Deutscher Förderpreis ‚Jugend in Arbeit‘ “ Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und die Bundesagentur für Arbeit haben mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und der Initiative „Teamarbeit für Deutschland“ den „Deutschen Förderpreis Jugend in Arbeit“ ausgelobt. Der Förderpreis will innovative und wirksame Konzepte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit junger Menschen auszeichnen und bekannt machen. Hierfür stehen zweckgebundene Preisgelder in Höhe von insgesamt 3,4 Mio. Euro zur Verfügung. Der bundesweite Wettbewerb prämiert Projekte, Konzepte und Ansätze, die jungen Empfängern von Arbeitslosengeld II den Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Vor dem Hintergrund der im SGB II geregelten Grundsicherung für Arbeitssuchende sollen diese neuen Ideen das Prinzip des Förderns und Forderns umsetzen. … So können eigenständige, neue Gedanken oder neue Kombinationen bekannter Konzepte eingebracht werden. Es können laufende Konzepte und Projekte, abgeschlossene Projekte, aber auch noch nicht realisierte Konzepte in den Wettbewerb eingebracht werden. Der Wettbewerb und die möglichen Bewerber gliedern sich in vier Kategorien: Freie Träger: Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Organisationen der Tarifpartner und der Kirche u. a. Unternehmen Initiativen und Netzwerke: Selbsthilfegruppen, Initiativen, regionale Entwicklungspartnerschaften, Netzwerke Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II, zugelassenen Kommunen, Agenturen für Arbeit. … Wettbewerbsbeiträge müssen folgende Grundanforderungen erfüllen: Angaben zum Umsetzungsstand Angaben zur Zielgruppe Darstellung des strategischen Ziels- und des Handlungsansatzes Innovationsansätze Darstellung der Finanzierung keine Gefährdung regulärer Ausbildungs- xund Arbeitsplätze Beachtung der Prinzipien des Gender-Mainstreaming. … Die Auswahl der Sieger in den verschiedenen Ebenen erfolgt nach folgenden Kriterien: Innovation: Dieses wichtigste Kriterium bewertet, inwiefern neue Wege zur besseren Zielerreichung vorgelegt wurden und ein neues, tragfähiges Modell für eine bundesweite Umsetzung vorgestellt wird. Wirksamkeit: Hierbei geht es um die Integrationserfolge des Modells und ein entsprechendes Controlling-System. Nachhaltigkeit: Hier wird bewertet, inwiefern die Konzepte lang anhaltende Effekte initiieren und Kulturtechniken- und Schlüsselqualifikationen vermitteln. Übertragbarkeit: Wichtig sind hier die klare Beschreibung der regionalen Ausgangssituation und der Prozesse. Positiv bewertet wird eine Finanzierung, die nicht nur auf regionalen Besonderheiten beruht. Wirtschaftlichkeit: Wesentlicher Faktor sind hier die Kosten pro erfolgreicher Integration sowie die Entlastung öffentlicher Haushalte. Durchführungsqualität: Hier geht es darum, dass das Konzept zur Zielgruppe und dem regionalen Arbeitsmarkt passen muss. Qualitätssicherung, Erfolgskontrolle sowie die fachliche und soziale Qualifikation in Kombination mit einem guten Qualitätsmanagement sind hierfür nachzuweisen. Neben der Innovation stellen Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit wichtige Kriterien zur Bewertung dar. Abgabeschluss für Bewerbungen ist der 14. Oktober 2005. Die Bewerbungen sind an das Wettbewerbsbüro bei der Bundesagentur für Arbeit zu richten. Die Wettbewerbsunterlagen können auch beim afa bezogen werden. Bei Bedarf kann der afa zur Unterstützung bei der Bewerbung angefragt werden.“ Informationen: arbeit für alle e.V., Ludger Urbic, Tel.: 0211 / 46 93-164, Urbic@bdkj.de – afa info 2.pdf
http://www.foerderpreis-jugend.de
Quelle: Ludger Urbic/Susanne Rall: afa-Info zum Deutschen Förderpreis Jugend in Arbeit, August 2005
Dokumente: afa_info_2.pdf