Berufsbildungsgesetz novellieren – Rechtsanspruch auf Ausbildung grundgesetzlich verankern
Die Linke will das Berufsbildungsgesetz novellieren, um mehr jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen. Zudem soll eine Mindestvergütung für die Auszubildenden festgelegt werden. Das fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Nach wie vor sei die Lage am Ausbildungsmarkt für Jugendliche sehr angespannt. Während auf der einen Seite immer weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen worden seien, hätten immer mehr Betriebe ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen können: mit 40.960 frei gebliebenen Ausbildungsplätzen habe die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Ende des Ausbildungsjahres 2014/2015 einen Anstieg von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr registriert. Gleichzeitig hätten die Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter zum 30. September 2015 bundesweit 20.712 unversorgte Bewerber verzeichnet. Diese jungen Menschen hätten weder eine Ausbildungsstelle angetreten noch seien sie in eine Alternative eingemündet. Darüber hinaus seien immer noch über 250.000 junge Menschen in den Maßnahmen des Übergangssystems verblieben. Da es nach wie vor keine gesetzlich verankerte Ausbildungsgarantie beziehungsweise ein Recht auf Ausbildung gebe, werde es für einen Großteil dieser jungen Menschen nahezu keine Möglichkeit geben, eine vollqualifizierende Ausbildung zu beginnen und abzuschließen. Daher tritt die Linke dafür ein, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung im Grundgesetz zu verankern, sodass es allen jungen Menschen ermöglicht wird, eine vollqualifizierende, mindestens dreijährige Ausbildung aufzunehmen.