Berufliche Ausbildung rechnet sich
BETRIEBLICHE AUSBILDUNG FÜR VIELE UNTERNEHMEN LOHNENDER ALS GEDACHT “ Die allgemeine Beschäftigungssteigerungen in Deutschland zieht eine steigende Anzahl der Ausbildungsplätze nach sich. Dennoch finden viele
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BETRIEBLICHE AUSBILDUNG FÜR VIELE UNTERNEHMEN LOHNENDER ALS GEDACHT “ Die allgemeine Beschäftigungssteigerungen in Deutschland zieht eine steigende Anzahl der Ausbildungsplätze nach sich. Dennoch finden viele
ANHÖRUNG ZUM GESETZENTWURF IM RECHTSAUSSCHUSS “ Gegen junge Straftäter, die ein schweres Verbrechen begangen haben und dafür zu mindestens sieben Jahren Haftstrafe verurteilt wurden, soll
RECHTSMITTEL GEGEN DISKRIMINIERUNG “ Das Gleichbehandlungsbüro (GBB) Aachen und das Anti-Rassismus Informations-Centrum (ARIC-NRW e.V.) bieten einen Online-Ratgeber an, der umfängliche Auskünfte gibt über Rechte im
UNIVERSELLE ERWERBSBÜRGERSCHAFT UND GESCHLECHTER(UN)GLEICHHEIT HARTZ IV und die Folgen – eine viel diskutierte Reform, vielfach und nach unterschiedlichsten Gesichtspunkten analysiert. Ein Beitrag im ZeS report
WER WIRD MIT WELCHEM KONZEPT GEFÖRDERT? Die Auftaktveranstaltung des aus ESF-Gelder geförderten Programms „Perspektive Berufsabschluss“ wurde mit einer einführenden Rede von Frau Cornelia Haugg, Leiterin
HINWEISE ZUR UMSETZUNG DER ARBEITSHILFE Mit Datum vom 16. Mai 2008 informiert der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (Heinrich Alt) die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der
AUSSCHREIBUNG VIDEOWETTBEWERB “ In den Medien und in der Öffentlichkeit wird selten positiv über Konflikte unter oder mit Jugendlichen deutscher und nichtdeutscher Herkunft gesprochen. Stattdessen
Anhörung im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Der Gesetzentwurf sieht einen Ausbildungsbonus in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro für jede zusätzliche Lehrstelle vor, wenn die eingestellten Jugendlichen die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen haben, sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und keinen, einen niedrigen oder einen schlechten mittleren Schulabschluss besitzen oder lernbehindert sind. Bei behinderten Jugendlichen erhöht sich die Förderung laut Entwurf um 30 Prozent. Die Arbeitgeber sollen dem Entwurf entsprechend verpflichtet werden, die Zusätzlichkeit des Ausbildungsverhältnisses zu beweisen. Die finanzielle Unterstützung ist bis Ende 2010 befristet. Es sei mit Mehrausgaben in Höhe von 450 Millionen Euro im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu rechnen, heißt es in dem Entwurf. Arbeitgeber und Gewerkschaften sehen dringenden Korrekturbedarf zum geplanten Ausbildungsbonus. Vertreter vom Deutschen Gewerkschaftsbund (BDA) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihren Vorstoß mit den ihrer Auffassung nach drohenden Mitnahmeeffekten. ‚Die Zielgruppe ist viel zu weit gefasst‘, kritisierte BDA-Ausbildungsexpertin Tanja Nackmayr. Es würden ‚praktisch alle Altbewerber erfasst‘. Nackmayr sprach sich wie auch DGB-Referent Hans-Detlev Küller dafür aus, mit dem Ausbildungsbonus nur ‚wirkliche Problemfälle‘ zu fördern. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit,ebenfalls als Sachverständiger geladen, unterstützt das Vorhaben, mit einem Ausbildungsbonus zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendlichen zu erschließen. Aus Sicht des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit ist es unbedingt notwendig, den Ausbildungsbonus durch Angebote einer sozialpädagogischen Begleitung für die jungen Menschen und eine Unterstützung der Betriebe beim Ausbildungsmanagement zu flankieren. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert außerdem, den neuen Ausbildungsbonus auch im SGB II zu verankern. Der Kooperationsverbund nahm die Einführung der Berufseinstiegsbegleitung als eine neue und zusätzliche Förderleistung am Übergang von der Schule in den Beruf erneut zum Anlass, sich für ein abgestimmtes lokales Übergangsmanagement auszusprechen.
Förderrichtlinien für ESF-Programme des BMFSFJ veröffentlicht: Die Initiative „Jugend und Chancen – Integration fördern“ knüpft an die Ergebnisse und aufgebauten Strukturen der Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ aus der ESF-Interventionsphase 2000 bis 2006 an, entwickelt beide Programme nach deren Aufbau weiter und passt diese an die veränderten Rahmenbedingungen an. Die beiden Programme der Initiative sollen aufeinander aufbauen und andere Fördermaßnahmen der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung 2008 sinnvoll ergänzen. Zudem soll die Zahl der Koordinierungsstellen „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ erhöht werden. Zielgruppe 2. Chance Schülerinnen und Schüler – ab 12 Jahren und bis maximal zum Beginn der letzten Klassenstufe – die eine Hauptschule, eine Förderschule oder eine andere Schulform besuchen, auf der der Erwerb eines Hauptschulabschlusses möglich ist, und – die ihren Schulabschluss belegbar durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden. Zielgruppe Kompetenzagentur Jugendliche und junge Erwachsene, die einen festgestellten besonderen Unterstützungsbedarf auf Grund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen haben und: – sich maximal in der letzten Klassenstufe befinden oder – nach der Schule auf ihrem Weg in den Beruf von den vorhandenen Unterstützungsmaßnahmen nicht erreicht werden oder – Unterstützungsmaßnahmen abgebrochen haben, ohne dass andere/weitere Angebote zur Verfügung stehen bzw. von ihnen angenommen werden. Die Förderung der Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“, „Kompetenzagenturen“ wird für den Zeitraum vom 1. September 2008 bis 31. August 2011 gewährt. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung oder einer Anteils- bzw. Vollfinanzierung abgegrenzter Teilausgaben gewährt. Die Kofinanzierung kann in Form von Geldleistungen innerhalb des Finanzierungsplanes oder durch Sachmittel bzw. geldwerte Leistungen erfolgen. Die Auszahlung der Fördermittel kann im Voraus im Turnus von zweimonatlichen Mittelanforderungen erfolgen. Die Anträge auf Förderung sind elektronisch bis zum 27. Juni 2008, 16.00 Uhr bei der Servicestelle Jugendsozialarbeit einzureichen.
BiBB veröffentlichte Richtlinien für die nächste Förderpfhase JOBSTARTER: Das Programm zielt auf eine nachhaltige Verbesserung der regionalen Ausbildungsstrukturen, insbesondere durch eine Stärkung der regionalen Verantwortung der relevanten Akteure in der Berufsausbildung, und auf eine bessere Versorgung Jugendlicher mit betrieblichen Ausbildungsplätzen durch gezielte Dienstleistungsangebote im Ausbildungsprozess für Betriebe in den Regionen. JOBSTARTER ist Teil des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland und der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung zur Stärkung der Bildungschancen und Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungssystem. Das Programm zielt auf die Gewinnung und Besetzung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze sowie auf die nachhaltige Verbesserung regionaler Ausbildungsstrukturen ab. Konzepte können sich an den Themenschwerpunkten Schaffung und Besetzung von betrieblichen Ausbildungsplätzen, Ausbildung in Grenzregionen, Erprobung ausgewählter Themenfelder aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Aus- und Weiterbildung – Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung orientieren. Für die Umsetzung der ausgewählten Themenschwerpunkte stehen die nachfolgend aufgeführten Förderbausteine als Instrumente zur Verfügung. Vom Antragsteller ist vor der Antragstellung zu prüfen, ob in der jeweiligen Region bereits JOBSTARTER-Projekte bzw. Projekte mit Bundes-, Landes- oder ESF-Mitteln oder Unterstützungsleistungen nach den Regelungen im SGB II und III gefördert werden, die vergleichbare Ziele im Sinne dieser Förderrichtlinien verfolgen. Wenn dies der Fall ist, muss der eingereichte Projektantrag eine Darstellung der Schnittstellen zu diesen Projekten einschließlich einer konkreten Aufgabenabgrenzung enthalten. Die Zuwendung wird für einen Projektzeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt. Der Beginn der Förderung von Projekten dieser Ausschreibungsrunde ist ab dem 1. Januar 2009 möglich, spätester Laufzeitbeginn ist der 1. März 2009. Die als Projektförderung gewährte Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bis zu maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal aber 440.000 € – bei einer Laufzeit von 36 Monaten – gewährt.