Koalitionsvertrag: Was steht drin zur Jugendsozialarbeit?

Koalitionsvertrag: Was steht drin zur Jugendsozialarbeit? Die ‚Jugendsozialarbeit News‘ haben den letzte Woche verabschiedeten Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung unter die Lupe genommen und die wichtigsten Information zu den Bereichen der Jugendsozialarbeit zusammengestellt: “ Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 11.11.2005 … B. Die Handlungsfelder I. Mehr Chancen für Innovation und Arbeit, Wohlstand und Teilhabe … 2. Arbeitsmarkt … 2.2 Vorfahrt für junge Menschen Wir brauchen – dringender denn je – gut ausgebildete, hoch motivierte, kreative junge Menschen, damit wir unser Land auch im 21. Jahrhundert erfolgreich gestalten können. Unsere besonderen Anstrengungen gelten daher jungen Menschen. Unser Ziel ist es, die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen von Jugendlichen deutlich zu verbessern und die Jugendarbeitslosigkeit nachhaltig zu senken. Wir wollen, dass Im Einzelnen bedeutet das:   Wir werden den „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ fortführen, in dem sich Politik und Arbeitgeber verpflichtet haben, allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Angebot auf Ausbildung oder eine angemessene Qualifizierung zu unterbreiten. Konkret bedeutet dies die Bereitstellung von jährlich 30.000 neuen Ausbildungsplätzen, 25.000 betrieblichen Einstiegsqualifizierungen durch Wirtschaft und Handwerk und passgenaue Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung von Ausbildung. Gleichzeitig laden wir die Gewerkschaften ein, sich aktiv an dem Ausbildungspakt zu beteiligen und gemeinsam mit Politik und Wirtschaft die Voraussetzungen am Arbeitsmarkt für junge Menschen zu verbessern. Wir werden den Beitrag der Arbeitsmarktpolitik fortsetzen und so wirksam wie möglich ausgestalten. Die Vermittlung und Qualifizierung junger Menschen, die eine Arbeit oder Lehrstelle suchen, wird auch in Zukunft eine zentrale Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit darstellen. Hierzu zählen vor allem die Förderung junger Menschen beim Einstieg in die Berufsausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen, die Finanzierung der Berufsausbildung Benachteiligter sowie spezifische Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen. Daneben stellen wir ein breites Spektrum vermittlungsunterstützender Leistungen für arbeitslose junge Menschen zur Verfügung. Die Länder stehen in einer besonderen Verantwortung für die schulische Erstausbildung. Wir werden die Förderung junger Menschen durch die Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen stärken. Das neue System der Grundsicherung für Arbeitsuchende sieht eine konsequente Aktivierung insbesondere junger hilfebedürftiger erwerbsfähiger Menschen vor. Diesen Jugendlichen wird ein persönlicher Ansprechpartner und Arbeitsvermittler zur Seite gestellt. Dieser soll künftig flächendeckend höchstens 75 Jugendliche betreuen und kann so im direkten Kontakt ihre Integration gezielt verbessern. Der persönliche Arbeitsvermittler hat Hilfen anzubieten – einschließlich der Schuldner- und der Suchtberatung. Die internationalen Erfahrungen zeigen, dass durch eine solche intensive Betreuung über persönliche Ansprechpartner die Arbeitslosigkeit deutlich verringert werden kann. Nach dem Grundsatz des „Förderns und Forderns“ steht dieser intensiven Betreuung aber auch die Pflicht der jungen Menschen gegenüber, die in einer Eingliederungsvereinbarung verabredeten Verpflichtungen auch einzuhalten. Jugendliche, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen mit Sanktionen rechnen. Beides, Fördern und Fordern, gehören unzertrennlich zusammen. … Kombi-Lohn-Modells prüfen Fast 2 Millionen oder 39% der Arbeitslosen in unserem Land sind gering qualifiziert oder haben keinen Berufsabschluss. Die Chancen dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger auf dem Arbeitsmarkt sind zu gering. Dieser Personenkreis braucht einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt, der neben Qualifizierungsangeboten oft nur über niedrig entlohnte Tätigkeiten möglich ist. Diese Tätigkeiten werden über unterschiedliche Formen der Lohnergänzung vom ergänzenden Arbeitslosengeld II über das Einstiegsgeld bis hin zum Kinderzuschlag gefördert. Diese einzelnen Regelungen greifen oft nicht ineinander und erzielen so keine umfassende Wirkung. Die Koalitionsparteien sind sich darüber einig, dass der so genannte Niedriglohnsektor an sich und seine Zusammenhänge mit der Gesamthöhe von Sozialtransfers an Bedarfsgemeinschaften einer Neuregelung bedürfen. Wir wollen einerseits sicher stellen, dass Löhne nicht in den Bereich der Sittenwidrigkeit heruntergedrückt werden können, aber andererseits Menschen mehr als bisher die Möglichkeit auch zur Beschäftigung mit niedrigen Einkommen anbieten. Trotz der sehr unterschiedlichen Programme der Parteien besteht Einigkeit, dass die große Koalition diese Fehlentwicklung beenden muss. Wir werden deshalb die Einführung eines Kombi-Lohn-Modells prüfen, das sowohl die Aufnahme einfacher Arbeiten durch eine ausgewogene Kombination aus Arbeitslohn und Sozialleistung lohnend macht, als auch die Möglichkeit für zusätzliche Arbeitsplätze für einfache Tätigkeiten neu schafft. Klar ist dabei allerdings schon jetzt, dass CDU, CSU und SPD weder eine dauerhafte Subvention von Unternehmen noch ein zusätzliches Arbeitsmarktinstrument einführen wollen. Ziel ist es, die bestehenden Programme und die bestehenden Maßnahmen zur Lohnergänzung (vom ergänzenden Arbeitslosengeld II über das Einstiegsgeld bis hin  zum Kinderzuschlag) zu bündeln und in einem erfolgreichen Förderansatz zusammenzufassen. Dazu werden wir eine Arbeitsgruppe einrichten, die die bestehenden Regelungen systematisch darstellt, die notwendige Transparenz herstellt und sie hinsichtlich ihrer Wirkung bewertet. Die Arbeitsgruppe wird die Wechselwirkungen mit dem Steuer- und Abgabensystem und der verringerten Beitragsbelastung bei Mini- und Midi-Jobs in die Analyse einbeziehen. Das berührt auch die Themen Entsendegesetz und Mindestlohn und die Auswirkungen der EU – Dienstleistungsrichtlinie. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe wird die Bundesregierung im Verlauf des Jahres 2006 Lösungen herbeiführen. Gleichzeitig wird sie gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien nach Wegen suchen, marktgerechte und transparente Regelungen für den Niedriglohnsektor zu finden. 2.5 Aktive Arbeitsmarktpolitik Die aktive Arbeitsmarktpolitik leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Arbeitssuchenden. CDU, CSU und SPD werden die aktive Arbeitsmarktpolitik in Zukunft fortsetzen und weiterentwickeln.  Die Vielzahl unterschiedlicher Förder-Instrumente ist für die Menschen kaum noch überschaubar. Vieles deutet darauf hin, dass einzelne Maßnahmen und die damit verbundenen teilweise umfangreichen Mittel der Arbeitslosenversicherung zielgenauer, sparsamer und effizienter eingesetzt werden können. CDU, CSU und SPD werden daher alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf den Prüfstand stellen. Das, was sich als wirksam erweist und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit oder zu Beschäftigung führt, wird fortgesetzt. Das, was unwirksam und ineffizient ist, wird abgeschafft. Diese Überprüfung soll bis Ende kommenden Jahres abgeschlossen sein. Auf der Grundlage dieser Wirksamkeitsanalyse wird dann spätestens im Jahr 2007 die aktive Arbeitsmarktpolitik insgesamt grundlegend neu ausgerichtet und sichergestellt, dass die Mittel der Beitrags- und Steuerzahler künftig so effektiv und effizient wie möglich eingesetzt werden. Im Einzelnen bedeutet das: Um eine zielgenaue und seriöse Evaluation zu ermöglichen, werden wir einzelne, zeitlich befristete Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik bis Ende des kommenden Jahres verlängern. Dies gilt beispielsweise für die Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen. Bei anderen Maßnahmen werden wir bereits im kommenden Jahr Korrekturen vornehmen: – So wird die Zahl der Personal-Service-Agenturen deutlich reduziert und die Verpflichtung zum flächendeckenden Einsatz abgeschafft. Nur dort, wo PSA erfolgreich arbeiten, sollen sie mit Mitteln der Bundesagentur fortgesetzt werden. – Daneben werden wir den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) bis zum 30.6. 2006 befristet verlängern. Danach wird unter Einbeziehung des Überbrückungsgelds ein neues Instrument der Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit erarbeitet und der Existenzgründungszuschuss eingestellt. … 2.6 Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) CDU, CSU und SPD bekennen sich nachdrücklich zur Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). Die Betreuung der arbeitsfähigen ehemaligen Bezieher der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe aus einer Hand war und bleibt der richtige Weg. Ein so komplexes und umfangreiches Reformvorhaben erfordert allerdings flexible Anpassungen und Verbesserungen. Wir werden daher durch detaillierte und passgenaue Veränderungen auf die Erfahrungen dieses Jahres reagieren und den gesamten Hartz IV Prozess optimieren. Wir haben uns darauf verständigt, den Empfehlungen des Ombudsrates zu folgen und vereinheitlichen die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Ost- und Westdeutschland. Die Regelleistung in den neuen Ländern steigt um 14 Euro monatlich. CDU, CSU und SPD sind sich einig, dass durch gesetzliche und untergesetzliche Änderungen die praktische Umsetzung der Hartz IV-Reform bereits kurzfristig optimiert werden muss. Durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Bundesagentur für Arbeit wird sichergestellt, dass die Interessen des Bundes an der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende gewahrt werden. Neben technischen Änderungen wird es auch im Leistungsrecht Veränderungen geben. Vertrauensklausel für optierende Kommunen: Sollte es bei der in 2008 anstehenden Evaluation zu keiner gemeinsamen Bewertung und Schlussfolgerung der Koalitionspartner kommen, wird die derzeit geltende gesetzliche Regelung für Kommunen zu optieren im bisherigen Umfang nach dem 31.12.2010 um weitere drei Jahre verlängert. Wir werden eine Präzisierung bei der Definition der Bedarfsgemeinschaft vornehmen. Künftig sollen unverheiratete, volljährige, unter 25jährige Kinder grundsätzlich in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen werden. Unter 25jährige, die erstmals eine eigene Wohnung beziehen wollen, können künftig nur noch Leistungen erhalten, wenn sie vorher die Zustimmung des Leistungsträgers einholen. Damit wollen wir verhindern, dass Bedarfsgemeinschaften nur zu dem Zweck gegründet werden, um höhere Arbeitslosengeld-II-Ansprüche geltend zu machen. … Daneben werden wir prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit finanzielle Anreize für die Träger der Grundsicherung verbessert werden können, wenn sie die Erwerbstätigkeit der Leistungsbeziehenden erfolgreich fördern. Personen, deren Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, und die keine Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt finden können, müssen eine Perspektive bekommen. Wir werden prüfen, ob und wie die Rahmenbedingungen so gestaltet werden können, dass auch für diese Menschen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die eine sinnvolle und den individuellen Möglichkeiten entsprechende Entfaltung zulassen. EU-Ausländer, die sich nur zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten und vorher in Deutschland nicht gearbeitet haben, sollen künftig keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr haben. Junge Menschen, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, sollen künftig aus diesen Systemen bedarfsdeckende Leistungen erhalten, so dass aufstockendes Arbeitslosengeld II nicht mehr erforderlich ist. Die Zuständigkeiten der Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Träger hinsichtlich Berufsberatung, Ausbildungsstellen- und Arbeitsvermittlung und Aufstockern, die sowohl Leistungen nach dem SGB II als auch dem SGB III beziehen, werden gesetzlich klargestellt. Wir werden prüfen, ob beim Kinderzuschlag den Betroffenen ein Wahlrecht zwischen befristetem Zuschlag im Übergang vom Arbeitslosengeld zum Arbeitslosengeld II und dem Kinderzuschlag eingeräumt werden kann. Wir werden dem Leistungsmissbrauch energisch und konsequent entgegentreten. Das trägt dazu bei, die Bereitschaft zum solidarischen Ausgleich in unserer Gesellschaft für die wirklich Bedürftigen auf eine verlässliche Basis zu stellen. Hierzu zählt v.a.: CDU, CSU und SPD haben sich darauf verständigt, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Leistungsempfänger zur Teilnahme an einer Telephonabfrage verpflichtet werden, in der die aktuellen Lebenssituationen überprüft werden. Die schon jetzt bestehenden Möglichkeiten zum Datenabgleich sollen noch konsequenter genutzt werden. Wir werden daher die gesetzliche Grundlage für eine Erweiterung des Datenabgleichs schaffen, um auch im Ausland existierende Konten und Depots von Leistungsbeziehern aufzudecken. Gemeinsam mit den Ländern werden wir prüfen, ob die Einrichtung eines Außendienstes bei den Arbeitsgemeinschaften und den zugelassenen kommunalen Trägern vorgesehen werden soll. Jedem Antragsteller soll verdeutlicht werden, dass in der Grundsicherung für Arbeitsuchende das Prinzip „Fördern und Fordern“ vom Beginn der Antragsstellung an systematisch umgesetzt wird. Personen, die erstmals einen Antrag auf Leistungen stellen, sollen daher nach Prüfung der individuellen Situation Sofortangebote zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Qualifizierung erhalten. Diese Maßnahmen können auch der Überprüfung der Arbeitswilligkeit dienen. Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherigen Regelungen zu Sanktionen zu starr sind und eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene, angemessene Anwendung erschweren. Deshalb haben wir uns darauf verständigt, hier eine gesetzliche Änderung herbeizuführen. Gegenwärtig beziehen zahlreiche Personen Arbeitslosengeld II, obwohl sie nicht erwerbsfähig sind. Die Folge sind Mehrausgaben für den Bund und die Krankenkassen. Wir werden daher den Krankenkassen ein Beantragungsrecht bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit einräumen. Schließlich sind wir gefordert, ein Bewusstsein in unserer Bevölkerung zu verankern, das auf Eigenverantwortung, Teilhabe an der Erwerbsarbeit und solidarische Unterstützung der Hilfebedürftigen setzt. Eine wichtige Rolle in diesem Prozess hat seit Einführung der Grundsicherung der Ombudsrat wahrgenommen. Wir haben daher beschlossen, seine Tätigkeit um ein halbes Jahr zu verlängern. Der Ombudsrat wird seine Empfehlungen in einem Schlussbericht zum 30. Juni 2006 vorlegen. CDU, CSU und SPD sind sich einig, dass die zum 1.10.2005 eingeleitete Revision, mit der die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft festgelegt wird, zügig weitergeführt werden muss. An dem Ziel, die Kommunen im Zuge des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt bundesweit um 2,5 Mrd. Euro zu entlasten, wird festgehalten.Unmittelbar nach Bildung der neuen Bundesregierung wird die notwendige Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden herbeigeführt. Auf dieser Basis soll – im Zuge des bereits eingeleiteten Gesetzgebungsverfahrens – die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung sowohl für das Jahr 2006 als auch das Jahr 2007 festgelegt werden. Eine weitere – abschließende – Revision soll zum 1.10.2007 durchgeführt werden. Insgesamt werden wir durch die vorgeschlagenen Maßnahmen und Verbesserungen bei Hartz IV 3,8 Mrd. Euro einsparen. Wir erreichen dies im Einzelnen durch folgende Veränderungen: Einführung eines grundsätzlichen Rückgriffsrechts für bis zu 25-jährige (0,5 Mrd. Euro). Einschränkung der Finanzierung des Erstwohnungsbezugs von Jugendlichen (0,1 Mrd. Euro).   Verbesserung der Verwaltungsabläufe und Organisationsstruktur von Hartz IV (1,2 Mrd. Euro). Reduzierung des Zahlbetrages für die gesetzliche Rentenversicherung von 78 Euro auf 40 Euro monatlich (2 Mrd. Euro). …. 2.10 Europäische Sozialpolitik Das Europäische Sozialmodell als Bestandteil der Lissabon-Strategie muss weiterentwickelt werden. Dabei wird es für die Bürgerinnen und Bürger ganz entscheidend darauf ankommen, dass es gelingt, die notwendige Flexibilität mit sozialem Schutz und sozialer Sicherheit zu verbinden („Flexicurity“). Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint vor dem Hintergrund der arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftspolitischen Entwicklung in Deutschland die Beibehaltung der Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen zehn Beitrittsländer notwendig. Die Übergangsfristen haben den deutschen Arbeitsmarkt vor einer verstärkten Migration geschützt. Hinsichtlich einer möglichen Richtlinie zum Zugang von Drittstaatsangehörigen zur selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigkeit sollte darauf geachtet werden, dass die Regelungen flexibel sind und die nationale Beschäftigungspolitik nicht eingeschränkt wird. Bei den anstehenden Richtlinienvorhaben im Arbeitsrecht (Mitbestimmung bei Sitzverlegung, Arbeitszeit, Leiharbeit, Gleichstellung, optische Strahlen) sollten die Regelungen die nötige Flexibilität aufweisen und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Blick haben. Bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene wird die Bundesregierung sich für faire und tragfähige Kompromisse zwischen allen Mitgliedstaaten einsetzen. 3. Bildung und Ausbildung 3.1 Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft Bildung ist der Schlüssel für individuelle Lebenschancen und kulturelle Teilhabe, für Entwicklung und Innovation. Die Teilhabe aller an Bildung und Ausbildung ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass keine Begabung ungenutzt bleibt. Dazu muss unser Bildungssystem insgesamt transparenter und durchlässiger sein und eine bessere individuelle Förderung gewährleisten. Der Zusammenhalt und die soziale Entwicklung unserer Gesellschaft, unser Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft hängen immer stärker davon ab, welchen Stellenwert Bildung erhält. Bildung ist der entscheidende Zukunftsfaktor für unser Land, aber auch für die Chancen jedes einzelnen Menschen. In Deutschland soll sich wieder mehr Wohlstand durch Wachstum und Innovation entwickeln können. Dieses Ziel erreichen wir nur, wenn alle ihre Leistungskraft und Talente entfalten können. Deutschland braucht die Bildung von Verantwortungseliten, unabhängig von sozialer Herkunft. Ein erfolgreiches Bildungswesen muss Begabungen fördern, Lernschwache stärken und den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufbrechen 3.2 Chancengleichheit in der Bildung: bessere Betreuung, frühe und individuelle Förderung Bildung und Betreuung für alle von Anfang an: Die entscheidenden Weichen für die Entwicklung eines Kindes werden am Anfang gestellt. Deshalb machen wir uns dafür stark, alle Kleinkinder besser und individuell zu fördern. Wir halten das Erlernen der deutschen Sprache schon vor der Grundschule für notwendig. Ganztägige Bildung und Erziehung schaffen erweiterte Möglichkeiten, alle Talente zu fördern und die Schwächen auszugleichen. Zudem wird es Eltern durch ganztägige Angebote leichter gemacht, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Deshalb setzen wir uns für den weiteren Ausbau von Ganztagsschulen ein. Die für das Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ zum Bau von Ganztagsschulen geplanten Haushaltsmittel des Bundes in Höhe von rund 4 Mrd. Euro sollen bis zum Ende der Legislaturperiode abrufbar bleiben. Wir werden auch in Zukunft unseren Beitrag leisten, damit sich Deutschland an internationalen Vergleichsstudien wie etwa PISA beteiligen kann. Wer sich verbessern will, muss wissen, wo er steht. Wir streben an, die Bildungsberichterstattung weiter zu entwickeln und als Konstante der Bildungspolitik im Zusammenwirken von Bund und Ländern zu etablieren. Flankierend werden wir die empirische Bildungsforschung im Rahmen der Allgemeinen Forschungsförderung stärken, um Erkenntnisse zu gewinnen, die Bund und Ländern bei der Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Aufgaben im Bildungsbereich dienen können. 3.3 Die duale Berufsausbildung stärken – Ausbildungschancen für jedenjungen Menschen Das deutsche System der dualen Berufsausbildung ist für unser Land ein internationaler Wettbewerbsvorteil. Es ist eine Erfolgsgeschichte, die wir fortsetzen wollen. Für den Einzelnen bietet es nach wie vor einen guten Einstieg in eine erfolgreiche berufliche und persönliche Entwicklung und stellt immer noch den besten Schutz vor Arbeitslosigkeit dar. Für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gewinnt die berufliche Bildung zunehmend an Bedeutung. Es bleibt unser Ziel, dass jeder ausbildungswillige und -fähige Jugendliche ein Ausbildungsangebot erhält. 155.000 bzw. 17,1% der 25-Jährigen haben keinen Abschluss der Sekundarstufe II, d.h. sie haben weder eine Berufsausbildung abgeschlossen noch Abitur. Die Jugendarbeitslosigkeit bleibt ein dringend zu lösendes Problem der Arbeitsmarkt-, aber auch der Bildungspolitik in Deutschland. Die Bundesregierung wird alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreifen, um das Ziel, dass kein Jugendlicher unter 25 Jahre länger als drei Monate arbeitslos ist, zu erreichen. Sie setzt dabei auch auf die gesellschaftliche Verantwortung der Wirtschaft und deren Interesse an qualifiziertem Nachwuchs. Wir begrüßen deshalb das Engagement der Unternehmen zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze. Den Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs werden wir unter Einbeziehung von Wirtschaft und Gewerkschaften weiterentwickeln. Dabei sollen auch Fragen der Ausbildungsfähigkeit und Möglichkeiten der tariflichen Vereinbarungen (wie branchenbezogene Umlagefinanzierung, Steigerung von Ausbildungsplatzangeboten) berücksichtigt werden. Wir haben einvernehmlich in Bundestag und Bundesrat die im April diesen Jahres in Kraft getretene Reform des Berufsbildungsgesetzes verabschiedet. Ihre Wirkung wollen wir gemeinsam mit den Partnern im Laufe der Legislaturperiode überprüfen. Das Angebotsspektrum der Berufsausbildung wird durch gestufte Ausbildungsordnungen erweitert, um den Leistungsunterschieden der Jugendlichen besser entsprechen zu können. Es ist verabredet, bei jeder Aktualisierung und bei  jeder Neuentwicklung von Ausbildungsberufen zu prüfen, ob eine Stufung sinnvoll und möglich ist. Wir werden die Modernisierung der Ausbildungsberufe praxisgerecht fortsetzen und die Ausbildungsstrukturen in den Regionen, wie im Ausbildungspakt vereinbart, verbessern. Weiterhin werden wir das Bewusstsein von Mädchen und jungen Frauen für das breite Berufswahlspektrum insbesondere in den technischen Berufen erweitern. Jugendliche und Unternehmer mit Migrationshintergrund sollen gezielt für die Beteiligung an der beruflichen Bildung gewonnen werden. Jugendliche und Erwachsene ohne Abschluss sollen eine „Zweite Chance“ erhalten, um einen Schulabschluss nachholen oder eine Ausbildung erfolgreich durchlaufen zu können. Bewährte Maßnahmen zur Einstiegsqualifizierung und zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und –reife werden wir fortsetzen. Für Jugendliche mit schlechteren Startchancen werden wir die Maßnahmen zur Berufsausbildungsvorbereitung, zur Verbesserung ihrer Ausbildungsfähigkeit und – reife und die ausbildungsbegleitenden Hilfen fortsetzen. Die strukturelle Neuausrichtung der Berufsvorbereitung wird den individuellen Förderbedarf Jugendlicher zum entscheidenden Kriterium machen. Damit das deutsche System der dualen Berufsausbildung innerhalb der Europäischen Union angemessen berücksichtigt wird und international wettbewerbsfähig bleibt, werden wir die europäische Zusammenarbeit in der Berufsbildung aktiv mitgestalten, die europäische Entwicklung zur Verbesserung von Transparenz und Vergleichbarkeit in der Berufsbildung vorantreiben. Damit  unterstützen wir die im „Kopenhagen-Prozess“ verabredete Entwicklung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF), eines Leistungspunktesystems (ECVET) und die Einführung des Europasses. 3.4 Mehr Durchlässigkeit zwischen den Bildungswegen … Aus- und Weiterbildung sollen umfassend und systematisch miteinander verzahnt werden 3.5 Lebenslanges Lernen: Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung – Wachstumspotential der Weiterbildung nutzen … Wir wollen mittelfristig die Weiterbildung zur 4. Säule des Bildungssystems machen und mit bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen eine Weiterbildung mit System etablieren. … Wir werden die Vielzahl der bestehenden Weiterbildungsangebote durch die Optimierung der Bildungsberatung transparenter machen. Wir werden die Qualitätssicherung von Weiterbildungsangeboten ausweiten. An der Finanzierung von Weiterbildung müssen sich die Allgemeinheit, die Wirtschaft und der Einzelne in angemessener Weise beteiligen. Durch Bildungssparen wollen wir ein neues Finanzierungsinstrument entwickeln und dazu das Vermögensbildungsgesetz novellieren. Dies geschieht haushaltsneutral. Wir wollen insbesondere sozial Benachteiligte fördern, um deren Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen. Die Tarifvertragsparteien ermuntern wir, die Einrichtung von Bildungszeitkonten zu vereinbaren, auf dem Arbeitnehmer Überstunden und Urlaubstage langfristig sammeln können. Der Staat hat dabei für angemessene Rahmenbedingungen zu sorgen, zu denen etwa die Insolvenzsicherung von Arbeitszeit- und Lernzeitkonten gehört …. III. Aufbau Ost voran bringen … 5. Ausbildung und Politik für die Jugend Ausbildung und Arbeit bedeutet insbesondere für Jugendliche gesellschaftliche Teilhabe. Nicht nur in sozialer Hinsicht, sondern auch aus ökonomischen Gründen müssen weitere Initiativen ergriffen werden, um ostdeutsche Jugendliche in Arbeit oder Ausbildung zu bringen:    –  Bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreformen sollen Jugendliche als eigenständige Zielgruppe berücksichtigt werden.    –  Bei der weiteren Umsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe müssen die Leistungen der Jugendhilfe mit der Arbeitsmarktpolitik besser verzahnt werden.    –  Der Ausbildungspakt mit der Wirtschaft wird umgesetzt. Das Bund-Länder-Ausbildungsplatzprogramm für Ostdeutschland ist als Teil des Ausbildungspaktes weiterhin unverzichtba …. VI. Familienfreundliche Gesellschaft … 6. Jugend 6.1 Bessere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Kinder und Jugendliche in politische, planerische und zukunftsorientierte Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse einzubeziehen, ist für die Zukunftsfähigkeit eines demokratischen Gemeinwesens unverzichtbar. Aktionen vor Ort werden die meisten Früchte tragen. Wir werden die Aktivitäten zur Partizipation gemeinsam mit den Jugendverbänden weiterentwickeln, die Bedeutung der Kinderrechte stärker in die Öffentlichkeit transportieren sowie Eltern, Lehrer und pädagogische Fachkräfte informieren. Frühzeitige Heranführung von Kindern und Jugendlichen an Politik ist ein wichtiger Grundbaustein in der Entwicklung des Politikverständnisses. Kinder und Jugendlichen sollten bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in altersgemäßer Weise einbezogen werden. Hierzu werden wir in Abstimmung mit den Ländern und Kommunen „Beispiele der guten Praxis“ multiplizieren und das Thema auch auf der Ebene des Bundes dauerhaft verankern Die Europäische Union bietet neue Chancen für die Gestaltung von Bildungs-, Berufs- und Lebensverläufen junger Menschen. Das erfordert sowohl die Einwirkung der nationalen jugendpolitischen Akteure in europäische Politikgestaltung als auch das Mitdenken der europäischen Dimension bei der Gestaltung des lokalen, regionalen und nationalen Kinder- und Jugendangebots. Hierzu bietet der ‚Pakt für die Jugend“ die besten Chancen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die finanzielle Ausstattung des EU-Programms „Jugend in Aktion“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 die Ausweitung der beteiligten Programmländer, die erhöhte Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich, sowie die Erweiterung der Altersgrenzen der Jugendlichen entsprechend berücksichtigt. 6.2 Chancengleichheit in der Bildung Der Übergang und der Wandel von der Industriegesellschaft zur Informations- und Wissensgesellschaft kann nur dann erfolgreich gestaltet werden, wenn die Bildungs- und Forschungspolitik ganz oben auf der Agenda steht. Alle politisch Verantwortlichen sind gefordert, einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau von Schlüsselqualifikationen von Kindern zu leisten, die hierfür erforderlichen Ressourcen bereit zu stellen und sie effizient einzusetzen. Die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in Familien, Kindertageseinrichtungen und Schule bilden das Koordinatensystem für das gedeihliche Aufwachsen unserer Kinder in einer dynamischen Welt. Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen finden aber an vielen Orten statt. Sie sind nicht nur an Institutionen gebunden. Neben Familie, Schule und Kindertageseinrichtungen sind auch die Angebote der Jugendarbeit, der kulturellen Jugendbildung, informelle Bildungsprozesse in der Gleichaltrigen-Gruppe sowie im Umgang mit den Medien von Relevanz. Wir wollen, dass alle jungen Menschen die gleichen Chancen auf Bildung haben. Die Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes wollen wir daraufhin prüfen, ob sie der besonderen Situation der Jugendlichen in Ostdeutschland entspricht. Wir wollen zu verbesserten Voraussetzungen beitragen, unter denen Jugendlichen ein Verbleib in ihrer Heimatregion in Ausbildung und bei Berufsaufnahme möglich ist. Wir werden uns mit verschiedenen Maßnahmen, zum Beispiel dem Girls´ Day und der Verbesserung der Berufsberatung, dafür einsetzen, dass das Berufswahlspektrum von Mädchen und Jungen erweitert wird, und ein besonderes Augenmerk auf die Überwindung von Geschlechterstereotypen gelegt wird. 6.3 Aufwachsen ohne Gewalt Wir bekämpfen Kindesmisshandlung und -vernachlässigung nachhaltig, indem wir die Prävention stärken, insbesondere im Rahmen der internationalen und europäischen Zusammenarbeit und durch innovative Modellmaßnahmen zur Kriminalitätsprävention und zur Verbesserung des Opferschutzes. … Wir setzen uns in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutz für Selbstverpflichtungen der Kreditinstitute ein, die sowohl präventiv Jugendliche vor Verschuldung bewahren als auch Hilfe für bereits verschuldete Jugendliche leisten. Ziel einer erfolgreichen Kooperation muss eine deutliche Abnahme der Verschuldung junger Menschen in Deutschland sein. 6.4 Chancen für benachteiligte Jugendliche Die berufliche Vorbereitung, Qualifizierung und dauerhafte Integration junger Menschen in Arbeit und Beschäftigung ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit muss oberste Priorität haben. Herausragendes Ziel muss es sein, jungen Menschen zukunftsorientierte Ausbildungs-, Berufs- und Beschäftigungschancen zu eröffnen. Die Akteure in den Bereichen SGB II, III und VIII sind aufgerufen, ihre Konzepte und Fördermaßnahmen stärker zu verzahnen und zusammen mit der Wirtschaft für junge Menschen eine Beschäftigungsexpansion zu bewirken. Junge Menschen, die aufgrund individueller sozialer Problemlagen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt auf Anhieb nicht schaffen, sind besonders zu berücksichtigen. Hier sind ergänzend zu den Arbeitsmarktakteuren die Träger der Kinder- und Jugendhilfe gefordert. Jugendliche ohne Schulabschluss, insbesondere Schulverweigerer, sind hierbei eine besonders wichtige Zielgruppe. Die Bundesregierung wird sich für eine Verstätigung lokal wirksamer Initiativen zur beruflichen Integration einsetzen und insbesondere die Finanzierungsstrukturen bzw. -instrumente auf Kompatibilität, Effizienz und Stringenz überprüfen. Auch in der nächsten ESF-Förderperiode werden jugendintegrative Maßnahmen in den sozialen Brennpunkten des Programms „Soziale Stadt“ durch die Bundesregierung gefördert. Wir wollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass bei öffentlichen Vergabeverfahren auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene Unternehmen bevorzugt werden können, die ausbilden. 6.5 Jugend für Toleranz und Demokratie Wir wollen den Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, für Demokratie und Toleranz fortführen und auf Dauer verstetigen. Es ist unser erklärtes Ziel, das Verständnis für die gemeinsamen Grundwerte und kulturelle Vielfalt zu entwickeln und damit die Achtung der Menschenrechte zu fördern bzw. jede Form von Extremismus, auch von links, zu bekämpfen. Ziel ist es, den Handlungsrahmen von Aktionsprogrammen umfassender auszulegen. Damit können wir auch einen wesentlichen Beitrag leisten, einer zunehmenden Gewaltbereitschaft junger Menschen entgegenzuwirken. Es geht um Vielfalt, Respekt für andere, Demokratie, Toleranz und die Bekämpfung des Antisemitismus. Wir wollen, dass Jugendliche vor Ort motiviert werden und in ihrem Engagement verlässlich unterstützt werden. Dabei setzen wir auf ein engeres Zusammenwirken mit Ländern und Kommunen, mit Medien, den Kirchen, Wirtschaft, Gewerkschaften, Sportvereinen, den Jugendverbänden und vielen anderen. Integrierte lokale Strategien sind besonders Erfolg versprechend. Es gilt, künftig noch stärker Brücken zu den Projekten zu schlagen, die sich mit gefährdeten bzw. in der rechten Szene bereits gefestigten Jugendlichen beschäftigen. Die Bundesregierung wird sich einsetzen für ein ganzheitliches Integrationskonzept, das nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, auch und gerade für sozial benachteiligte junge Menschen, insbesondere junge Migranten abdeckt, sondern auch Maßnahmen vorsieht, die sich mit den sozialen, kulturellen, religiösen, sprachlichen und länderspezifischen Unterschieden befassen. Positive Zukunftsperspektiven, eine zufrieden stellende Lebensqualität sowie aktives soziales und gesellschaftliches Engagement der jungen Menschen sind wichtige Grundbedingungen, wenn es darum geht, eine Rekrutierung durch radikale Gruppen zu verhindern. Die Länder und Kommunen müssen im Sinne der Nachhaltigkeit und der Verstetigung stärker mit ins Boot geholt werden. Auch ist die Bundesregierung bestrebt, den Dialog mit den Kirchen, Glaubensgemeinschaften und religiösen Vereinigungen auf einer soliden Grundlage zu intensivieren. 6.6 Kinder- und Jugendhilfe Die Handlungsfähigkeit der nach dem SGB VIII verantwortlichen Kommunen muss gestärkt werden, um die Gestaltungsspielräume für Prävention und ambulante Maßnahmen zu erweitern (Prävention statt Reparatur). Die Koalitionspartner verabreden, die durch das KICK geänderten Bestimmungen des SGB VIII nach Ablauf des Jahres 2006 zeitnah evaluieren und, wo dies nötig ist, erneute Anpassungen vorzunehmen, um Fehlsteuerungen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist die Weiterentwicklung des SGB VIII, insbesondere in den kostenintensiven Regelungsbereichen, zu prüfen. Eine produktive bildungspolitische Wende bedarf der Einbeziehung und wechselseitigen Zusammenarbeit aller Bildungsorte. Nur wenn die Familie, die verschiedenen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe sowie die berufliche Ausbildung als Orte der Bildung neben der Schule gezielt gefördert werden, verbessern sich Bildungs- und Teilhabechancen junger Menschen. Wir wollen Anregungen aus dem 12. Kinder- und Jugendbericht aufgreifen und weiter entwickeln. Es gilt, Kooperationsstrukturen zu verbessern, die jeweiligen Bildungs- und Erziehungsaufträge von Elternhaus, Schule und Jugendhilfe in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen und künftig stärker die Potenziale effektiver auszuschöpfen, ohne fachliche Ressentiments und auf „Augenhöhe“. Jugendhilfe und Schule sind noch besser zu verzahnen. Der Bund wird die Förderung, Vernetzung und den Transfer guter Praxis voranbringen. Die individuellen und sozialen Kompetenzen junger Menschen wollen wir im Rahmen der Präventionsarbeit im Sinne einer „Peer-Group-Beratung“ verstärkt nutzbar machen, zum Beispiel durch Tutoren- und Mentorenprojekte in Kooperation von Jugendverbänden und Schulen. Die Erziehungskompetenz der Eltern soll durch eine Neuausrichtung der Familienbildung gestärkt werden auch sog. „bildungsferne“ Eltern müssen erreicht werden hierzu sind insbesondere auch neue Medien verstärkt für Elternbildung und Elternberatung zu nutzen. Jugendhilfe sollte sich auch unter Effizienzgesichtspunkten entsprechend weiterqualifizieren dringend muss die Lücke im Bereich der Jugendhilfe- Wirkungsforschung geschlossen werden Jugendhilfe muss ihre Erfolge auch mit „harten Fakten“ beweiskräftiger machen. Die Koalitionspartner vereinbaren, die Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes nach den Kriterien Wirksamkeit, Effizienz, Zielgenauigkeit und Nachhaltigkeit einer Prüfung zu unterziehen und die Förderstrukturen umfassend zu modernisieren. Im Ergebnis müssen nicht mehr begründbare Förderstrukturen und – korrelationen angepasst werden. Auf der Grundlage dieser Prüfung treten wir für eine nachhaltige Sicherung der Arbeit der Jugendverbände ein. … VIII. Sicherheit für die Bürger 1.2 Migration steuern – Integration fördern Migration und Wanderungsbewegungen sind eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. Eine gelungene Integration der Menschen, die auf Dauer zu uns kommen, ist von grundlegender Bedeutung für die innere Verfassung unserer Gesellschaft. Integration kann nur gelingen, wenn Migration gesteuert und begrenzt wird. Die damit verbundenen Aufgaben lassen sich nur durch eine ressortübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen einer Gesamtkonzeption bewältigen. Zur Bekämpfung von Fluchtursachen wollen wir das Zusammenwirken aller Politikbereiche bei der Zusammenarbeit mit Herkunft- und Transitstaaten verstärken und koordinieren und auf europäischer Ebene diese Vorgehensweise unterstützen. Die Integration von Ausländern und Aussiedlern in die deutsche Gesellschaft ist eine Querschnittsaufgabe vieler Politikbereiche. Sie bleibt ein Schwerpunkt der Politik der Bundesregierung. Wir werden die Integrationsmaßnahmen auf Bundesebene beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bündeln und es damit als Kompetenzzentrum für Integration stärken. Wir werden einen intensiven Dialog mit den großen christlichen Kirchen und mit Juden und Muslimen führen. Ein interreligiöser und interkultureller Dialog ist nicht nur wichtiger Bestandteil von Integrationspolitik und politischer Bildung er dient auch der Verhinderung und Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Extremismus. Gerade dem Dialog mit dem Islam kommt in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle zu. Dabei ist es ein Gebot des wechselseitigen Respekts, auch Differenzen, die die Dialogpartner trennen, eindeutig zu benennen. Dieser Dialog wird nur gelingen, wenn wir insbesondere junge Muslime sozial und beruflich besser  integrieren. Die Bundesregierung strebt eine europaweite Flüchtlingspolitik an. Die Regelung des Zugangs von Nicht-EU-Bürgern auf den Arbeitsmarkt muss jedoch den nationalen Regierungen und Parlamenten vorbehalten bleiben. Die Bundesregierung wird ein zweites Gesetz zur Änderung des Aufenthaltgesetzes, das der Umsetzung von elf EU-Richtlinien im Ausländer- und Asylbereich dient, umgehend in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einbringen. Die für eine bundeseinheitliche Anwendung des Ausländerrechts erforderlichen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz/EU sollen schnellstmöglich ausgearbeitet werden. Wir werden das Zuwanderungsgesetz anhand der Anwendungspraxis evaluieren. Dabei soll insbesondere auch überprüft werden, ob eine befriedigende Lösung des Problems der so genannten Kettenduldungen erreicht worden ist. Im Rahmen der Evaluierung ist auch zu prüfen, ob alle Sicherheitsfragen und humanitären Probleme, etwa mit Blick auf in Deutschland aufgewachsene Kinder, wie beabsichtigt befriedigend gelöst sind. Ein Prüfauftrag gilt auch für den Bereich „Illegalität“ und die Frage des kommunalen Wahlrechts für Ausländer, die keine EU-Bürger sind. Wir wollen die Vorschriften über das Staatsangehörigkeitsrecht präzisieren, um eine einheitliche Verwaltungspraxis in allen Ländern sicherzustellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit und die Umsetzung des Optionsmodells. Um die Bedeutung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für den Integrationsprozess zu betonen, soll das Bekenntnis des Einzubürgernden zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in den Verleihungsakt einbezogen werden. … Wir bekennen uns auch weiterhin zu der Verantwortung sowohl für diejenigen Menschen, die als Deutsche in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben und in ihrer jetzigen Heimat bleiben wollen, als auch für jene, die nach Deutschland aussiedeln. Dies gilt insbesondere für die Deutschen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, bei denen das Kriegsfolgenschicksal am längsten nachwirkt. Die Kultur der aus ihrer Heimat vertriebenen Deutschen ist ein Bestandteil des Erbes der ganzen deutschen Nation, das wir pflegen und erhalten wollen. Angehörigen der deutschen Minderheit in den Herkunftsgebieten der Aussiedler soll über die Gewährung von Hilfen aus Deutschland, deren Effektivität wir steigern wollen, eine bessere Lebens- und Zukunftsperspektive in den Herkunftsgebieten ermöglicht werden. Auch Schutz und Förderung der anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland, mit denen wir den Dialog über ihre besonderen Bedürfnisse fortsetzen werden, bleiben ein wichtiger Aufgabenbereich der Bundesregierung. 1.2.1 Interkulturelle Kompetenz in der Jugendhilfe stärken Beim Ausbau und bei der Neukonzeption von Bildungs- und Betreuungsangeboten in und außerhalb der Schule müssen die spezifischen Bedingungen von Migrantenkindern berücksichtigt werden, damit auch sie Chancen auf gute Bildungsabschlüsse haben. Insbesondere die enge Einbeziehung der Eltern durch schulische und außerschulische Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist für Migrantenkinder wesentlich. Neben einer besseren Kooperation mit Migrantenorganisationen wollen wir die Jugendmigrationsdienste weiterentwickeln. Die Zusammenarbeit der Bildungs- und Betreuungsinstitutionen und der Jugendhilfe im Sinne einer Erziehungspartnerschaft muss verstärkt werden. 1.2.2 Gleichstellung von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund Beim Integrationsprozess von Frauen ausländischer Herkunft stehen ihre gleichberechtigte Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben  sowie die Vermittlung der deutschen Sprache für den Einstieg in Bildung und Beruf im Vordergrund. Die begonnenen Maßnahmen zur Integration ausländischer Frauen sollen weiter verstärkt und ihre gesellschaftliche und berufliche Integration vorangebracht werden. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird als wichtiger thematischer Schwerpunkt in die Maßnahmen zum interreligiösen Dialog aufgenommen. …“ – 05_11_11_Koalitionsvertrag.pdf

Quelle: Koalitionsvertrag vom 11.11.2005

Dokumente: 05_11_11_Koalitionsvertrag.pdf

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