Neugestaltung des Europäischen Strukturfonds (ESF)

Neugestaltung des Europäischen Strukturfonds (ESF) Informationspapier für Träger und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe AGJ-Fachausschuss „Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa“ “ Einführung in die EU-Strukturpolitik / Verortung des ESF Die Europäische Kommission legte Mitte Juli 2004 ihre neuen Verordnungsvorschläge für die Umsetzung des Europäischen Strukturfonds für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 vor. Der ESF ist wichtigster Bestandteil der europäischen Kohäsionspolitik, deren Ziel es ist, die steigenden sozioökonomischen Disparitäten zwischen den Regionen der EU zu verringern und zu mehr Beschäftigung und besserem Qualifikationsniveau in den Mitgliedstaaten der EU beizutragen. Die Förderbedingungen der Strukturfonds sollen zukünftig so ausgerichtet werden, dass sie die wirtschafts-, struktur-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen bzw. Änderungen in den Mitgliedstaaten mit dem Ziel von mehr Wachstum und Beschäftigung (Lissabonstrategie) unterstützen. Dazu trägt neben dem ESF der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei, die zu den Schwerpunkten „Konvergenz“ (das jetzige Ziel 1), „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” (jetzige Ziele 2 und 3) und “Europäische territoriale Zusammenarbeit” kofinanzieren. Sowohl der EFRE als auch der ESF erfahren eine förderpolitische Änderung ab 2007. Die Veränderungen und Chancen, die sich aus der Reform des ESF für die Kinder- und Jugendhilfe ergeben, stehen im Fokus dieser Information. Die Europäische Kommission sieht für den ESF drei große Herausforderungen: die beträchtlichen Beschäftigungsunterschiede, soziale Ungleichheiten, Kompetenzlücken und den Mangel an Arbeitskräften in einer erweiterten Union das zunehmende Tempo der wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierung aufgrund der Globalisierung und der Entwicklung der wissensbasierten Wirtschaft sowie den demographischen Wandel, der zu einem Rückgang und einer Überalterung der Arbeitskräfte geführt hat. Die ESF-Interventionen in den Mitgliedstaaten sollen sich eng an den strategischen Zielen der EU orientieren, die für die Beschäftigung, Bekämpfung sozialer Ausgrenzung (NAPincl) und die Modernisierung der Bildungs- und Berufsbildungssysteme festgelegt wurden. Neben der Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen, der Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung von Arbeitsuchenden und Inaktiven, der Prävention von Arbeitslosigkeit, der Verlängerung des Arbeitslebens und der Erhöhung der Beteiligung von Frauen und Migranten am Arbeitsmarkt, soll der ESF national und regional auch zur sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen und zur Bekämpfung von Diskriminierungen beitragen. Beschäftigungsbündnisse, die einen weiteren Förderschwerpunkt darstellen, sollen tragfähige und langfristige Reformen – sei es in der Arbeitsmarktpolitik, der beruflichen Bildung oder der sozialen Integration – umsetzen helfen. Der ESF hat u.a. die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für die Beschäftigungsfähigkeit der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und kann dafür sowohl bei den Bildungs- und Berufsbildungsangeboten sowie im Bereich des non-formalen Erwerbs von Basis- und Schlüsselqualifikationen ansetzen. Die EU vertritt eine weite Definition von Bildung und Berufsbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, so dass neben der Jugendberufshilfe und Jugendsozialarbeit auch Feiwilligendienste und „Jugendhilfe-Schule Kooperationen“ durchaus förderfähig sind. Der Europäische Pakt für die Jugend mit seinen Schwerpunkten unterstreicht diese Ausrichtung. … ESF-Mittel sind nach Vorstellung der Kommission für die dringendsten Probleme in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik einzusetzen. Nationale ESF-Mittel, die Deutschland aus dem ESF erhält, werden nach einem Verteilerschlüssel auf die Bundesländer verteilt. Diese beschließen eigene ESF-Programme und setzen ihre Förderschwerpunkte im Rahmen der ESF-Förderrichtlinien nach lokalen und regionalen Bedürfnissen um. …Bislang hat der Bund daneben auch eigenen ESF-Programme aufgelegt. … Die Länder- bzw. Bundesprogramme bieten Fördermöglichkeiten für einzelne Maßnahmen und Projekte. Jugendhilfeträger beantragen ggfs. Fördermittel also nicht bei der EU, sondern über die jeweiligen ESF-Progamme beim jeweils federführenden (Länder)Ministerium. Der ESF ist in Deutschland, insbesondere seit seiner grundlegenden Reform in 1988, für die Jugendsozialarbeit von großer Bedeutung. Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene zeugen davon vielfältige ESF-Programme zur beruflichen und sozialen Integration junger benachteiligter bzw. arbeitsloser junger Menschen. In der derzeitigen Förderperiode zeichnen sich zwei neue Entwicklungen im Zusammenhang mit der Zielgruppe und den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe ab. Einerseits wurde die ESF-Förderung auf Ebene der Bundesländer mehr zur Unterstützung des ersten Arbeitsmarktes und einer wirtschaftsorientierten Beschäftigungspolitik genutzt, was zu einer Reduzierung der Mittel für jugend- und benachteiligtenorientierte Integrationsprogramme führte. Andererseits erreichten ESF-Mittel neue Felder der Jugendhilfe, wie offene Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Kooperation Jugendhilfe und Schule. Neben dem inhaltlich weiten Förderrahmen des ESF spricht die voraussichtlich größere bzw. gleichbleibende Finanzsumme für die Strukturfondsförderung in Deutschland ab 2007 für ein erneutes Einbringen bzw. die Verstärkung von jugendhilferelevanten Themen, sei es auf Bundes- oder auf Bundesländerebene. Auch der Anspruch auf mehr Innovation und Transnationalität in der nationalen ESF-Umsetzung bietet ein weiteres Zugangstor für die Beteiligung der Kinder- und Jugendhilfe. … Handlungsbedarf für die Kinder- und Jugendhilfe Die Verordnungsvorschläge für den ESF befinden sich im Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene und sollen im Sommer d. J. verabschiedet werden. Die Programmplanungsverfahren für die Umsetzung des ESF legen die Förderschwerpunkte des ESF für den Zeitraum 2007 bis 2013 fest. Dies geschieht auf Ebene der Bundesländer, die eigene länderspezifische Pläne in der Federführung der jeweiligen Fondsverwalter in der Regel in den Arbeitsministerien entwickeln. Erste Diskussionen zur Programmplanung in Deutschland haben in einigen Bundesländern bereits begonnen. Will die Jugendhilfe hier langfristige jugendpolitische Schwerpunkte verankern, dann ist dies der Ort und jetzt die Zeit der Einflussnahme. Die konkrete Debatte zur Umsetzung des ESF auf Bundesebene wird voraussichtlich im Herbst d. J. beginnen. Die Federführung hat hier das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, beteiligt waren bislang das BMBF und das BMFSFJ mit eigenen Schwerpunkten. Für die Umsetzung der im ESF formulierten Ziele sind die Strukturen und Träger der Jugendhilfe in Deutschland von der öffentlichen Verwaltung bislang häufig nicht als relevante Partner im Blick. Dies betrifft sowohl die Bundes- als auch die Länderebene. Die AGJ empfiehlt daher den Trägern und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe, sich mit dem Prozess der Programmplanung für die zukünftige nationale bzw. länderspezifische ESF-Umsetzung zu beschäftigen und diesen unter jugendhilfespezifischen Aspekten zu begleiten. Die Reform der Europäischen Strukturfonds für den Förderzeitraum ab 2007 bietet die Gelegenheit, Jugendhilfethemen in den zukünftigen ESF-Programmen stärker zu verankern. Die allgemein verbreitete Einschätzung, ESF-Mittel seien ausschließlich für den Bereich Arbeitsmarkt vorgesehen, muss insbesondere hinsichtlich der Neuausrichtung korrigiert werden. Mögliche weitere Schritte Die Jugendhilfe muss sich als strategischer Partner zur Umsetzung der im ESF formulierten Ziele positionieren und ins Gespräch bringen. Insbesondere im Übergang von Schule und Beruf bestehen in vielen Bereichen der Jugendhilfe dezidierte Erfahrungen für integrierte Ansätze zur Förderung der Chancen von Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf. Durch die Unterstützung der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe können den für Jugend zuständigen Ministerien auf Bundes- wie Länderebene in den Ressort übergreifenden Verhandlungen der „Rücken gestärkt“ und strategische Partnerschaften eingegangen werden. Häufig bedarf es allerdings zunächst einer Sensibilisierung der zuständigen Mitarbeitenden in den Ministerien für die Möglichkeiten im Rahmen der zukünftigen ESF-Förderperiode. Das Globalziel der EU-Kohäsionspolitik „Abbau von sozioökonomischen Disparitäten zwischen den Regionen“ bietet angesichts der steigenden Zahlen bei der Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ideale Anknüpfungspunkte zur Verdeutlichung der Rolle der Kinder- und Jugendhilfe bei der Förderung sozialer Integration. Die Mitgliedstaaten erhalten ab 2007 einerseits eine weitergehende nationale Freiheit und Verantwortung bei der Umsetzung der Strukturfonds. Andererseits ist vorgesehen, die inhaltliche Schwerpunktsetzung bei der Nutzung der Mittel in den Mitgliedstaaten stärker an den politischen und inhaltlichen Zielen der EUPolitikstrategien auszurichten. Dieser veränderte Spielraum und die damit verbundenen Möglichkeiten sind in der fachpolitischen Debatte noch zu wenig im Blick. Mit dem Instrument ESF soll u. a. an der Reform der Bildungs- und Berufsbildungssysteme gearbeitet werden. Die Bildungsdebatte in der Kinder- und Jugendhilfe und das dadurch erstarkte Selbstverständnis, sich als Teil des Bildungssektors zu verstehen, bietet eine gute Ausgangsposition, um die Relevanz der Jugendhilfe im Rahmen der ESF-Strategie offensiv vertreten zu können. – Ähnliche Anknüpfungspunkte bieten sich bei den Bereichen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder auch bei der Umsetzung der Lissabonstrategie zur Beschäftigungsförderung. Unterschiedliche Handlungsfelder der Jugendhilfe bieten gute Voraussetzungen zu konkreten Folgemaßnahmen im Rahmen des „Europäischen Paktes für die Jugend“, den Bundeskanzler Gerhard Schröder zusammen mit anderen europäischen Regierungschefs Anfang 2005 initiiert hat. Bisher fehlt es Politik und Verwaltung an Ideen, wie dieser Pakt zu spürbaren Ergebnissen führen kann. Mit Hilfe der ESFMittel ließen sich bei politischem Willen Modellprogramme finanzieren und lokale Netzwerke und Strukturen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung fördern. In Verhandlungen mit den für Jugend zuständigen Ministerien über einzurichtende Programme und Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen des ESF, sollten die verschiedenen Bereiche und Akteure der Jugendhilfelandschaft nicht nur die inhaltliche Kompatibilität in den Blick rücken, sondern auch die besonderen Rahmenbedingungen der Jugendhilfe und die damit verbundenen Konsequenzen offensiv vertreten (Bürokratischer Aufwand, Co-Finanzierungsmodalitäten, Planungssicherheit etc.). Entsprechende Regelungen bei der Programmumsetzung auf Trägerebene müssen vorher ausgehandelt werden. Die Träger der Jugendhilfe in Deutschland sollten sich – wo sinnvoll – offensiv in die Besetzung der regionalen Begleitausschüsse zur Umsetzung des ESF einbringen. Die operationellen Programme für den ESF werden auf Bundesebene, aber vor allem auch auf Länderebene entwickelt. Die Zuständigkeit auf Länderebene ist dabei sehr unterschiedlich geregelt. Damit Akteure der Jugendhilfe sich in die Debatte über die zukünftigen politischen Schwerpunkte der ESF-Umsetzung national und regional einbringen können, wird angeregt, die vorliegende Information über die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe zu verbreiten. Auf Bundesebene sind transparente Verfahren im gesamten Prozess der Planung und Umsetzung der ESF-Förderperiode zu entwickeln.“ Kontakt: Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ), Tel.: (030) 400 40 200, E-Mail:agj@agj.de Siehe zum Thema ESF auch: Jugendsozialarbeit News Nr. 195 vom 09.05.2005: Zukunft des Europäischen Sozialfonds in Niedersachsen Jugendsozialarbeit News Nr. 201 vom 27.06.2005: Information und Stellungnahme zur Reform der Europäischen Strukturfonds 2007 – 2013  

http://www.agj.de/pdf/5/2005/Europ%E4ischer%20Strukturfond.pdf

Quelle: Pressemitteilung der AGJ vom 5.9.2005

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