Tag: 15. Juni 2016

Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland kommen und im Inland weder mit einem Personensorgeberechtigen noch einem anderen Erziehungsberechtigten zusammenkommen, steigt abhängig von internationalen Krisenherden und sich ausweitenden (Bürger-) Kriegsregionen. Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik weist bei denjenigen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, die von den Jugendämtern in Obhut genommen wurden, von 2010 zu 2013 eine Steigerung von bundesweit rund 133 Prozent aus. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 6.583 unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche von den Jugendämtern in Obhut genommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 beträgt die Anzahl der unbegleiteten ausländischen jungen Menschen vorläufigen Schutzmaßnahmen oder Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe befanden, bundesweit 17.955. Örtlich zuständig für die Inobhutnahme eines unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ist das Jugendamt, in dessen Bereich sich dieser vor Beginn der Maßnahme tatsächlich aufhält (§ 87 SGB VIII). Mancherorts sind die Kapazitätsgrenzen bereits so weit überschritten, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen erheblich erschwert bzw. nicht mehr möglich ist. Vor diesem Hintergrund soll es ein bundesweites und landesinternes Verteilungsverfahren von unbegleiteten minderjährigen geben. Es geht darum, durch bessere Rahmenbedingungen für ein gelingendes Ankommen und einen gelingenden Start eines Lebens in Deutschland die Weichen für eine erfolgreiche Integration und damit für ein gutes Aufwachsen dauerhaft hier lebender junger ausländischer Menschen bundesweit zu stellen. Ein Gesetzentwurf greift die Eckpunkte auf und sieht konkrete Änderungen vor.

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