Tag: 16. November 2009

Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für die künftige SGB II-Trägerschaft

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung sieht für die Fortführung des SGB II eine getrennte Aufgabenwahrnehmung vor. Die Bundesländer Nordrhein Westfalen und Saarland haben hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die verfassungsrechtliche Zulässigkeit überprüft. Das Gutachten kommt zu dem Schluß, dass die Aufgabenwahrnehmung durch Optionskommunen zulässig ist, sich die Begrenzung auf 69 hingegen nicht aus dem Grundgesetz (auch unter Heranziehung des Artikels 51 Abs. 22 GG) ableiten lässt. Weiterhin kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass aus einer getrennten Aufgabenwahrnehmung nicht folgt, dass die zentrale Aufgabe an den Bund und die Bundesagentur für Arbeit geht, da der Bund nach Artikel 87 nicht die Aufgaben an sich ziehen kann. Die Bundesagentur für Arbeit ist keine oberste Bundesbehörde. Folglich lässt sich eine getrennte Aufgabenwahrnehmung in Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit nicht aus dem Grundgesetz ableiten. Das Modell einer getrennten Aufgabenwahrnehmung setzt eine Verfassungsänderung voraus, wenn die Bundesagentur für Arbeit als Träger von Verwaltungsaufgaben beteiligt werden soll. Für eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung ist eine Verfassungsänderung notwendig, die im Rahmen der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG möglich, insbesondere mit dem Demokratieprinzip vereinbar wäre.

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Förderschule: Hoher Finanzbedarf, aber wenig Perspektiven für Schüler und Schülerinnen

Studie der Bertelsmann Stiftung: Bundesländer geben 2,6 Milliarden Euro pro Jahr für zusätzliche Lehrkräfte an Förderschulen aus – gemeinsames Lernen ist aber deutlich erfolgreicher. 77 Prozent der Schüler/innen verlassen die Förderschulen ohne Hauptschulabschluss. Der Wechsel auf eine allgemeinbildende Schule gelingt selten. Dabei entwickeln sich die Leistungen der Schüler/innen negativer, je länger der Schulbesuch auf der Förderschule mit Schwerpunkt Lernen dauert. Bei gemeinsamem Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und ohne, entwickelt sich der Lernerfolg der Schwächeren hingegen positiv. Die Schüler/innen ohne Förderbedarf erlernen und profitieren von einer höheren Sozialkompetenz. Deutschlands Schulsystem ist ein Sonderfall im internationalen Vergleich. In kaum einem anderen Land werden soviele Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten gesondert unterrichtet. In Deutschland erhalten lediglich 15 Prozent inklusiven Unterrricht. Dabei hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention im Frühjahr 2009 verpflichtet, ein inklusives Schulsystem zu installieren.

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Mehr Beschäftigung – steigende Lohnungleicheit – andauernde strukturelle Probleme: Arbeitsmarktanalyse der letzten zehn Jahre

Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und Bertelsmann Stiftung legen Analyse zur Entwicklung des Arbeitsmarktes in Deutschland und weiteren OECD Staaten vor: Die HARTZ-Gesetzgebung und die Agenda 2010 haben den Arbeitsmarkt in Deutschland flexibler gemacht und neue Beschäftigung geschaffen. Das Beschäftigungsziel der europäischen Lissabon-Strategie wurde erreicht. Gleichzeitig wurden neue Risiken geschaffen und strukturelle Probleme dauern an. Diese werden vor allem von Jugendlichen, Älteren und Geringqualifizierten getragen. Die Kluft zwischen gut abgesicherten Erwerbstätigen und Arbeitslosen bzw. geringfügig und befristet Beschäftigten wird immmer größer, ebenso die Unterschiede im Lohnniveau.

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