Tag: 2. Mai 2011

Berufliche Integration von Förderschülern/-innen

Obwohl die UN-Konvention für die Rechte von Behinderten inklusive Bildung vorsieht, werden in Deutschland 80% der Kinder und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf außerhalb der Regelschule unterrichtet. Das Deutsche Jugend Institut (DJI) untersuchte die Chancen und Risiken eines solch „exklusiven“ Förderkonzepts im Hinblick auf die berufliche und soziale Integration. Diese qualitative Untersuchung macht deutlich, dass der Übergang in Ausbildung oder eine Vorbereitung darauf weniger von den Schülerinnen und Schülern selbst oder den Lehrkräften gesteuert wird, als vielmehr von der Arbeitsagentur. Da die Ausschlussoptionen wie etwa BvB, Eintritt in ein Berufsbildungswerk oder das Absolvieren von kooperativen bzw. integrativen Ausbildung von der Arbeitsagentur eingeleitet und bezahlt wird, kommt der Agentur eine zentrale Steuerungsfunktion zu.

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Internationale Mobilität ist höher als erwartet

Auszubildende und Berufsfachschüler aus Deutschland sind beruflich wesentlich mobiler als bisher angenommen. Das geht aus einer neuen Studie im Auftrag der „Nationalen Agentur Bildung für Europa“ beim Bundesinstitut für Berufsbildung hervor. Laut den Ergebnissen haben von 2007 bis 2009 rund 23.500 junge Menschen in der Erstausbildung jährlich ein Praktikum oder einen vergleichbaren Lernaufenthalt im Ausland absolviert – das sind 50 Prozent mehr als bisher angenommen. Die jungen Menschen sehen in der Auslandsmobilität einen großen Mehrwert für ihre berufliche und persönliche Entwicklung. Dieser besteht vor allem in der Verbesserung der internationalen Fachkenntnisse, der interkulturellen Kompetenzen und der Fremdsprachenkenntnisse. Das Bundesministerium ist mit dem EU-Berufsbildungsprogramm LEONARDO DA VINCI und den bilateralen Austauschprogrammen in der beruflichen Bildung dabei Hauptmotor für internationale Mobilität in der Erstausbildung. Mit deutlich über 10.000 geförderten Auslandsaufenthalten jährlich fallen im Untersuchungszeitraum etwa 45 Prozent der Mobilitätsmaßnahmen in den Verantwortungsbereich des Ministeriums. Es würden sich noch mehr Betriebe an Mobilitätsmaßnahmen für Auszubildende beteiligen, wenn diese in den Schulferien stattfinden würden und teilweise auf den Jahresurlaub angerechnet werden könnten.

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Instrumente reformieren – nachhaltig Integration schaffen

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit veröffentlicht seine aktuelle Stellungnahme zum Gesetzentwurf „Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“. Wie schon bei vorangegangen Instrumentenreformen, nimmt er darin erst allgemein zum aktuellen Gesetzentwurf und danach zu konkreten Regelungen Stellung. Im Fokus der Positionierung steht die Fördersituation junger Menschen, die auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Grundlage unserer Bewertungen und Vorschläge sind die umfassenden Erfahrungen in der praktischen, bundesweiten Umsetzung der bisherigen Instrumente und Maßnahmen im SGB II und III durch die Träger der Jugendsozialarbeit, die zudem durch eigene Expertisen und Untersuchungen des Kooperationsverbundes vertieft und ausgewertet wurden. Der Kooperationsverbund begrüßt grundsätzlich das Anliegen, die arbeitsmarktpolitischen Instrumente passgenauer und effizienter zu gestalten, bewertet aber den vorliegende Gesetzentwurf kritisch, weil er diesem Anliegen – besonders bezogen auf die Verbesserung der Chancen junger Menschen – in weiten Teilen nur unzureichend gerecht wird.

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