Tag: 18. Februar 2008

Reaktion der BA auf das BVG-Urteil: Das kooperative Jobcenter

Eckpunktepapier des BMAS und der BA als Reaktion auf das BVG-Urteil: Das Bundesverfassungsgericht hat die Trägerschaft der Kommunen für die Leistungen für Unterkunft und Heizung und die sozialintegrativen Leistungen bestätigt. Damit gibt es nach wie vor in der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Arbeitsagenturen und die Kommunen als Träger. Allerdings hat das BVerfG die gesetzlich geregelte Zusammenarbeit in den bisherigen ARGEn für mit der Verfassung nicht vereinbar erklärt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat jeder Träger seine Aufgaben in der Grundsicherung eigenverantwortlich wahrzunehmen. Gleichwohl ist im Interesse der Hilfebedürftigen auch künftig eine Zusammenarbeit sinnvoll und notwendig. Hierzu schlagen BMAS und BA ein „kooperatives Jobcenter“ vor, in dem Kunden weiterhin gute und verzahnte Dienstleistungen unter einem Dach von den beiden Leistungsträgern Kommune und Agentur erhalten. Im kooperativen Jobcenter wird für den Kunden die partnerschaftliche Zusammenarbeit in den ARGEn zwischen Kommunen und Agenturen gemeinsam weiterentwickelt. Für die Kunden heißt das, dass möglichst einheitliche Anlaufstellen, eine gemeinsame Antragsannahme, abgestimmte Bescheiderteilung und Auszahlung und soweit erforderlich abgestimmte Eingliederungsvereinbarungen gewährleistet sind. Kunden erhalten mit dem kooperativen Jobcenter ihre Dienstleistung weiterhin wohnortnah und an denselben Standorten wie bisher. Ein Kooperationsausschuss, in dem beide Partner vertreten sind, übernimmt die Rolle der bisherigen Trägerversammlung. Im Kooperationsausschuss wird insbesondere das lokale Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm festgelegt. Das kooperative Jobcenter verfügt über dezentrale Entscheidungsspielräume bei der lokalen Arbeitsmarktpolitik, der Gestaltung der Geschäftsprozesse, der Kommunikation und Abstimmung mit den Akteuren des lokalen Arbeitsmarktes und der Auswahl des Personals. Die Erfahrung und Fachkenntnis der kommunalen Beschäftigten sind für die kooperativen Jobcenter unverzichtbar. Die Agentur bietet daher die dauerhafte Übernahme der kommunalen Angestellten und Beamten an, soweit diese es wünschen. Die BA beteiligt bei der Entwicklung des kooperativen Jobcenters die kommunalen Partner, um möglichst viel Sachverstand und Erfahrungswissen zu integrieren und auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen.

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Bildungs(miss)erfolge von Jungen und Berufswahlverhalten bei Jungen/männlichen Jugendlichen

Eine Studie für das BMBF vergleicht Schulleistungen und Noten von Jungen und Mädchen. Seit der Veröffentlichung der Ergebnisse der PISA-Studien sind die schulischen (Miss)erfolge von Jungen in das Blickfeld der (Fach-)Öffentlichkeit gerückt. Jungen erhalten in Pädagogik, Politik und Wissenschaft beachtliche Aufmerksamkeit. Dabei fallen im Vergleich zu den Mädchen sowohl die Schulabschlüsse als auch die Leistungen tendenziell zu Ungunsten von Jungen aus. Von unterrichtlichen Disziplinierungen, negativen Sanktionen oder Klassenwiederholungen sind sie in höherem Maße betroffen. Jungen sind in der Schule weniger erfolgreich als Mädchen. Je geringer qualifizierend die Schulform, desto höher der Anteil an Jungen: Ihr Anteil an Hauptschulen beträgt 56%, an Gymnasien 45%. Jungen bleiben häufiger sitzen, etwa jeder 10. bleibt ohne Abschluss. Mädchen werden bei gleicher Leistung besser benotet: Bei gleichem Interesse zeigen die Leistungen in verschiedenen Fächern geringe Kompetenzdifferenzen. Junge Männer erweisen sich beim Übergang in Studium und Beruf aber oft als erfolgreicher, ergreifen besser bezahlte und karriereorientiertere Berufe

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Gesetzentwurf zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Die im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zusammen geschlossenen sieben bundesweiten Organisationen bekräftigen in ihrer Stellungnahme die Zielsetzung der Bundesregierung, allen Jugendlichen mittels gesetzlicher Regelungen eine faire Chance auf Ausbildung zu eröffnen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit unterstützt das Vorhaben, mit einem Ausbildungsbonus zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit besonderem Unterstüngsbedarf zu erschließen. Damit Jugendliche am Übergang von der Schule in den Beruf eine längerfristig angelegte, individuelle und verlässlich gestaltete Unterstützung erhalten, muss die angedachte Berufseinstiegsbegleitung von qualifizierten Mitarbeiter/innen geleistet werden. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert, die Berufseinstiegsbegleitung nicht isoliert von den Agenturen von anderen Förderleistungen am Übergang Schule–Beruf einzuführen, sondern sie in der Umsetzung sehr eng mit vorhandenen Aktivitäten abzustimmen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit wendet sich ausdrücklich gegen die Gesetzesvorschrift zum neu gefassten §421t Abs.6 SGB III, mit dem für die Umsetzung der Berufseinstiegsbegleitung zwingend die Anwendung des Vergaberechts vorgeschrieben wird.

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