Jugend und Beruf: Kolpingjugend aktiv gegen Jugendarbeitslosigkeit

Jugend und Beruf: Kolpingjugend aktiv gegen Jugendarbeitslosigkeit Auszüge aus der Veröffentlichung von Oliver Schopp, Jürgen Döllmann, Andreas Finke sowie den Ansprechpersonen aus den beteiligten Diözeanverbänden: „… Die in diesem Themenheft vorgestellten Praxisbeispiele, die Jugendberufshilfe des Kolpingwerkes und der Bereich Jugendwohnen stellen nur einen kleinen Ausschnitt im breit gefächerten Angebot für Jugendliche in der Kolpingjugend und im Kolpingwerk Deutschland dar. Sie sind als Anregungen für eigene Aktivitäten gedacht und die Initiatoren, denen wir an dieser Stelle für ihre Kooperation herzlich danken, freuen sich sehr, wenn die Ideen kopiert und bei euch vor Ort neu umgesetzt werden. Denn es gibt überall junge Menschen, die unserer Erfahrung und Hilfestellung für die Zukunftsplanung bedürfen. In diesem Schwerpunktteil unseres Themenheftes stellen wir acht Beispiele dar, wie das Thema Jugend und Beruf bereits erfolgreich in der Arbeit der Kolpingjugend umgesetzt wurde. Es handelt sich jeweils um Maßnahmen auf der Ebene von Diözesanverbänden, Kolpingsfamilien oder von engagierten Einzelpersonen, die zum Großteil von ehrenamtlichen Kräften getragen werden. Für dieses Engagement ist kein Detailwissen aus der Jugendberufshilfe und der Arbeitsgesetzgebung erforderlich. … Eine hauptberufliche Unterstützung ist in den meisten Diözesanverbänden durch den Jugendreferenten/die Jugendreferentin möglich. Um ihre Arbeitskraft für Maßnahmen im Bereich Jugend und Beruf einzusetzen, ist eine Prioritätensetzung durch die jeweilige Diözesanleitung notwendig. Man kann nicht in allen gesellschaftlich drängenden Themenfeldern gleichzeitig aktiv sein, da die verfügbare (hauptberufliche und ehrenamtliche) Arbeitszeit begrenzt ist. Wir sind aber überzeugt, dass eine Schwerpunktsetzung im Bereich Jugend und Beruf sehr sinnvoll ist: Ein ureigenes Kolping-Thema wird so in die Gegenwart übertragen. So kann innerhalb der Kolpingjugend die verbandliche Identität gestärkt werden, und nach außen kann vermittelt werden, wofür die Kolpingjugend steht. Die ersten sechs Praxisbeispiele sind jeweils unterteilt in die Kategorien Idee, Konzept und Umsetzung. Am ausführlichsten ist der Bereich Umsetzung, denn es soll euch – den Leserinnen und Lesern dieses Themenheftes – ermöglicht werden, selbst aktiv zu werden und dabei von den vorhandenen Ideen und Erfahrungen zu profitieren. Schließlich sind noch Ansprechpartner/ innen zu den Praxisbeispielen angegeben, bei denen ihr weitere Informationen zu den Projekten erhalten könnt. Zum Abschluss dieser Auswahl gelungener Praxisbeispiele wird in zwei Artikeln von zwei weiteren Projekten berichtet. … 2. Jugendberufshilfe im Kolpingwerk Eine wesentliche Aufgabe von Kolping ist die Bildung. Lernen und Bildung sind Kennzeichen eigenverantwortlichen Handelns der Gesellschaft gegenüber. Vor allem die berufliche Bildung entscheidet in der Wissensgesellschaft darüber, ob der einzelne Mensch ausgegrenzt oder in die Gesellschaft integriert ist. Im Leitbild heißt es dazu: „Als freie Träger von Bildungsarbeit übernehmen und erfüllen wir gesamtgesellschaftliche Aufgaben.“ (Ziffer 48) und in Ziffer 49 heißt es: „Unsere Bildungswerke sind mit Angeboten der persönlichen und beruflichen Bildung für Jugendliche und Erwachsene tätig. […] Wir helfen benachteiligten Menschen in Maßnahmen zur beruflichen Bildung.“ In den Leitsätzen der Kolpingjugend wird betont: „Wir setzen uns dafür ein, dass Bildung und Arbeit die Möglichkeit zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit bieten.“ Eine positive gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung erfordert die Erschließung und Entwicklung aller vorhandenen Leistungspotenziale. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Förderung von Jugendlichen, die aufgrund persönlicher und/oder sozialer Defizite auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf besondere Unterstützung brauchen. Noch zu viele Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen und sozialen Benachteiligungen schaffen es nicht, eine qualifizierte Berufsausbildung aufzunehmen bzw. erfolgreich abzuschließen und sind von sozialer Ausgrenzung bedroht. In der Altersgruppe der 20- bis 29jährigen sind dies nach einer Auswertung des Mikrozensus 2003 durch das Bundesinstitut für Berufsbildung 1,36 Millionen oder 14,9 %. Ausländische Jugendliche und junge Erwachsene weisen mit 37 % die höchste Ungelerntenquote auf. Vor allem Jugendliche mit schwierigen schulischen, sozialen oder persönlichen Voraussetzungen erhalten offensichtlich im regulären Berufsbildungssystem nicht die für sie erforderliche Förderung. Benachteiligungen Wenn wir die Suche junger Menschen nach einem Ausbildungsplatz mit einem Wettbewerb vergleichen, so sind die Chancen, eine Ausbildungsstelle zu bekommen, unter allen Bewerberinnen eines Jahrgangs ungleich verteilt. Jugendliche mit guten Voraussetzungen haben deutliche Vorteile – andere sind oder werden benachteiligt. Ihre Benachteiligungen ergeben sich aus einem negativen Zusammenwirken von äußeren Rahmenbedingungen und individuellen Voraussetzungen. Benachteiligungen, die mit der Person zu tun haben: 1. soziale Herkunft 2. schulische Vorbildung 3. Geschlecht 4. Nationalität/ Herkunft Dabei handelt es sich bei benachteiligten Jugendlichen keineswegs um einen „Einheitstypus“, sondern es treffen jeweils verschiedene Benachteiligungen und die daraus erwachsenden Probleme und Handicaps aufeinander. Benachteiligungen sind multifunktionell bedingt und Jugendliche sind zum Teil mehrfach benachteiligt. Zielgruppen der Jugendsozialarbeit sind sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr. Sozial benachteiligte Jugendliche sind Jugendliche, die aufgrund ihres familiären und sozialen Umfelds, ihrer ethnischen oder kulturellen Herkunft oder ihrer ökonomischen Situation Benachteiligungen erfahren haben, die ihnen die Integration in die Gesellschaft und den Übergang von der Schule in den Beruf erschweren. Individuell beeinträchtigt sind hingegen Jugendliche, die beispielsweise an Lernstörungen oder Lernbeeinträchtigungen leiden, die psychische oder physische Beeinträchtigungen haben, die drogenabhängig geworden sind oder bereits eine kriminelle Karriere hinter sich haben. In diese Sinne sind es vor allem folgende junge Menschen, die in Maßnahmen der Jugendsozialarbeit zu finden sind: Haupt- und SonderschülerInnen mit schlechtem oder ohne Abschluss, SchulabbrecherInnen, AusbildungsabbrecherInnen, Jugendliche mit Sozialisationsdefiziten, Jugendliche aus dem Bereich der Erziehungshilfen, Jugendliche mit kriminellen Karrieren und Drogenerfahrungen, (lern)behinderte Jugendliche, Jugendliche mit Migrationshintergrund. Jugendberufshilfe Die Arbeitslosigkeit individuell beeinträchtigter und sozial benachteiligter Jugendlicher ist nach Beendigung der Schulzeit oftmals vorprogrammiert. Für diese Zielgruppen unterhält die Jugendberufshilfe daher umfangreiche und differenzierte Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung dieser jungen Menschen durch Beratung, Förderung schulischer Abschlüsse, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, Arbeitsvermittlung und Beschäftigung. Die Angebote der Jugendberufshilfe erfordern spezifische und sozialpädagogisch besonders qualifizierte Hilfen, die dem erhöhten Bedarf an Förderung gerecht werden. Dazu entwickelte die Jugendberufshilfe eigenständige Konzepte und spezifische Methoden wie individuelle Förderplanung, Kompetenzfeststellung, Bildungsbegleitung, Casemanagement und Berufs- und Lebensplanung. Wichtige Leitlinie der Jugendberufshilfe ist dabei die Kooperation mit den wichtigen Institutionen im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf (Schulen, Arbeitsverwaltung, Betriebe, Einrichtungen der Jugendhilfe usw.). Die berufliche Qualifizierung Benachteiligter setzt an den Stellen an, die für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf im Berufsbildungssystem Probleme bergen (können). Neben der Orientierung auf die aktuellen Anforderungen des (regionalen) Arbeitsmarktes ist der spezifische Förderbedarf des einzelnen Jugendlichen dabei Ausgangspunkt. Qualifizierungsangebote für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf verbessern den Übergang von der Schule in die Ausbildung (z.B. durch Ausbildungsvorbereitung) bieten Jugendlichen, die sonst keine oder geringe Chancen auf eine Ausbildung haben, einen Ausbildungsplatz erhöhen durch zielgruppengerechte Förderung das Durchhaltevermögen und die Chance auf einen Prüfungserfolg fördern und begleiten den Übergang von einer außerbetrieblichen in eine betriebliche Ausbildung fördern und begleiten den Übergang in Beschäftigung. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) der Bundesagentur für Arbeit wenden sich an Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihre Schulpflicht erfüllt haben. Insbesondere wenden Sie sich an noch nicht berufsreife Jugendliche, junge Menschen mit Lernbeeinträchtigungen, junge Menschen mit Behinderungen, Ungelernte, sozial Benachteiligte, junge Menschen mit Migrationshintergrund. Ziele sind die Verbesserung der beruflichen Handlungsfähigkeit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Erhöhung der Eingliederungschancen in Ausbildung und Beruf, die Erhöhung des Qualifikationsniveaus von Jugendlichen. Die Angebotsstruktur dieser berufsvorbereitenden Maßnahmen umfasst eine Eignungsanalyse mit dem Ziel einer realistischen Einschätzung von Berufswunsch und persönlichen Stärken, eine Grundstufe (Herausbildung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit), eine Förderstufe (individuelle Verbesserung beruflicher Grundfertigkeiten) und eine Übergangsqualifizierung (Förderung von beruflicher Handlungsfähigkeit). Abgestimmt auf die unterschiedlichen Individuen und Zielgruppen werden vorhandene Kompetenzen gefördert und gegebenenfalls bestehende Defizite abgebaut. Ziel ist auch die Vermittlung von Grundfertigkeiten und -kenntnissen durch binnendifferenzierte und betriebsnahe Qualifizierungsangebote aus Teilgebieten anerkannter beruflicher Bildungsgänge in der Regel in handwerklichen Berufsfeldern. Die Vermittlung von fachpraktischen Fertigkeiten wird durch fachtheoretischen Unterricht ergänzt. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden durch Fachkräfte der Jugendberufshilfe sozialpädagogisch begleitet. Soweit notwendig, kann im Rahmen der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Hauptschulabschluss nachgeholt werden. Ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützen junge Menschen, die sich in einem anerkannten Ausbildungsberuf in betrieblicher Berufsausbildung befinden. Hierzu gehören Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, die zusätzliche Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie und die sozialpädagogische Begleitung der TeilnehmerInnen. Sie dienen auch der Vorbeugung von Ausbildungsabbrüchen. Für Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen ihre Ausbildung nicht in einem Betrieb aufnehmen können, bieten die Träger der Jugendberufshilfe die Möglichkeit der beruflichen Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung. Wichtiges Förderkonzept in außerbetrieblichen Einrichtungen ist die sozialpädagogische Orientierung der Berufsausbildung. Dieses Konzept sieht eine Förderung nach dem „Kompetenzansatz“ vor und legt besonderen Wert auf eine lernunterstützende Methodik und Didaktik, die praktische Ausbildung und fachtheoretisches Lernen mit Stützunterricht, Angeboten zur Persönlichkeitsentwicklung und mit sozialpädagogischer Hilfe verknüpft. Finanzierung von Maßnahmen Die Maßnahmen der Benachteiligtenförderung werden im Auftrag und mit finanziellen Mitteln der Bundessagentur für Arbeit durchgeführt. Dies bedeutet, dass Entscheidungen darüber, wie viel Mittel für die speziellen Bereiche der Benachteiligtenförderung eingesetzt werden bzw. wie viele Jugendliche in den verschiedenen Varianten gefördert werden können, nicht ausschließlich von der Situation und dem Bedarf der benachteiligten Jugendlichen bestimmt werden. Es wirken noch andere Einflüsse wie die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt und nicht zuletzt die Mittelsituation der Bundesagentur für Arbeit ein. Die gesetzliche Grundlage für die Benachteiligtenförderung bildet das Sozialgesetzbuch III. Dort ist festgelegt und beschrieben, welche Möglichkeiten der Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher es gibt, Inhalt und Bedingungen der Begriffsbestimmung sind hier detailliert aufgeführt. Die konkrete Ausgestaltung des Förderinstruments und konzeptionelle Fragen sind in den Anweisungen der Bundesagentur festgelegt. Die Jugendberufshilfe ist mit ihren Angeboten und Maßnahmen einem ganzheitlichen Förderansatz verpflichtet, der Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung, Sozialisation und Erziehung, die Vermittlung schulischen Wissens und beruflicher Fertigkeiten sowie Fähigkeiten der Jugendlichen integriert. Der weitaus größte Teil der Maßnahmen der Jugendsozialarbeit wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Darüber hinaus kommen finanzielle Mittel aber auch von den Kommunen, über spezifische Länderprogramme und über Modellprogramme aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. In den letzten Jahren gewannen auch Europäische Förderinstrumente, wie beispielsweise der Europäische Sozialfonds (ESF), immer mehr an Bedeutung. Kolping-Bildungswerke Das Engagement der Kolping-Bildungswerke für junge Menschen zeigt, dass man an der Frage, wie das Leben eines jungen Menschen gelingt, interessiert ist. Der junge Mensch wird dadurch ernst genommen in seinem Verlangen nach Erfahrung von Selbstwert und Akzeptanz durch andere, nach Bestätigung durch Einsatz und Verwirklichung seiner Fähigkeiten. Und das soll dann zu der Befähigung beitragen, einen Beruf zu erlernen und sich zu qualifizieren. Nicht alle Menschen sind der Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit im Betrieb ohne weiteres gewachsen. Deshalb haben es sich die Kolping-Bildungswerke seit Jahren zur Aufgabe gemacht, Angebote der persönlichen und beruflichen Bildung zu entwickeln und umzusetzen. Mit ihren Einrichtungen unterstützen die Kolping-Bildungswerke insbesondere junge Menschen bei der beruflichen und gesellschaftlichen Integration. Dabei dient die vorberufliche und berufliche Qualifikation nicht allein der Vermittlung von beruflichen Kenntnissen und Fachwissen, sondern gerade der Persönlichkeitsentwicklung und -stabilisierung, z.B. durch das Engagement der Mitarbeiter bei der persönlichen Weiterentwicklung der jungen Menschen in allen Lebensbereichen. Dieses geschieht ganz im Sinne Adolph Kolpings, der betont, dass zur angemessenen und sinnhaften Gestaltung seines Daseins nicht auf die eigene Entwicklung von Lebensgrundsätzen verzichtet werden darf. Die Angebote der Kolping-Bildungswerke sind sehr differenziert und richten sich an Menschen mit höchst unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen. Sie umfassen die Berufsvorbereitung und -ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene mit individuellem Förderbedarf, berufliche Integration für arbeitslose und sozial benachteiligte Menschen sowie vielfältigste Angebote der allgemeinen und berufsfachlichen Erwachsenenbildung. In Zahlen heißt dies, dass die Angebote im Bereich Berufsvorbereitung von ca. 9300 und im Bereich Berufsausbildung von ca. 6100 jungen Menschen wahrgenommen werden. Insgesamt nutzen so jedes Jahr mehr als 15.000 jungen Menschen die Angebote der Kolping-Bildungswerke. Alle Jugendlichen haben ohne diese Förderung keine Chance, einen Ausbildungsplatz zu finden. Viele sind in der Praxis gut, nur die Theorie ist nicht ihre starke Seite. Einige junge Menschen haben auch langfristige oder dauerhafte Beeinträchtigungen. Dazu bedarf es besonderer Ausstattungen. Dieses geschieht u.a. in Kolping-Berufsbildungswerken. Berufsbildungswerke sind Einrichtungen, die jungen Menschen mit Behinderungen eine berufliche Erstausbildung ermöglichen. In den 3 Kolping Berufsbildungswerken in Brakel, Essen und Hettstedt werden jedes Jahr ca. 770 junge Menschen mit Lernbehinderungen und psychischen Schwierigkeiten ausgebildet und 80 auf den Beruf vorbereitet. Dabei wird die Ausbildung nach individuellen Förderplänen in anerkannten Ausbildungsberufen durchgeführt. Je nach Art und Schwere der Behinderung gelten entweder die regulären Ausbildungsordnungen für anerkannte Ausbildungsberufe oder die besonderen Ausbildungsregelungen für Behinderte. Beispielhaft betreibt das Kolping-Berufsbildungswerk Brakel in Bad Driburg ein Ausbildungscafé. Dieses ist nur ein Ausschnitt der vielfältigen Angebote der Kolping-Bildungswerke. Wer sich genauer über die Arbeit informieren will, kann sich beim nächsten Bildungswerk erkundigen. Adressen können bei der Kolping Jugendberufshilfe in Köln erfragt werden. Telefonnummer 0221/20701-142 oder per e-mail: aja@kolping.de. Über die Arbeit und Bildungsangebote kann man sich ebenfalls auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Kolping- Bildungsunternehmen http://www.wir-machen-bildung.com informieren. Jürgen Döllmann 3. Kolpingjugendwohnheime Kolpinghäuser als Jugendwohnheime –auch hier werden Perspektiven eröffnet I. Geschichte des Jugendwohnens Kernanliegen Kolpings im engeren Sinne war es, junge Menschen (damals mit Schwerpunkt junge Männer) zu begleiten und sie bei ihrer persönlichen Entwicklung und gesellschaftlichen Integration zu unterstützen. Das lässt sich an vielen Stellen seines Wirkens und Handelns nachzeichnen. Ein besonderes Handlungsfeld, das sich aus dieser Motivation ergab, war für Kolping das sog. Gesellenhospitium. Dabei ging es um ein Haus, das er jedem sich gründendem Verein riet, anzuschaffen. Dieses Gesellenhospitium/ Herberge war eine Reaktion auf die Wanderbewegung der Gesellen/ Handwerker, die es zwar schon seit dem Mittelalter gab, sich aber in Zeiten der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts, also zu Zeiten Adolph Kolpings, in Deutschland verschärfte. In zunehmendem Maße wurden die Fertigungsprozesse vom kleinräumigen Familienbetrieb des Handwerksmeisters umgestellt auf Fabriken in größeren Städten. Dadurch – wenn überhaupt – konnten die jungen Gesellen immer weniger im Hause des Handwerksmeisters leben. Vielmehr wurden kleinere Betriebe geschlossen. Die wandernden Handwerksburschen mussten in die damaligen Großstädte ziehen, um dort Arbeit zu finden. Wenn sich die Gesellen dort eine Unterkunft leisten konnten, so fanden sie die in Pensionen bzw. Wirtshäusern. Die Lebensbedingungen waren menschenunwürdig. Kolping sah die Seele und die Entwicklung der jungen Menschen und damit die gesellschaftliche Entwicklung gefährdet. Adolph Kolping selbst schreibt hierzu: „Der Geselle ist in den Feierstunden (gemeint ist der Feierabend) geradezu auf die Straße gewiesen oder ins Wirtshaus denn zu Hause, beim Meister, ist kein rechter Verbleib. Er ist ein freier Mensch, aber auch so frei, dass die Freiheit zuzeiten eine Last wird.“ (Der Gesellenverein, 1848) … Adolph Kolping war bestrebt, Gesellenvereine ins Leben zu rufen und sie zu motivieren, ein Gesellenhospitium zu gründen. Sinnbildlich dafür steht das Gesellenhospitium in Köln, mit dessen Errichtung sich Kolping ab 1852 intensiv befasste. Es sollte Herberge für wandernde Mitglieder des wachsenden Katholischen Gesellenvereins sein und zugleich auch als eigenes Versammlungslokal des Kölner Gesellenvereins dienen. Wesentliche Merkmale eines Gesellenhospitiums sollten sein: Vereinshaus für die ansässigen Vereinsmitglieder Angebot der Aufnahme von wandernden Gesellen, insofern sie Vereinsmitglieder sind (erkennbar am Wanderbuch) als wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Gesellenvereins eine katholische Gesellenherberge ordentliche Unterkunft und Pflege für ordentliche Gesellen Ort einer tüchtigen Lebensschule Ort der Geselligkeit und belehrenden Unterhaltung während der Freizeit Ort für den Unterricht im Bereich der beruflichen Ausbildung und im Bereich praktischer Lebensfragen speziell das Kölner Haus sollte ein Musterprojekt sein, das anderen Hausleitungen/ Vereinsleitungen Gelegenheit gibt, das Gesellenvereins- und Hospitienwesen kennen zu lernen II. Gegenwärtige Situation der Kolpinghäuser Natürlich haben nie alle Gesellenvereine bzw. wie sie dann bald hießen, Kolpingsfamilien, es erreicht ein (ab ca. 1900 sogenanntes) Kolpinghaus zu gründen. In der Spitzenzeit vor dem 1. Weltkrieg lag die Zahl bei etwa 30%. Das Gesellenhaus hatte – unabhängig von Details – grundsätzlich überall die gleiche Konzeption und den gleichen Auftrag. Die Sorge um das Haus oblag neben dem Präses vor allem einem sog. Schutzvorstand. Gegenwärtig gibt es bei knapp unter 10 Prozent der Kolpingsfamilien noch ein Kolpinghaus. Dabei liegen völlig unterschiedliche Nutzungen vor. Die Gründe für diese relativ geringen Zahlen sind sehr vielfältig. Einerseits endete die Wanderbewegung 1933. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die damals wandernden Handwerksburschen sesshaft. Andererseits kam es nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland zu einer Kirchensteuerreform, wodurch das Geld nicht mehr direkt an die Gemeinden, sondern an die Diözese floss, von wo aus die Amtskirche selber eine Struktur der Pastoral organisierte aber auch den Bau bspw. von Pfarrhäusern finanzierte, so dass ein ursprünglicher Auftrag der Verbände teilweise verschwand. Ergänzend sorgte die liturgische Bewegung in den 1950er Jahren in Deutschland ebenfalls für eine Gemeindezentriertheit, so dass Kolpingsfamilien sich ebenfalls auf die Organisation und Mitabeit in den Pfarreien konzentrierten, in der eine Infrastruktur für das Gemeindeleben in der Verantwortung der Priester und Bischöfe, also der amtlich verfassten Kirche, lag und nicht in der Verantwortung von Laienverbänden. Kolpingsfamilien trafen sich nun häufiger in Pfarrheimen der Gemeinde als in den Kolpinghäusern, zumal viele Kolpinghäuser stadtbezogen, Kolpingsfamilien aber gemeindebezogen sind. Es gibt also nicht selten das Phänomen eines Kolpinghauses in einer Stadt, in der es mehrere Kolpingsfamilien in Pfarrgemeinden gibt. Insgesamt ist es sicherlich nicht übertrieben, die Organisation der Amtskirche nach dem II. Weltkrieg in Deutschland als einen Prozess zu beschreiben, der auch für eine Schwächung des Verbandswesens sorgte. In unserem Fall führte dies zu einem Nebeneinander von Kolpingsfamilien als städtische Zentralvereine mit einem Kolpinghaus einerseits und von Kolpingsfamilien, die an Pfarrgemeinden gebunden sind, andererseits. Und damit auch zu einer Loslösung von Kolpingmitgliedern von der Begleitung eines Kolpinghauses. … Sie unterscheiden sich vor allem nach Angebot. Leistung, Größe und Standort. Vor allem ist diese Heterogenität Zeichen dafür, dass jedes Kolpinghaus auch heute noch in Trägerschaft eines eigenen Vereins ist, der sich je nach regionalen Umständen dem Bedarf anpassen muss. Der größte Teil der Kolpinghäuser ist zusammengeschlossen in dem Verband der Kolpinghäuser e.V. Er leistet für seine Mitglieder betriebswirtschaftliche und juristische Beratung und hilft bei der politischen Interessenvertretung, der inhaltlich-konzeptionellen Weiterentwicklung, als Plattform des gegenseitigen Austausches zwischen den Verantwortlichen der Kolpinghäuser und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Die Mitgliedschaft ist allerdings freiwillig und so kann der Verband Empfehlungen und inhaltliche Kriterien für das Wesen und die Aufgaben des Kolpinghauses geben. Diese haben aber eben nur empfehlenden Charakter. Es gibt keine Direktiven. Schließlich müssen sie immer auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und förderpolitischen Strukturen vor Ort aber auch der Möglichkeiten und Bedürfnisse der Menschen in der jeweiligen Region umgesetzt werden. Heute gibt es in Deutschland ungefähr 200 Kolpinghäuser. Etwas vereinfacht gesagt sind 50 davon Jugendwohnheime (dazu unten mehr). Ca. 20 davon sind Hotels und mehr als 100 sind sog. „Vereinshäuser“, wobei der Begriff vermutlich irreführend ist. Dieser Begriff muss herhalten für Stadthallen, die in Betreiberschaft Kolpings sind, für große Veranstaltungssäle, in denen nicht selten auch überregionale Veranstaltungen stattfinden, für Akademien und Bildungshäuser aber auch für sehr kleine Häuser, die verpachtet sind an gastronomische Betriebe. Nicht selten sind Kolpinghäuser in Deutschland das für Außenstehende sichtbarste Zeichen von Kolping. Häufig finden in Kolpinghäusern große Veranstaltungen statt, die den Besuchern den Namen und die Arbeit Kolpings vermitteln. III. Jugendwohnheime heute Nun aber zu den Jugendwohnheimen, die in unserem Sinne erst ab dem Ende des 19. Jahrhunderts durch gezielte Zuwendungen des Staates entstanden. Zunächst kurz ein paar Zahlen, Daten, Fakten: Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 280 Jugendwohnheime. Alle zusammen bieten sie knapp 20.000 jungen Menschen im Alter von 14- 27 Jahren Platz. Diese Zahl ist eine rückläufige. 1970 gab es noch über 700 Einrichtungen mit über 45.000 Plätzen, 1990 noch über 400 Einrichtungen mit über 30.000 Plätzen. 189 von diesen aktuell ca. 280 Einrichtungen sind in katholischer Trägerschaft, 70 in evangelischer. Der kleine Rest verteilt sich auf Träger wie das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und den Internationalen Bund. Aufteilung der kath. Träger Von den 189 Jugendwohnheimen in Trägerschaft katholischer Verbände sind 50 in Trägerschaft Kolpings. Weitere sind in Trägerschaft der Caritas, der InVIA-Mädchensozialarbeit, des Salesianerordens (Don Bosco) etc. Kolping stellt also im Bereich der Katholischen Vereine eine der größten Gruppen mit ca. 50 Einrichtungen und 4.500 Plätzen dar. Die Einrichtungen befinden sich schwerpunktmäßig in Bayern und in Nordrhein- Westfalen. Natürlich haben sich die Einrichtungen hinsichtlich des inhaltlichen und pädagogischen Konzeptes aber auch im Bereich der baulichen Standards weiterentwickelt. Gab es früher meistens Mehrbettzimmer, so haben die Wohnheime heute ausschließlich noch Einzel- und Doppelzimmer. Darüber hinaus gibt es Gemeinschaftsküchen und Freizeiträume. In diesem Zusammenhang stellt der 2. Weltkrieg und das bereits erwähnte Ende der Wanderbewegung 1933 mit ihren Folgen für die Mobilitätsentwicklung eine Zäsur dar. Gesellen wurden sesshaft und heimisch, was auch mit dem Berufsausbildungssystem (Berufsausbildung im Dualen System an einem Ort) zusammenhängt. Interessant ist allerdings, dass die Mobilität mit dem zunehmenden europäischen Integrationsprozess großräumiger und dadurch zunehmen wird. In diesem Zusammenhang sei nur auf die europäische Mobilitätsrichtlinie und den darin formulierten Willen der europäischen Kommission, die Grenzen für Ausbildung und Arbeitsaufnahme im Rahmen der europäischen Union zu öffnen, sowie auf die demographische Entwicklung mit ihren Folgen im Bereich der Bündelung schulischer Ausbildungsgänge (Stichwort Blockschüler etc.). Dies sind Entwicklungen, die die Bedeutung der Jugendwohnheime stärken werden. Geändert hat sich im Gegensatz zur früheren Situation auch, dass die Plätze in den Jugendwohnheimen so wie die Angebote der Jugendsozialarbeit grundsätzlich nicht mehr ausschließlich, sondern eher in Ausnahmefällen für die Mitglieder bei Kolping zur Verfügung stehen. Sie werden allen Menschen angeboten, die in die sog. Zielgruppe fallen. Sicherlich erleben wir auch und vor allem in der Jugendhilfe in Kolping-Trägerschaft eine Differenzierung zwischen „Jugendverbandsarbeit“ auf der einen Seite und der „Jugendsozialarbeit“ in den Jugendwohnheimen und dem Feld der Jugendberufshilfe auf der anderen Seite. Nur zwei wichtige Gründe, die diese Entwicklung der Trennung von Verbandsmitglied und Klientel in den Wohnheimen erklären: – erstens verlangt der Staat in Verbindung mit einer finanziellen Förderung bzw. Genehmigung (Stichwort: Betriebserlaubnis) eine Offenheit gegenüber den Nutzern des Angebotes. Das Argument ist: Der Staat bezuschusst aus Steuergeldern Dienstleistungen und finanziert Angebote, die er nicht selbst zur Verfügung stellt, sondern durch sogenannte private oder freie Träger, die dann aber garantieren müssen, dass sie allen Menschen offen stehen – zum zweiten ist die verbandlich organisierte Klientel in der Kolpingjugend aber auch im Kolpingwerk insgesamt eine bürgerliche, die in der Mittelschicht anzusiedeln ist, während die „Kunden“ der Angebote der Jugendsozialarbeit Kolpings am Rande der Gesellschaft stehen. Sind also zu Kolpings Zeiten Menschen zu Kolping gekommen, weil sie sich davon einen konkreten Nutzen durch das konkrete Hilfsangebot versprachen (ins Jugendwohnheim bzw. Gesellenhospitium kam nur der, der auch ein Kolping-Wanderbuch und damit den Nachweis der Mitgliedschaft im Gesellenverein hatte), so sind die Kolpingmitglieder zumindest in Deutschland heute eher Mitglied aus ideellen Gründen, oder aus Gründen der Sympathie für die angeschlossenen Menschen und für die Ideen Kolpings. Zusammenfassend: Die Jugendwohnheime bieten jungen Menschen im Alter von 14-27 Jahren (gesetzliche Grenzen) eine Unterkunft/ Wohnung und pädagogische Begleitung vor allem in dem Fall, in dem sie vor Ort keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und nun wegen ihrer beruflichen Ausbildung, die meist zwei bis drei Jahre dauert, weit weg von zu Hause eine Stelle annehmen müssen. (Die Zielgruppe des Jugendwohnens definiert sich nach § 13 Abs. 3 SGB VIII.) Darüber hinaus erweitern manche Einrichtungen das Angebot im Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Hilfen für junge Wohnungslose etc. Jugendwohnheime wollen jungen Menschen „auswärts ein Zuhause“ geben, sie in lebenspraktischen und berufsrelevanten Fragen begleiten und sie neben der Herausforderung der beruflichen Integration bei der sozialen Integration in das neue Wohnumfeld fördern und unterstützen. Eine aktuelle Studie aus Deutschland (Berufsbildungsbericht 2004) zeigt, dass jeder vierte junge Mensch seine Ausbildung vorzeitig abbricht. Das hat unterschiedliche Gründe, vor allem aber den, dass viele, die zum ersten Mal wegen der Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses noch sehr jung das Elternhaus verlassen, Heimweh bekommen, keinen Anschluss im neuen Lebensumfeld finden und es ohne Hilfe und Begleitung nicht schaffen, sich beruflich zu etablieren und persönlich zu verselbständigen. In unseren Jugendwohnheimen arbeiten Pädagoginnen und Pädagogen, die die Jugendlichen begleiten, ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, aber auch viele Förderangebote entwickeln, die die jungen Leute bei ihrer Ausbildung unterstützen. Dem Verband der Kolpinghäuser als Zusammenschluss der Kolping-Jugendwohnheime kommt heute also mehr denn je die Aufgabe zu, die Angebote und Leistungen der Jugendwohnheime zu kommunizieren und relevante Partner zu sensibilisieren. Wir müssen darstellen, dass unsere Leistungen Sinn machen und schließlich – wie zu Zeiten Kolpings – Vorteile bieten für die Jugendlichen, für die Familien, für Betriebe und schließlich für den Staat und die Gesellschaft. Ein Beispiel, wie wir dies tun, ist die jährlich stattfindende Jugendwohnheimtagung, die im Jahr 2005 mit deutlich politischer Ausrichtung in Berlin stattfand. Ziel ist, Politik, Staat, Wirtschaft und die weitere Öffentlichkeit über die Arbeit in unseren Einrichtungen zu informieren und den Vorteil unserer Leistungen und Angebote darzustellen. Damit soll wieder ein stärkeres Bewusstsein für die Möglichkeiten und die Notwendigkeit der Jugendwohnheime entstehen. Darüber hinaus steht der Verband der Kolpinghäuser in Gesprächen mit der Wirtschaft, den Handwerkskammern und Industrieverbänden, aber auch mit arbeitsmarkt- und jugendpolitischen Sprechern aller Bundestags-Fraktionen und dem Bildungs-, Jugend und Arbeitsministerium des Bundes. IV. Finanzierung eines Jugendwohnheims Wer sich mit dem Zuschusswesen und der Verwaltungsmentalität in Deutschland auskennt, weiß, dass das nicht annähernd in wenigen Sätzen einigermaßen verständlich erklärt werden kann. Im Großen und Ganzen finanziert sich das Haus durch: Mieteinnahmen der Bewohner/innen – Zuschüsse der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) an die Bewohner zu den Wohnheimkosten (Stichwort: Berufsausbildungsbeihilfe, Sozialgesetzbuch III) – eher seltener aus Fördergeldern von Unternehmen/ Unternehmenszusammenschlüssen wie Handwerkskammern, der Kirche oder dem Staat – Nur sehr selten ist es so, dass Kolpingsfamilien die Arbeit der Jugendwohnheime finanziell unterstützen (können). Für die Genehmigung/ Betriebserlaubnis und die inhaltliche Ausrichtung des Jugendwohnheimes ist das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) zuständig. (§ 13 zur Jugendsozialarbeit) Was sollte den Staat, die Wirtschaft, die Kirche, die Kolpingsfamilien veranlassen, dieses Angebot zu fördern. Was veranlasst sie dazu? Motivation des Staates (Bund, Länder, Kommunen) Unterstützung junger Menschen, die in der Nähe der Heimat keinen Ausbildungsplatz bekommen – Rahmenbedingungen für Mobilität sind billiger als Folgekosten der Jugendarbeitslosigkeit. Pädagogische Begleitung ist billiger als die Folgekosten aus hohen Abbrecherquoten. Positiv: Berufliche und soziale Integration Beteiligungsgerechtigkeit als Grundwert der Gesellschaft kann erfüllt werden – Kommunen haben Betrieben gegenüber einen Standortvorteil, wenn sie mit dem Jugendwohnheim eine Infrastruktur vorweisen können, in der Auszubildende/ Angestellte der Betriebe vernünftig untergebracht und in ihrer Freizeit begleitet werden. Motivation der Wirtschaft Jugendwohnheime sind Lernorte, in denen junge Menschen die für die Wirtschaft so wichtigen sogenannten soft skills (soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit,…) vermittelt bekommen. Jugendwohnheime sind Orte, an denen junge Menschen begleitet und gefördert werden. Es finden also berufsausbildungsbegleitende Unterstützungen statt. Unternehmen wissen ihre jungen Beschäftigten gut untergebracht. Unternehmen können junge Fachkräfte auch aus weiter entfernten Regionen (weltweit) einstellen/ anwerben, weil angemessene Rahmenbedingungen für ein Gelingen der Mobilität existieren Motivation der Kirche Bewohnerinnen und Bewohner der Jugendwohnheime brauchen besondere Hilfe. Die biblische Option für die „Armen“ ist auch eine Option für die Jugend. Kirchliches Engagement muss sich den Schwachen zuwenden. Hier sind Jugendwohnheime eine Antwort und Möglichkeit. Jugendwohnheime sind Ort des diakonischen Ansatzes der Jugendpastoral. Jugendwohnheime bieten der Kirche die Chance, mit Jugendlichen am Rande der Gesellschaft in Kontakt zu kommen. Jugendwohnheime können Orte des missionarischen Auftrages der Kirche sein. Motivation der Kolpingsfamilien Jugendwohnheime sind ein sehr ursprünglicher Ort des Handelns Kolpings. In Jugendwohnheimen treffen wir junge Menschen, um die sich Adolph Kolping besonders gekümmert hat. Adolph Kolping hat den Kolpingsfamilien aufgetragen, sich in diesem Handlungsfeld zu engagieren, das heute die gleiche Bedeutung hat wie zu Kolpings Zeiten. V. Herausforderung und Perspektive: Das Jugendwohnen hat eine sehr kritische Situation durchlebt und durchlebt sie zum Teil noch. Allerdings steht das Angebot nicht zuletzt angesichts des Zusammenwachsens Europas und der zusammenwachsenden Welt vor einer besseren Zukunft. Mobilität wird zunehmen und es wird wieder die Erkenntnis wachsen, dass junge Menschen nicht nur „teure“ Produktionskosten im wirtschaftlichen Wachstumsprozess verursachen, sondern ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und sozialen Kompetenzen Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg sind. Das setzt ein wieder stärkeres Engagement im Bereich der Mobilität, Bildung, Qualifizierung, Begleitung und Orientierung voraus: Alles Angebote, die junge Menschen in unseren Jugendwohnheimen finden. Jugendwohnheime können daher eine wichtige Rolle spielen an Orten, an denen Universitäten oder zahlreiche Ausbildungsbetriebe sind. Jugendwohnheime können Ergebnisse guter Kooperationen zwischen Kolping, Unternehmen und der Politik sein. Jugendwohnheime haben immer dort eine wichtige Aufgabe und zukünftige Bedeutung, wo Ausbildungsstandorte sind und junge Menschen Förderung, Begleitung, angemessenen Wohnraum und auswärts ein Zuhause benötigen. Jugendwohnheime sind keine Jugendgästehäuser, die ihre Belegungszahlen im Griff haben müssen, sondern Lernorte, Orte der Gemeinschaft, Orte mit pädagogischer Begleitung und Orte der Förderung junger Menschen. Es geht nicht nur darum, Raumkosten zu finanzieren, sondern die Qualität der pädagogischen Begleitung und Rahmenbedingungen für angemessenen Wohn- und Lebensraum junger Menschen sicher zu stellen. Andreas Finke Referent Verband der Kolpinghäuser e.V. www.kolpinghaeuser.de “   – Innenseiten TH 16.pdf

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Dokumente: Innenseiten_TH_16.pdf

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