], örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendberufshilfe, Jugend- und Drogenberatungsstellen, Gesundheits- und Schwangerschaftsberatungsstellen, Beratungsstellen für Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung vermittelt. […] [neu:] Die JMD wirken gemeinsam mit den Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren des Bundesamtes für Migration- und Flüchtlinge (BAMF) darauf hin, dass bei Bedarf und vorhandenem Angebot jugendspezifische Integrationskurse gem. § 13 der Integrationskursverordnung zustande kommen. […] “ [siehe unten]

Zu: III. Aufgabenprofil der JMD, 2. Netzwerk- und Sozialraumarbeit: [ergänzt:] „[…] – Teilnahme an Jugendkonferenzen, die der Träger der Grundsicherung gemäß § 18 SGB II initiiert, […]“

Zu: IV. Organisation und Rahmenbedingungen: „[…] Diese Grundsätze des Programms 18 werden durch Rahmenkonzepte als Handlungsanleitungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den JMD und zur Abgrenzung mit den Aufgaben anderer Dienste ergänzt für die Bereiche: […] [eingefügt:] – Sozialpädagogische Begleitung von IntegrationskursteilnehmerInnen im Alter bis 27 Jahren während der Integrationskurse […]

Quelle: BMFSFJ: ‚Grundsätze zur Durchführung und Weiterentwicklung des Programms 18 im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ‚Eingliederung junger Menschen mit Migrationshintergrund“, Stand: 01.Januar 2005, www.bmfsfj.de/…/grunds_C3_A4tze-programm-18-stand05,property=pdf.pdf, gefunden bei: www.jmd-forum.de.

 

Neues Rahmenkonzept ‚Sozialpädagogische Begleitung von IntegrationskursteilnehmerInnen‘

In Ergänzung zu den bereits vorliegenden ‚Rahmenkonzepten zu den Grundsätzen‘ (‚Einzelfallbegleitung und Gruppenarbeit‘, ‚Netzwerk- und Sozialraumarbeit / Interkulturelle Öffnung‘,  ‚Qualitätsentwicklung und Fortbildung‘, ‚Gender Mainstreaming‘) hat das BMFSFJ ein ‚Rahmenkonzept Sozialpädagogische Begleitung von IntegrationskursteilnehmerInnen im Alter bis 27 Jahren‘ veröffentlicht: „[…] Konzeptgrundlagen § 43 Abs. 3 AufenthG (Integrationskurs) Integrationskursverordnung (IntV) Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), Programm 18 „Eingliederung junger Menschen mit Migrationshintergrund“ Grundsätze zur Durchführung und Weiterentwicklung des Programms 18 im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) „Eingliederung junger Menschen mit Migrationshintergrund“.
Zielgruppe: Alle jungen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer bis 27 Jahren, die einen Integrationskurs besuchen.
Ziel: Ziel der sozialpädagogischen Begleitung während des Integrationskurses ist es, die jungen Menschen hinsichtlich ihrer Lebensplanung, ihrer Ausbildungs- und Berufsorientierung zu motivieren und zu unterstützen.

Methoden/Arbeitsansätze

I. Individuelle Integrationsbegleitung
Während des Integrationskurses wird der Case Management-Prozess fortgesetzt bzw. bei neuer Kontaktaufnahme mit dem jungen Menschen begonnen. Die individuelle Beratung umfasst maximal 4 Wochenstunden pro Kurs mit durchschnittlich 20 TeilnehmerInnen und erfolgt entweder im JMD oder im Rahmen der regelmäßig beim Integrationskursträger angebotenen Beratungstermine. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Beratungsbedarf und -umfang bei jungen MigrantInnen individuell unterschiedlich ist. Während der Integrationskurse liegen die Schwerpunkte der sozialpädagogischen Begleitung bei den folgenden Inhalten, soweit diese nicht bereits im Rahmen des Case Management-Prozesses vor dem Integrationskurs bearbeitet wurden: Motivation zur Teilnahme am Deutschkurs und Abbruchprävention, Konfliktberatung und Krisenintervention, individuelle psychosoziale Unterstützung und Begleitung, Hilfen bei finanziellen Fragestellungen (finanzielle Absicherung), Beratung und Hilfe in alltagspraktischen Fragen, Berufswegeplanung in Kooperation mit dem Job-Center der Arbeitsagentur, Organisation von Praktika, Vorbereitung auf die Zeit nach dem Integrationskurs, Empfehlung von Anschlussmaßnahmen.

II. Gruppenangebote
Die individuelle Beratung kann durch Gruppenangebote ergänzt werden, die den Integrationskurs flankieren. Die Inhalte orientieren sich an Punkt III 1.4 der Grundsätze und können beispielsweise sein: Informationen zu Ausbildung und Beruf, Bewerbungstraining, Heranführen an Informationstechnologien, Sprach- und Kommunikationstraining, Vermittlung sozialer Kompetenz, Vertiefende Informationsveranstaltungen zu Themen des Unterrichts, Orientierungshilfen zu alltagspraktischen Fragen, Orientierungshilfen zu gesellschaftlichen und politischen Themen, Exkursionen entsprechend der Unterrichtsthemen im regionalen Umfeld, Informationsveranstaltungen für Eltern.

Kooperation mit den Sprachkursträgern: Der JMD kooperiert mit den Trägern der Integrationskurse und insbesondere den Trägern der Jugendintegrationskurse. Der JMD und die Integrationskursträger sollen die Kooperation und Aufgabenverteilung vertraglich festlegen, um die Kompetenzen, Rechte und Pflichten der Vertragspartner klar zu definieren. Ein Vorschlag für eine Kooperationsvereinbarung wird durch die Trägergruppen den JMD zur Verfügung gestellt. [siehe unten] Die MitarbeiterInnen des JMD und die Lehrkräfte der Integrationskursträger tauschen kontinuierlich Informationen bezüglich des Lernfortschritts und der persönlichen Entwicklung der Teilnehmerin/des Teilnehmers aus, insbesondere bei drohendem Kursabbruch. Sie verständigen sich über notwendige Maßnahmen. Die Trägergruppen der Jugendsozialarbeit stellen durch trägergruppenübergreifende Absprachen sicher, dass die sozialpädagogische Begleitung für die TeilnehmerInnen an den Integrationskursen bedarfsgerecht angeboten werden kann. Sie wirken zusammen mit den RegionalkoordinatorInnen des BAMF und den Integrationskursträgern darauf hin, dass Jugendintegrationskurse wohnortnah zustande kommen.“

Quelle: BMFSFJ: ‚Rahmenkonzepte zu den Grundsätzen zur Durchführung und Weiterentwicklung des Programms 18 im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ‚Eingliederung junger Menschen mit Migrationshintergrund“, Stand 01. Januar 2005,  www.bmfsfj.de/…/rahmenkonzept-programm18-stand05,property=pdf.pdf

 

Weitere Informationen: Vorschlag für einen ‚Kooperationsvertrag‘ zwischen JMD und Sprachkursträgern, der von den Trägergruppen der Jugendsozialarbeit und dem BMFSFJ ausgearbeitet wurde: Siehe im Anhang ‚Vorschlag_Koop_JMD_ Sprachkursträger.pdf‚.
Adressen der ‚Regionalkoordinator/innen‘: www.bafl.de/…ansprechpartner.htm#Regionalstellen
Liste der zugelassenen ‚Integrationskursträger‘: www.bafl.de/template/index_home_info_02.htm
‚Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs‘ (in 21 Sprachen) und Antragsunterlagen: www.bafl.de/…integratikonskurs.htm
Infos zu ‚Migrationserstberatungen‘: www.bafl.de/…migrationserstberatung.htm
Siehe auch: www.bmfsfj.de und www.jugendsozialarbeit.deVorschlag_Koop_JMD_ Sprachkursträger.pdf

Quelle:

Dokumente: Vorschlag_Koop_JMD__Sprachkurstraeger.pdf

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