Tag: 28. April 2008

Europäische Kommission unterzeichnet EQR

ÜBERSETZUNGSHILFE ZWISCHEN QUALIFIKATIONSSYSTEMEN “ Letzte Woche Donnerstag (24.04.08) wurden die Empfehlung über die Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) vom Europäischen Parlament und

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Novellierung des Vergaberechts – Eckpunkte für die Reform des Vergaberechts, die Rechtssicherheit schaffen

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Eckpunkte für die Reform eines Vergaberechts vor: Durch die bundeseinheitliche Regelung wird der Artikel 26 der EU-Vergaberechtlinie, der die Anwendung von sozialen und ökologischen Kriterien regelt, praxistauglich umsetzt. Die dabei verwandten Begriffe wie z.B. „Nachhaltigkeit“ werden nachvollziehbar definiert. Die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Kriterien erfolgt durch die vergebende Stelle nach dem Subsidiaritätsprinzip, also auch durch Land oder Kommune vor Ort. Die besonderen Anforderungen an Dienstleistungen für Menschen im sozialen Bereich, der Jugendhilfe und in der Arbeitsmarktpolitik werden im Vergaberecht gesondert berücksichtigt, um die öffentliche Beschaffung besser auf die spezifischen Rahmenbedingungen dieser Arbeit ausrichten zu können. Soziale Kriterien wie Einhaltung von Mindestlöhnen und allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen oder die Ablehnung ausbeuterischer Kinderarbeit können zukünftig gegenstandsbezogen zum Vergabekriterium gemacht werden. Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern als Vergabekriterium wird im Bundesgleichstellungsgesetz festgeschrieben. Die Kontrolle der Einhaltung von Kriterien fördern. Zertifizierungsmaßnahmen werden gefördert, um die Überprüfbarkeit von sozialen und ökologischen Kriterien entlang der Wertschöpfungskette zu erleichtern. Ein „Fachausschuss Vergabekriterien“ unter Beteiligung von NGOs hilft, sinnvolle Zertifikate zu finden, zu bewerten, und zu etablieren.

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Was ist gute Arbeit? – Anforderungen an den Berufseinstieg aus Sicht der jungen Generation

Repräsentativen Befragung „Anforderungen an den Berufseinstieg aus Sicht der jungen Generation“: Befragt wurden junge Menschen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren, die mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Die jüngere Generation orientiert sich – hinsichtlich ihrer Ansprüche an gute Arbeit – überwiegend an einem Beschäftigungsverhältnis, das unbefristet ist und ein Mindestmaß an Sicherheit vermittelt. Zum Zeitpunkt der Befragung waren 17% der jungen Qualifizierten nicht erwerbstätig, 1% absolvierten ein Praktikum, 4% waren freiberuflich oder selbständig tätig und 78% abhängig beschäftigt. Die Berufsbiographie ist von vielfältigen Statuspassagen geprägt. 37 % können von mindestens einer Arbeitslosigkeitsphase berichten. Erwerbstätige, die bislang ausschließlich als Arbeitnehmer/in beschäftigt waren, wurden insgesamt seltener mit Arbeitslosigkeit konfrontiert (36%) als Erwerbstätige, die sowohl selbständig als auch abhängig beschäftigt tätig sind oder waren (47%). Die erste Phase der Erwerbstätigkeit von fast jeder zweiten ausgebildeten, jungen Person ist durch verschiedene Brüche und Wechsel geprägt.

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