Das SGB II dauerhaft sachgerecht und zukunftsfähig organisieren
Der Landkreistag legt Gegenentwurf zum „Kooperativen Jobcenter“ vor. Das Papier gibt einer kommunalen Trägerschaft den Vorrang. Laut Verfassung bestehe ein prinzipieller Vorrang einer dezentralen, also kommunalen Aufgabenwahrnehmung. Ein entscheidender Vorteil für die Erbringung aller Leistungen „aus einer Hand“ wird in der Nutzung kommunaler/regionaler Kooperationspotentiale gesehen. Eigene Dienstleistungen der Kommunen und bewährte Kooperationsbeziehungen könnten für die Integration schwieriger Zielgruppen genutzt und mit Zielen der Arbeitsförderung verknüpft werden. Dazu zählen Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung und Netzwerke mit Arbeitgebern und Wirtschaftsverbänden, Aktivitäten der Jugend(berufs)hilfe zur Verbesserung der Chancen von Jugendlichen für die soziale und berufliche Integration insbesondere beim Übergang von der Schule in den Beruf, Aktivitäten im Schul- und Bildungsbereich, Angebote zur Kinderbetreuung durch das Jugendamt sowie in Kooperation mit anderen Trägern, soziale Angebote wie Schuldnerberatung, Sucht- und Drogenberatung, psychosoziale Betreuung sowie Angebote im Bereich der Gesundheitsförderung. Abschließend plädiert der Landkreistag für die Öffnung der Optionskontigentierung.