Positionspapier der BAG Jugendsozialarbeit: Jugendsozialarbeit – Bildung – Schule: Zum Selbstverständnis der Jugendsozialarbeit im Kontext der Entwicklung von Ganztagsschule

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Jugendsozialarbeit hat am 17.2. ein Positionspapier zur Kooperation zwischen Schule und Jugendsozialarbeit insbesondere im Hinblick auf Ganztagsschulen veröffenlicht. Im Anhang des Papieres werden verschiedene Beispiele für gelungene Kooperationen genannt: … „Bildung ist mehr denn je zur zentralen Aufgabe geworden, einer Aufgabe, die zugleich dringlicher und schwieriger wird. Den Erfordernissen stehen Ergebnisse von Untersuchungen und Studien gegenüber, die Deutschland einen eher schlechten Bildungsstand nachweisen und die Defizite unseres Schulsystems eindrucksvoll belegen. Dabei wurde insbesondere deutlich, dass ein enger Zusammenhang zwischen Kompetenzerwerb in der Schule und der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler besteht. Kinder und Jugendliche, die in sozial benachteiligten Familien und in Familien mit Migrationshintergrund aufwachsen, erreichen in den unterschiedlichen schulischen Leistungsbereichen deutlich niedrigere Kompetenzniveaus. Sozial Benachteiligte bedürfen einer besonderen Förderung – die Träger der Jugendsozialarbeit haben hier in jahrelanger Erfahrung gewachsene Kompetenzen anzubieten.“… …“Angesichts demographischer Entwicklungen und neuer Qualifikationsanforderungen muss dafür Sorge getragen werden, dass durch die Schaffung chancengleicher Zugänge zu adäquater Kompetenz- und Wissensvermittlung soziale und berufliche Ausgrenzung vermieden und abgebaut wird. Dazu ist aus Sicht der Jugendsozialarbeit ein ganzheitliches und umfassendes Bildungsverständnis nötig, das sich dem Prinzip verpflichtet fühlt, Zugänge zu Bildung unabhängig von Geschlecht und sozialer und nationaler Herkunft zu eröffnen. Die Angebote der Jugendsozialarbeit richten sich an Jugendliche, die aus sozialen oder individuellen Gründen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt bzw. von einer solchen Einschränkung bedroht sind. Entsprechend konkretisieren sich akute und präventive Hilfen der Jugendsozialarbeit in sozialpädagogischen Angeboten zur Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung, zur sozialen Bildung und Integration sowie zur Eingliederung in die Arbeitswelt. Bildung bezieht sich dabei sowohl auf die Vermittlung schulischer und beruflicher Qualifikationen, als auch auf die Unterstützung der Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung und die Herausbildung sozialer Kompetenzen. Ob in der Jugendberufshilfe, in den Jugendmigrationsdiensten, in der Arbeit mit schulmüden Jugendlichen, in den Projekten aufsuchender Arbeit, in der Stadtteilarbeit oder in den Angeboten des Jugendwohnens: Jugendsozialarbeit verfügt über eine eigenständige Bildungstradition, die einen ganzheitlichen Bildungsansatz verfolgt. In diesem Ansatz wird die Gesamtheit der Lebens- und Lernbedingungen des/der Einzelnen in den Bildungsprozess einbezogen, wie dies (nicht nur) die Zielgruppe benachteiligter Jugendlicher erfordert.So wird eine individuelle und passgenaue Förderung und Qualifizierung umsetzbar. Bildung wird in der Jugendsozialarbeit als ein umfassender Prozess begriffen. Jugendliche lernen, ihre Leistungspotenziale zu entwickeln, zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zu gestalten. Eine derartige Bildung kann nur durch das Zusammenwirken der verschiedenen Bildungsformen erzielt werden: mit der formellen Bildung in Schule und Ausbildung, der nichtformellen Bildung, die in den freiwilligen Angeboten der Jugendarbeit und der Kinder- und Jugendhilfe geschieht und der informellen Bildung. Dabei ist die informelle Bildung von Kindern und Jugendlichen in Familie, Nachbarschaft und Freizeit nach internationalen Forschungsergebnissen wichtiger als bisher angenommen wurde. Erforderlich ist deshalb, dass diese Bildungsformen strukturell und sachlich aufeinander bezogen werden. Die Angebote der Jugendsozialarbeit können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Ziel bildungspolitischer Bestrebungen muss es daher sein, eine stärkere Ausgewogenheit zwischen den Bildungsebenen zu erreichen. Anbieter aller Bildungsbereiche sind gefordert, ihre Bildungsangebote in der wechselseitigen Durchdringung dieser drei Ebenen zu begreifen und Räume für die Vielgestaltigkeit von Bildungsgelegenheiten offen zu halten. Bildung im umfassenden Sinne kann nicht nur Aufgabe der überwiegend im formellen Bereich verankerten Schule sein. „… …“ III. Jugendsozialarbeit und Ganztagsschule Dessen ungeachtet haben sich die bildungspolitischen Reformbemühungen, die sich den neuen Herausforderungen an Bildung stellen, von Beginn an ausschließlich auf das Schulsystem und den vorgelagerten Elementarbereich konzentriert. Die Öffnung bzw. Erweiterung der Schulen und vor allem der Ausbau von Ganztagsschulen und die Einrichtung von Ganztagsbetreuung bilden dabei wesentliche bildungspolitische Reformschwerpunkte – neben der Neubestimmung des Bildungsauftrages von Kindertagesstätten und der Reform von Grund- und Hauptschule. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung verabschiedete Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) leitete ab dem Schuljahr 2003/2004 den umfangreich geplanten Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen bzw. Ganztagsbetreuung ein. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit ergeben sich hieraus grundsätzlich große Chancen für veränderte Lehr- und Lernformen, für eine neue Schulkultur und für eine verstärkte Integration von schulischem Unterricht und Angeboten der Jugendsozialarbeit. Aufgrund dessen konzentrieren sich die folgenden Ausführungen auf das aktuelle Ganztagsschulprogramm, wohlwissend, dass dies eine Verengung der Thematik Jugendsozialarbeit und Schule bedeutet. Von den Erwartungen, die seitens der Politik an Ganztagsschulen gerichtet sind, fallen vom Standpunkt der Jugendsozialarbeit drei Zielstellungen besonders ins Auge: 1. Die individuelle Förderung soll in der Ganztagsschule mehr Raum bekommen. Benachteiligungen sollen früher wahrgenommen und behoben werden. Begabungen, die gerade bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund oft von Problemen überlagert sind, sollen besser erkannt und gezielter gefördert werden. 2. Die Ganztagsschule soll dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft umfassende Bildungschancen zu eröffnen. Sie will die Abhängigkeit zwischen sozialer Herkunft und Kompetenzerwerb, die in Deutschland besonders ausgeprägt ist, abbauen. Der Abbau von Bildungsbarrieren und die Verhinderung von sozialer Ausgrenzung ist vor diesem Hintergrund ein wesentliches Ziel der Ganztagsschule. 3. Die Ganztagsschule soll eine bessere Verbindung von Bildung und Erziehung gewährleisten und die Kombination von fachlichem und sozialem Lernen ermöglichen. Bildung soll sich demnach immer weniger ausschließlich als Wissensvermittlung verstehen, sondern im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses soziale und persönlichkeitsbildende Elemente und schulisches Lernen integrieren. Aus diesen Zielstellungen wird deutlich, dass die Ganztagsschule auch auf Defizite des deutschen Schulwesens reagieren soll, mit deren Auswirkungen die Jugendsozialarbeit in ihrer Praxis konfrontiert war und ist. In der Wahrnehmung ihres Auftrages, akut und präventiv Hilfen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen zu leisten und dabei insbesondere die schulische, berufliche und soziale Integration in den Blick zu nehmen, haben die Träger der Jugendsozialarbeit stets Leistungsangebote bereitgestellt. Sie verfügen daher über umfassende Kompetenzen und Erfahrungen und haben mit ihren Bildungsansätzen Erfolge zu verzeichnen. Aus diesen Erfahrungen heraus weiß Jugendsozialarbeit, dass sie diese Ziele nicht alleine erreichen kann. Deshalb gehört die sich in echter Partnerschaft vollziehende Kooperation mit Schule, mit den Betrieben, mit den anderen Handlungsfeldern der Jugendhilfe und Sozialarbeit und die Kooperation innerhalb des Sozialraums oder in lokalen Netzwerken zu den Kernelementen ihrer Arbeit. Die Träger der Jugendsozialarbeit erfahren in der Praxis, dass Schule ihren Bildungsauftrag nicht alleine und isoliert realisieren kann, sondern sich mit nichtformellen Bildungsinstitutionen und informellen Bildungsbereichen verbinden und die außerhalb von Schule stattfindenden Lern- und Bildungsprozesse einbeziehen muss. Wesentliches Handlungsfeld ist dabei die nachhaltige und systematische Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule, die auf einem abgestimmten, gemeinsam entwickelten Konzept beruhen muss. Die Jugendsozialarbeit kann mit ihren Kompetenzen, ihrer Professionalität und mit ihren vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten im Lebensraum Schule drei wichtige Funktionen erfüllen (vgl. Praxisbeispiele im Anhang des Positionspapiers): 1. Auf den einzelnen Schüler, die einzelne Schülerin bezogen kann sie, beispielsweise mit den Methoden des Fallmanagements, in der Bildungsbegleitung und Integrationsförderung, eng verzahnt mit schulischen und außerschulischen Bildungs- und Erziehungsinstanzen wirksam werden. 2. Auf die Schule bezogen kann sie lebens- und arbeitsweltbezogene Inhalte integrieren, mit fach- und themenbezogenen Angeboten aus dem Leistungsspektrum der Jugendsozialarbeit den schulischen Unterricht vorbereiten, ergänzen und vertiefen sowie durch die Einbeziehung weiterer Jugendhilfeangebote ein Ganztagsangebot koordinieren und gestalten. 3. Über die Schule hinaus kann sie in der Öffnung von Schule zu Betrieben, Jugendhilfe, Jugendberufshilfe und Sozialraum wirksam werden, die Zusammenarbeit der Bildungsinstitutionen fördern und mit dazu beitragen, neue Formen der Vernetzung aktiv zu gestalten. Jugendsozialarbeit in der Ganztagsschule wird so in verschiedenen Richtungen und auf unterschiedlichen Ebenen tätig. Sie bietet Jugendlichen in enger Verknüpfung mit der Schulpädagogik möglichst ganzheitlich Hilfe, Beratung und Unterstützung, sie wirkt mit an der Bereitstellung eines sinnvollen, abgestimmten Spektrums von Leistungen in und außerhalb von Schule, die die Jugendlichen wünschen, die sie brauchen und die ihnen nutzen und sie trägt mit dazu bei, Schule zu öffnen und mit außerschulischen Lebensund Lernorten zu verbinden.   …IV. Fazit Will Schule zu einem Bildungsort werden, in dem formelle, nichtformelle und informelle Bildung miteinander verbunden sind und ineinander greifen, und soll sie wirklich ein Lebensraum sein, der diesem Begriff gerecht wird, so kann eine enge Kooperation mit der Jugendsozialarbeit dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies gilt insbesondere auch für die Umsetzung eines gelingenden Ganztagsbetriebes. Die bildungspolitischen Vorgaben und Zielsetzungen einer Ganztagsschule können weder durch eine Verdoppelung von Schule, noch durch Halbtagsschulen mit Essensausgabe und Nachmittagsbetreuung umgesetzt werden. Erforderlich ist ein integratives Konzept, in dem die Erfahrungen und Ansätze der Jugendsozialarbeit gleichberechtigt zur Geltung kommen. Die Rolle der Jugendsozialarbeit in der Schule darf nicht auf losgelöste Betreuungsarrangements oder isolierte Kursangebote reduziert werden. Es gilt, für die Halbtagswie die Ganztagsschule gemeinsam ein je spezifisches fachlich integriertes Angebot zu entwickeln, das den konzeptionellen Zusammenhang seiner verschiedenen Gestaltungselemente wahrt. Theoretisches und praktisches Lernen, Unterricht, Projektarbeit, Arbeitsund Neigungsgruppen, individuelle Förderung und Freizeitpädagogik, fachliche und soziale Integrationsförderung, Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, elternunabhängige Hausaufgabenhilfe und Elternberatung müssen in diesem Konzept ihren Platz finden und aufeinander bezogen sein. Ansätze, wie sie in der Jugendsozialarbeit zum Beispiel mit Jugendlichen ohne Schulabschluss, mit Schulmüden oder mit Schulverweigerern praktiziert werden, müssen integriert werden. Die nötigen Gestaltungselemente von Ganztagsschulen, die den aktuellen Bildungsherausforderungen standhalten, sind im Prinzip bereits vorhanden. Die einzelnen Angebote und Module sind von Schule oder Jugendsozialarbeit entwickelt bzw. weiterentwickelt, modellhaft erprobt oder in der Regelarbeit verstetigt worden Best-Practice liegt vor. Notwendig ist ein integriertes pädagogisches Gesamtkonzept, das ein systematisches Zusammenwirken verankert und das nicht zuletzt auf allen Ebenen politisch gewollt ist und nachhaltig in die Praxis umgesetzt wird. Die aktuellen bildungspolitischen Reformprozesse müssen durch Verbesserungen der Rahmenbedingungen für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Jugendsozialarbeit und Schule flankiert und gefördert werden. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit sind hier insbesondere folgende Anforderungen zu nennen: Das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ muss nachhaltig dazu führen, dass die Qualität der pädagogischen Arbeit und Angebote verbessert wird. Wichtiges Kriterium hierbei ist, dass Bildung als eine Einheit von Bildung, Betreuung und Erziehung verstanden und dass dieses Selbstverständnis als Grundlage für die konzeptionellen Entwicklungen im Kontext Ganztagsschule genommen wird. Rein additiv nachmittags hinzugefügte Betreuungsangebote vertun die bildungs- und sozialpolitischen Chancen, die sich aus den aktuellen Diskussionen um den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen ergeben. Auf der anderen Seite darf die Förderung von Ganztagsschule nicht dazu führen, dass andere schulbezogene Angebote, wie beispielsweise die Arbeit im Bereich der Schulverweigerung, abgebaut werden.   Die oben genannten Zielstellungen der Ganztagsschule fokussieren die Verbesserung der Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Herkunftsfamilien. Im Zentrum der Entwicklungen im Bereich Ganztagsschule müssen demzufolge Schulen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf stehen. In diesem Bereich sind die Mitwirkungsmöglichkeiten der Jugendsozialarbeit in besonderem Maße zu fördern. Durch das bis 2007 laufende Investitionsprogramm sind zweifellos wichtige bildungspolitische Impulse für die Entwicklung und den Ausbau von Ganztagsschulen und von Ganztagsangeboten an Schulen ausgelöst worden. Bereits jetzt ist es allerdings von zentraler Bedeutung, auf eine dauerhafte und ausreichende Absicherung der Finanzierung hinzuwirken. Durch die vom Bund geförderten Investitionskosten entstehen für Länder, Kommunen und Träger Personal- und Folgekosten, die gegenwärtig noch ungeklärt sind. Für die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität an Ganztagsschulen ist es erforderlich, dass der personelle Ausbau nicht auf einem untersten finanziellen Niveau und mit befristeten Arbeitsverhältnissen begonnen wird. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendsozialarbeit ist in den letzten Jahren verstärkt worden. Diese Kooperation ist angesichts der veränderten Anforderungen an Bildung und der aktuellen bildungspolitischen Reformen flächendeckend auszubauen. Dies gilt für die Abstimmung zwischen Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung und für die Zusammenarbeit in den entsprechenden kommunalpolitischen Gremien. In den unterschiedlichen Reformen der Landesschulgesetze ist dieser Aspekt auch stärker berücksichtigt worden. Die im SGB VIII vorgeschriebene Zusammenarbeit beider Partner sollte ausgeweitet und strukturell weiterentwickelt werden. Auf Landesebene sollten Rahmenvereinbarungen zwischen der Schule und den Verbänden der Jugendsozialarbeit geschlossen werden, deren Mitglieder Angebote im Schulbereich machen. Dasselbe gilt für die Ebene der Schulträger und der örtlichen Träger der Jugendsozialarbeit, um Vereinbarungen über die Zusammenarbeit und über fachliche Ziele und Schwerpunkte zu treffen. Wichtig für eine rechtlich verbindlich verankerte und partnerschaftliche Zusammenarbeit ist, dass diese verstetigt wird, auf einer von Jugendhilfe und Schule gemeinsam entwickelten Konzeption der Zusammenarbeit aufbaut und dass beide Partner zielorientiert an einem ganzheitlichen pädagogischen Konzept der Ganztagsschule arbeiten. Dabei geht es auch darum, auf den Sozialraum hin orientierte Kooperationsstrukturen zu systematisieren und sinnvoll zu strukturieren. In allen Bundesländern institutionell abgesicherte Regelprogramme zur Förderung von schulbezogener Jugendsozialarbeit (Jugendsozialarbeit an Schulen, Schulsozialarbeit) sind eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass diese notwendigen Angebote bundesweit vor Ort eingerichtet oder ausgebaut werden können. _ Die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule lässt sich auf erfolgreiche Projektbeispiele aufbauen. Der Prozess der Verbesserung der Kooperationspraxis sollte durch Modellprogramme des Bundes oder durch gemeinsame Bund-Länder-Programme gefördert werden. Neue Anforderungen ergeben sich durch den Ausbau der Ganztagsschulen auch für die Lehr- und Fachkräfte in den Schulen und aus dem Bereich der Jugendhilfe bzw. der Jugendsozialarbeit. Beide Berufsgruppen sind im Interesse der Schülerinnen und Schüler gefordert, zusammenzuarbeiten. Die in beiden Berufsgruppen vorhandenen Kompetenzen sind im Rahmen von interdisziplinär ausgerichteten und offenen Fortbildungsangeboten zu qualifizieren. Bei Bedarf sollten Möglichkeiten einer externen Begleitung und Beratung für Schulen bereitgestellt werden – bspw. auch durch den Einsatz von mobilen Beratungsteams -, die ein Ganztagsangebot von Schule und Jugendhilfe aufbauen wollen. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit ist schließlich bei den aktuellen bildungspolitischen Reformbemühungen eine besondere Schwerpunktsetzung auf die Hauptschule und die Berufsschule zu legen. Die Akzeptanz des Hauptschulabschlusses als Zugangsvoraussetzung für eine Berufsausbildung ist nicht mehr vorhanden. Ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler verlässt die Hauptschule ohne Abschluss. In der Hauptschule verfestigt sich die Chancenungleichheit insbesondere von Jugendlichen aus bildungsfernen sozialen Schichten und aus Familien mit Migrationshintergrund. Hauptschulen sind daher beim Ausbau von Ganztagsschulen, die – auch in Kooperation mit den Angeboten der Jugendsozialarbeit – sehr viel mehr individuelle Förderangebote ermöglichen würden, noch deutlich mehr zu berücksichtigen. Besonders hohe pädagogische Anforderungen sind zweifellos an den Unterricht in den Abgangsklassen der Hauptschulen wie auch an den vollzeitschulischen Angeboten an Berufsschulen, wie bspw. dem Berufsvorbereitungsjahr, im Hinblick auf die Qualifizierung und Förderung der Schülerinnen und Schüler gestellt. Erforderlich sind daher berufspädagogische und didaktische Reformen aber auch die Vernetzung der Berufsschule mit dem System der Jugendhilfe und die Übertragung von Konzepten der Schulsozialarbeit und der sozialpädagogischen Betreuung, wie sie sich in anderen Bereichen der beruflichen Bildung entwickelt haben. Ein wichtiger Fortschritt der aktuellen Bildungsdebatte liegt darin, dass sie sich nicht nur auf die Institutionen der Bildung, sondern dass sie sich auf Bildung in einem umfassenden Sinn bezieht. Auch wenn die Schwerpunkte der Bildungsreformen derzeit auf der Optimierung der formalen Bildungsinstitution Schule und auf einer Verbesserung der vorschulischen Bildungsangebote liegen, sind auch die anderen Orte der Bildung von Kindern und Jugendlichen Gegenstand dieser Debatte geworden. Neben Familie, Peergroups und Medien als Orte informeller Bildung sind die Angebote, Maßnahmen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und ihr Beitrag zur nonformalen Bildung zum Thema geworden. Dieser Gesamtzusammenhang von Bildung im Kontext der Lebens- und Lernwelten von Kindern und Jugendlichen auch jenseits von Schule und Ausbildung sollte verstärkt in den Mittelpunkt der bildungsund jugendpolitischen Aufmerksamkeit gerückt werden. Schule und Jugendsozialarbeit müssen ihre jeweiligen Aufgabenstellungen und deren wechselseitige Bezüge für das Gelingen eines zukunftsfähigen Bildungssystems wahrnehmen und in Akzeptanz der unterschiedlichen Kompetenzen und Rollen eine Partnerschaft aktiv anstreben. Die Organisationen und Träger der Jugendsozialarbeit sehen sich in der Pflicht in den verschiedenen Bundesländern mit ihren Kompetenzen und Konzepten beständig auf Schule zuzugehen, und die Schulverwaltung der verschiedenen Länder muss daran arbeiten, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Zusammenarbeit zu schaffen oder umzusetzen. Die der gegenwärtigen Bildungsoffensive innewohnenden Chancen sollten genutzt werden, um mit einer partnerschaftlich gestalteten Schule einen wesentlichen Beitrag zur Erneuerung des deutschen Bildungswesens zu leisten.“ Weiterführende Internettipps: Investitionsprogramm ‚Zukunft Bildung und Betreuung‘:  http:// www.bmbf.de/de/1125.php Good Practice in den Bundesländern: Nachmittagsprogramme an Frankfurter Schulen, Hessen Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz: http://www.ganztagsschule.rlp.de/templates/start.php RAZ – Ran an die Zukunft, Elmshorn: http://www.sozialestadt.de/praxisdatenbank/suche/ausgabe.php?id=14 http://www.kirche-bremen.de/1593.html Handwerkerinnenhaus Köln e.V., Nordrhein-Westfalen: www.handwerkerinnenhaus.org Schulsozialarbeit an Förderschulen in Freiburg, Baden-Württemberg: http://www.invia-freiburg.de/spb.htm http://www.lv-schulsozialarbeit.de/pdf/adressen.pdf Flex-Fernschule, Oberrimsingen, Baden-Württemberg: http://www.flex-fernschule.de/ ‚Tri-colore‘ – Kooperation Familie, Schule und Wirtschaft, Esslingen, Baden-Württemberg: http://www.bagejsa.de/text/tricolore.pdf       – JSA_Bildung_Schule.pdf – ATT4Z2X3.pdf

http://www.bagjaw.de/files/JSA_Bildung_Schule.pdf

Quelle: BAG Jugendsozialarbeit Bonn, 17.02.2005

Dokumente: ATT4Z2X3.pdf

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