BAG IDA fordert alternative Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose

BAG IDA fordert alternative Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose “ Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Integration durch Arbeit‘ (BAG IDA) fordert die neue Bundesregierung auf, die zukünftige Politik daran auszurichten, die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland wirksam zu bekämpfen. Eine kritische Analyse der bisherigen Maßnahmen und Programme macht deutlich, dass es nicht gelungen ist, eine wirkliche Trendwende auf dem Arbeitsmarkt herbeizuführen. Im Gegenteil: langfristig gesehen ist die Anzahl arbeitsloser Menschen kontinuierlich angestiegen und gleichzeitig hat die Zahl der Arbeitsplätze abgenommen. Aus Sicht der BAG IDA und der in ihr zusammengeschlossenen Dienste und Einrichtungen ist es dringend erforderlich, den Aspekt des Förderns bei von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen deutlich gegenüber dem Aspekt des Forderns zu stärken. Dies gilt in besonderer Weise für die Personenkreise der Langzeitarbeitslosen und der Arbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen. Mit Blick auf diese Zielgruppen schlägt die BAG IDA die folgenden Maßnahmen vor: Langzeitarbeitslose ALG II-Empfänger erhalten einen individuellen Anspruch auf Unterstützung ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, indem sie ihrem Arbeitgeber bei Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses einen Zuschuss zu den Lohnkosten in Höhe von etwa 600 € anbieten können. Dieser Zuschuss bemisst sich in der Höhe nach dem Arbeitslosengeld II einschließlich der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge und wird so lange gezahlt, wie die Person arbeitslos war. Diese Maßnahme bleibt auf Klein- und Mittelbetriebe beschränkt. Unnötige Bürokratie, Beantragungen und Prüfungen werden dadurch vermieden. Personen mit gravierenden und multiplen Vermittlungshemmnissen benötigen doppelte Unterstützung: Eine langfristige oder dauerhafte Grundfinanzierung ihres Arbeitsplatzes als Entschädigung für die vorhandene Leistungseinschränkung sowie eine angemessene Betreuung an ihrem Arbeitsplatz. Auch die Ansprüche auf solche  Fördermaßnahmen sind direkt an die betroffene Person zu knüpfen, so dass jeder im Rahmen des festgelegten Betreuungsaufwandes für sich geeignete Betreuungsmaßnahmen aussuchen kann. Diese Maßnahmen sind durch ein flächendeckendes Netz von Sozialbetrieben mit Werkstattcharakter sicherzustellen darüber hinaus sind aber auch ambulante betriebliche Sozialdienste denkbar. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass Arbeitsplätze für Personen mit Vermittlungshemmnissen und andauerndem Unterstützungsbedarf auch im Markt direkt angesiedelt werden können und die Betreuung und Begleitung durch den ambulanten Dienst vor Ort gewährleistet wird. Die Bundesarbeitsgemeinschaft IDA weist darauf hin, dass es trotz aller Maßnahmen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt und trotz des vorgenannten Angebotes auch zukünftig arbeitslose Menschen geben wird, für die weitergehende Lösungen zur Integration in den Arbeitsmarkt notwendig sind. Nach Auffassung der BAG IDA verbessert ein solches Programm gezielt die Integrationschancen langzeitarbeitsloser und in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkter Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Die beiden Forderungen machen deutlich, dass Hartz IV nicht das Ende der Arbeitsmarktreform sein kann. Es ist notwendig ist, Anreize mit möglichst geringem bürokratischen Aufwand zu schaffen, die zu mehr Jobs besonders für gering Qualifizierte führen. Zudem wird sich zeigen, ob bei einer Subventionierung der Lohnkosten neue Arbeitsplätze entstehen.“

http://www.ida.caritas.de

Quelle: IDA Kath. Bundesarbeitsgemeinschaft „Integration durch Arbeit“ (IDA)im Deutschen Caritasverband, 17. Oktober 2005

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