Freiwilligendienste machen kompetent
MODELLPROJEKT FSJ FÜR BENACHTEILIGTE JUNGE MENSCHEN STARTET 2008 Katholische Träger beteiligen sich “ Der BDKJ Rottenburg-Stuttgart hat eine Konzeption für ein ‚Freiwilliges Soziales Jahr‘ für
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MODELLPROJEKT FSJ FÜR BENACHTEILIGTE JUNGE MENSCHEN STARTET 2008 Katholische Träger beteiligen sich “ Der BDKJ Rottenburg-Stuttgart hat eine Konzeption für ein ‚Freiwilliges Soziales Jahr‘ für
JAHRESTAGUNG DER BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT ÖRTLICH REGIONALER TRÄGER DER JUGENDSOZIALARBEIT Termin/Ort: 6.11.2007 in Erfurt Veranstalter: BAG ÖRT “ In die bildungspolitische Debatte um die anstehende Reform der
DER ECHTE SCHOKO-NIKOLAUS “ Die ersten sind schon da: Weihnachtsmänner aus Schokolade füllen nach und nach die Regale und werden sicher wieder zahlreich am Nikolaus
RISKANTER SUCHTMITTELKONSUM IN DER SCHULE – WIE REAGIEREN? Zweiteiliges Fachseminar Termin/Ort: 29.11. – 01.12.2007 und 28.02. – 01.03.2008 in Paderborn Veranstalter: Meinwerk-Institut IN VIA Akademie
ANHALTSPUNKTE FÜR QUALITÄTSVERBESSERUNGEN “ Die Bundesagentur für Arbeit plant eine Befragung von TeilnehmerInnen an Trainingsmaßnahmen. Die BA möchte damit die Qualität der Trainingsmaßnahmen überprüfen und
BA WILL AB DEM ZWEITEN QUARTAL 2008 DIE E-VERGABE EINFÜHREN Das deutsche Vergaberecht wurde am 1.11.2006 novelliert. Seit der Novellierung können die Kommunikationsmittel zur Vergabe
MOSCHEEBAU-ÄUSSERUNG DES RATSVORSITZRENDEN DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN DEUTSCHLAND LÖST HEFTIGE DEBATTE AUS “ Äußerungen des evangelischen Bischofs Wolfgang Huber zum Moscheebau in Deutschland haben eine
Stellungnahme des BAK-FSJ zum Gesetzentwurf zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste Grundsatzlich begrüßt der Bundesarbeitskreis FSJ, dass der Gesetzgeber ein Jugendfreiwilligendienstegesetz auf den Weg gebracht hat, welches sich am FSJ-Gesetz orientiert. Die Bundesregierung berücksichtigt, dass junge Freiwillige in der Regel ganztägig tätig sein sollen, dass sie eine kontinuierliche Begleitung und Bildungsangebote in der Gruppe mit anderen Jugendlichen benötigen. Die angekündigte Weiterentwicklung und den Ausbau der Jugendfreiwilligendienste erreicht die Bundesregierung nur, wenn erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Notwendig ist die Streichung des bügerschaftlichen Engagements als Fördervoraussetzung, auch wenn die Träger das FSJ inhaltlich als besonderen Teil des bügerschaftlichen Engagements definieren. Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Bildungsauftrages muss bei den Trägern verbleiben, um Einsatzstellen nicht zu überfordern und Unklarheiten von Zuständigkeiten zu vermeiden. Hier sind Änderungen am Gesetzentwurf unumgänglich. In § 8 Abs. 1 (8) wird festgelegt, dass die im Vorfeld des Jugendfreiwilligendienstes zu verabschiedende Vereinbarung die individuellen Ziele des Dienstes und die wesentlichen der Zielerreichung dienenden Maßnahmen enthalten muss. Eine Verengung des Bildungsbegriffes im FSJ unf FÖJ auf Lernziele lehnt der BAK-FSJ ab. Der Begriff des Lernzieles ist im Gesetz nicht definiert. Der BAK-FSJ begrüßt nachdrücklich die Vorschrift eines Einführungs- und Abschlussseminars mit einer Mindestdauer von je 5 Tagen. Allerdings vermissen wir die Möglichkeit eine flexiblen Umgangs damit. Begrüßt wird die Kombinierbarkeit eines Dienstes im In- und Ausland, die Erhöhung der maximalen Dauer des Dienstes von 12 auf 24 Monate, und die Regelung, dass Sprachkurse nicht mehr laut Gesetz in Deutschland stattfinden müssen.
Sinus-Studie zu Migraten: Zugehörigkeit zu sozialem Milieu beeinflusst die Alltagskultur stärker als Religion oder ethnische Herkunft. Menschen desselben Milieus, die individuelle Wertevorstellungen, Lebensstile und ästhetische Vorlieben teilen, verbindet trotz unterschiedlicher Herkunft mehr miteinander als mit ihren Landsleuten aus anderen Milieus. Zuwanderungsgeschichte, ethnische Zugehörigkeit oder Religion nehmen Einfluss auf die Alltagskultur, sind letzten Endes aber nicht Identität stiftend. Rückschlüsse von der Herkunft auf individuelle Wertevorstellungen und Lebensstile sind nicht zu ziehen. Auch umgekehrt sind keine Rückschlüsse zu ziehen es kann kein Rückschluss vom Milieu auf die Herkunftskultur der MigrantInnen gezogen werden.
Diskussionspapier: Trainingsmaßnahmen sind ein Instrument der aktiven Arbeitsförderung, mit dem je nach Ausrichtung unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt werden. Das IAB hat eine Variante der Trainingsmaßnahmen, die Maßnahme zur Überprüfung der Verfügbarkeit evaluiert. Diese Maßnahme zielt in erster Linie darauf ab, zu überprüfen, ob Arbeitslose zu einer Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Besonderes Augenmerk liegt hier deshalb auf der Fragestellung, wodurch Trainingsmaßnahmen zur Überprüfung der Verfügbarkeit zur Verbesserung von Eingliederungsaussichten beitragen. Unterschieden werden dabei Eingliederungseffekte, die allein aus der Einladung zu einer Maßnahme resultieren, in Abgrenzung zu Effekten, die für die tatsächliche Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme geschätzt werden. Zur Untersuchung dieser Fragestellung werden Daten aus einem arbeitsmarktpolitischen Experiment genutzt, die neben Angaben über Maßnahmeteilnahmen auch Informationen zu ausgesprochenen Einladungen liefern.