Zweiter Teil der BAföG-Reform soll Sozialleistungsbezieher*innen den Start ins Studium erleichtern
Am 6. März 2024 beschloss das Bundeskabinett einen noch ausstehenden Teil der BAföG-Reform: das 29. BAföG-Änderungsgesetz. Die Reform greift wesentliche Punkte aus dem Koalitionsvertrag auf.