Jugendwohnen für alle Auszubildenden erhalten
Die BAG KJS hat einen Appell heraus gegeben zur vorgeschlagenen Neuausrichtung des Jugendwohnens in § 13 (3) im Rahmen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform des SGB VIII. Sie beurteilt den Gesetzentwurf im Hinblick auf die Zielgruppen und Leistungen der Jugendsozialarbeit, insbesondere die Vorschläge zu einer Änderung des § 13 (3) SGB VIII (Jugendwohnen), sehr kritisch. In der vorliegenden Fassung wird der Gesetzentwurf dem Anspruch einer Stärkung junger Menschen bis 27 Jahren nicht gerecht, da diesen im Übergang Schule – Ausbildung – Beruf ein wesentlicher Unterstützungsfaktor entzogen wird. Die BAG KJS appelliert an den Gesetzgeber, die bewährten Angebote des Jugendwohnens gemäß der geltenden Fassung des SGB VIII nicht zu gefährden und daher von kurzfristigen gesetzlichen Veränderungen Abstand zu nehmen.