Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Eckpunkte für die Reform eines Vergaberechts vor: Durch die bundeseinheitliche Regelung wird der Artikel 26 der EU-Vergaberechtlinie, der die Anwendung von sozialen und ökologischen Kriterien regelt, praxistauglich umsetzt. Die dabei verwandten Begriffe wie z.B. „Nachhaltigkeit“ werden nachvollziehbar definiert. Die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Kriterien erfolgt durch die vergebende Stelle nach dem Subsidiaritätsprinzip, also auch durch Land oder Kommune vor Ort. Die besonderen Anforderungen an Dienstleistungen für Menschen im sozialen Bereich, der Jugendhilfe und in der Arbeitsmarktpolitik werden im Vergaberecht gesondert berücksichtigt, um die öffentliche Beschaffung besser auf die spezifischen Rahmenbedingungen dieser Arbeit ausrichten zu können. Soziale Kriterien wie Einhaltung von Mindestlöhnen und allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen oder die Ablehnung ausbeuterischer Kinderarbeit können zukünftig gegenstandsbezogen zum Vergabekriterium gemacht werden. Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern als Vergabekriterium wird im Bundesgleichstellungsgesetz festgeschrieben. Die Kontrolle der Einhaltung von Kriterien fördern. Zertifizierungsmaßnahmen werden gefördert, um die Überprüfbarkeit von sozialen und ökologischen Kriterien entlang der Wertschöpfungskette zu erleichtern. Ein „Fachausschuss Vergabekriterien“ unter Beteiligung von NGOs hilft, sinnvolle Zertifikate zu finden, zu bewerten, und zu etablieren.