Tag: 20. Juni 2011

Die Hauptschule verschwindet – Die Hauptschüler und Hauptschülerinnen bleiben

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) bezieht in einem Positionspapier Stellung zum Auflösungsprozess der Hauptschule: Die Hauptschule als ein Teil des dreigliedrigen Schulsystems in Deutschland befindet sich nicht erst seit PISA in der Kritik. Seit Jahren liegt die Zahl der Schüler und Schülerinnen, die die Hauptschule ohne Abschluss verlassen, in allen Bundesländern zwischen 7% und 9%. Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sind dort überproportional häufig anzutreffen. Als Folge ständig steigender Ansprüche an höchst mögliche Schulabschlüsse und dem daraus folgenden Run auf Realschule und Gymnasium wird sie zunehmend mit dem Attribut „Restschule“ versehen. Für die überwiegende Zahl von dualen Ausbildungsberufen reicht heute selbst ein qualifizierender Hauptschulabschluss nicht mehr aus. Die Anforderungen der Wirtschaft auch für einfache Tätigkeiten sind teilweise überzogener und bereits zu Beginn einer Ausbildung wird erwartet, dass die jungen Menschen grundlegende Kompetenzen wie selbstständiges Mitdenken, Erkennen von Fehlern, Teamfähigkeit, etc. in vollem Umfang mitbringen. Der Begriff Hauptschule alleine wirkt schon stigmatisierend und ausgrenzend.
In ländlichen Gebieten werden Realschulen und Hauptschulen aufgrund zu geringer Schülerzahlen teilweise zusammengelegt. Anlass für solche Aktivitäten sind i.d.R. eher ökonomische und organisatorische Zwänge als die inhaltliche Reform zum Nutzen der Schüler und Schülerinnen.
Der scheinbar folgerichtige und nahe liegende Reflex lautet: Abschaffung der Hauptschule. Mit der Abschaffung der Hauptschule verschwinden jedoch nicht die Hauptschüler und Hauptschülerinnen. Auch bleibt der Hauptschulabschluss in einer anderen Schulform für diese Schüler und Schülerinnen trotzdem die Regel. Die Abschaffung der Hauptschule allein löst die Probleme nicht.

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Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung in Europa

Im Juli 2010 wurden die 33 SYSDEM-Experten des Europäischen Beschäftigungsobservatoriums (EBO) damit beauftragt, einen Bericht über Maßnahmen für Jugendliche in ihrem Land zu verfassen. die jetzt vorliegende Veröffentlichung fasst die wichtigsten Punkte dieser Berichte zusammen und zieht Vergleiche zu den politischen Trends, Studienergebnissen und Datenerhebungen auf europäischer Ebene.
2009 wurden knapp 100 Millionen junge Menschen (15 bis 30 Jahre) in der Europäischen Union (EU) gezählt, das entsprach etwa einem Fünftel der EU-Gesamtbevölkerung. Im Gegensatz zu den älteren Generationen stehen diese Jugendlichen beim Übergang von der Schule bzw. Ausbildung ins Berufsleben einer Reihe von Problemen gegenüber. Beispiele hierfür sind ein Mangel an praktischer Erfahrung, das Missverhältnis zwischen den Fähigkeiten, die sie besitzen, und denjenigen, die die Arbeitgeber fordern, und – für einige von ihnen – auch ein zu niedriges Qualifikationsniveau. Maßnahmen zur Verhinderung eines vorzeitigen Schulabgangs und zur Gewährleistung, dass alle Jugendlichen grundlegende Fähigkeiten erwerben und auf das Berufsleben vorbereitet werden sind Lösungsansätze für diese Differenzen und Problemlagen. Ebenso arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen, Steuer- und Arbeitsgesetze sowie mobilitätsfördernde Maßnahmen.

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Der Weg in eine inklusive Gesellschaft ist unumkehrbar

Die Bundesregierung hat einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Es ist erstmalig, dass sich eine Regierung so deutlich für die inklusive Gesellschaft positioniert. Bereits bestehende Bemühungen, ausgrenzende Strukturen zu überwinden, wie dominierende Sondereinrichtungen in Schule, Beruf oder Wohnen, werden durch den Aktionsplan gestärkt. Das Bundesarbeits- und Sozialministerium will in der „Initiative Inklusion“ mit insgesamt 100 Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe fördern insbesondere die Berufsorientierung schwerbehinderter Schüler/-innen, die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher, Arbeitsplätze für ältere arbeitslose oder arbeitssuchende schwerbehinderte Menschen und eine Implementierung von Inklusionskompetenz bei den Kammern vorantreiben.

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