Berufsbildungsbericht: Stellungnahme des Hauptausschusses des BIBB zum Entwurf des Berufsbildungsberichts 2005

…Der Hauptausschuss fordert, dass alle unvermittelten Bewerber und Bewerberinnen ab August des jeweils laufenden Vermittlungsjahres zu gemeinsamen Gesprächen mit den Ausbildungsberatern der Arbeitsagenturen und der Kammern eingeladen werden. Im Mittelpunkt dieser Gespräche sollen nicht nur der Berufswunsch des Bewerbers, sondern gleichberechtigt auch die realen Anforderungen des Ausbildungsstellenmarktes stehen. Im Rahmen dieser Gesprä-che sind bis dahin nicht erfolgte Eignungsfeststellungen und verbindliche Absprachen zum künftigen Bewerbungsverhalten zu treffen.  Die Zusammenfassung der Ausbildungsstellensuchenden in einer einzigen Zahl unvermittelter Bewerber und Bewerberinnen wird den Erfordernissen des realen Ausbildungsstellenmarktes keinesfalls gerecht. Der Hauptausschuss fordert daher eine Unterteilung in folgende Kategorien, um passgenauer vermitteln zu können: – uneingeschränkt vermittelbar, – mit geringer Hilfe (Unterstützung bei der Bewerbung) vermittelbar, – nur mit intensiver Begleitung vermittelbar, – nicht vermittelbar, besondere Hilfen zur Herstellung der Ausbildungsfähigkeit erforderlich.   Der Hauptausschuss fordert ferner, dass die BA für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nur mit intensiver Hilfe vermittelbar sind, einen zuverlässigen und allgemein anerkannten Kompetenzcheck durchführt   Mit dem Berufsbildungsreformgesetz, das am 01.04.2005 in Kraft treten soll, wird mehr Durchlässigkeit in der beruflichen Bildung geschaffen. Durch geänderte Regelungen bei der Zulassung zu Prüfungen, durch verbesserte Anrechenbarkeit von Vorqualifikationen und der Anrechnung auf einen späteren Fortbildungsabschluss werden verbesserte Zugänge zur beruf-lichen Bildung eröffnet Am 1. Januar 2003 wurde mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II) das Berufsbildungsgesetz um die Berufausbildungsvorbereitung als eigenständiger Teil der Berufsausbildung erweitert. Der Hauptausschuss begrüßt diese Maß-nahme als Heranführung an eine betriebliche Berufsausbildung. Sinnvoll ist die Ergänzung durch Hartz III zum 1. Januar 2004, dass die sozialpädagogische Betreuung während der Be-rufsvorbereitung nach dem BBiG durch die Agenturen für Arbeit nach dem SGB III gefördert werden kann. Berufsausbildungsvorbereitung muss zum Bestandteil des betrieblichen Qualifi-zierungsangebots weiterentwickelt werden, ohne dass dies zu Lasten des Angebots an betrieb-lichen Ausbildungsplätzen geht   Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) wird ein Teil der Jugendlichen Leistungsempfänger nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dadurch ist die Zuständigkeit wie folgt geregelt: Zuständig für die Berufsberatung und die Berufsorientierung der Jugendlichen sind sowohl die Arbeitsagenturen als auch die Arbeitsgemeinschaften oder die optierenden Kommunen, weil diese Aufgaben Pflichtleistungen nach dem SBG II und dem SGB III sind. Für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und Berufsausbildungsbeihilfen ist dagegen allein die Arbeitsverwaltung nach SGB III zuständig.   Der Hauptausschuss betrachtet diese unterschiedlichen und sich zum Teil überschneidenden Zuständigkeitsregelungen mit Sorge und fordert die Beteiligten auf, mit praxisorientierten Regelungen und Absprachen im Interesse der Jugendlichen die Möglichkeiten optimal einzu-setzen und die vor Ort beteiligten Träger im Sinne der Beförderung der Ausbildungsvermitt-lung zu unterstützen. Dazu gehört auch, dass die Beteiligten – Arbeitsagenturen, Arbeitsgemeinschaften bzw. optierende Kommunen –Zugang zu den notwendigen Daten zur Ausbildungsvermittlung erhalten und der Austausch gewährleistet ist. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass Jugendlichen, die sich in Bedarfsgemeinschaften befinden, das gesamte Instrumenta-rium der Berufsorientierung und –Beratung zur Vermittlung in Ausbildungsplätze oder geeignete Ausbildungsmaßnahmen uneingeschränkt zur Verfügung steht. Ob hier möglicherweise ein Vermittlungsproblem zu Lasten von Jugendlichen entsteht, die der besonderen Fürsorge bedürfen, sollte im Rahmen eines Monitoringprozesses weiter beobachtet werden     Der Hauptausschuss hält es daher für erforderlich, die koordinierten Bemühungen aller Beteiligten zur Steigerung der Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze über die gesamte Laufzeit des Paktes mit unverminderter Intensität fortzusetzen. Wegen der anhaltend schwierigen Ausbildungssituation werden flankierend folgende Maßnahmen vorgeschlagen:  1. Ein dem regionalen Bedarf entsprechendes Angebot arbeitsmarktrelevanter vollzeitschulischer Ausbildungsgänge wird für eine Übergangszeit bis 2010 unter der Bedingung befürwortet, dass hierzu Einvernehmen in den jeweiligen Landesausschüssen für Berufsbildung erzielt wird und die erforderlichen Ressourcen in den jeweiligen Landeshaushalten vorhanden sind  2. Die Bundesagentur für Arbeit gewährleistet die Förderung der außerbetrieblichen Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen im Rahmen des SGB III zumindest für die dreijährige Laufzeit des Nationalen Pakts in unvermindertem Umfang  3. Das Konzept der Qualifizierungsbausteine in der Berufsausbildungsvorbereitung wird u.a. mit dem Ziel weiterentwickelt, bisherige „Warteschleifen“ in Berufsausbildung zu überführen. Jugendliche mit individuell begründeten Leistungseinschränkungen sollen auf diesem Wege die Möglichkeit erhalten, eine Berufsausbildung auch in Teilschritten zu er-werben. Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterstützt diesen Prozess, in dem es als Bestandteil jedes Neuordnungsverfahrens Vorschläge für Qualifizierungsbausteine unterbreitet. …“ Link: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pr_stellungnahme-ha_pm_11-2005.pdf – pr_stellungnahme-ha_pm_11-2005.pdf

Quelle: 

Dokumente: pr_stellungnahme_ha_pm_11_2005.pdf

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