Tag: 2. Juli 2007

In die Jugend investieren: eine Befähigungsstrategie

Die Jugend ist die Zukunft und eine effektive Investition in die Jugend ist der Garant für eine wirtschaftlich und sozial starke Zukunft. Kinderarmut und die hohe Jugendarbeitslosigkeit in den Mitgliedsstaaten beweisen, dass nicht ausreichend und nicht erfolgreich in die Kinder und Jugendlichen investiert wurde. Eine umfassende Jugendstrategie ist notwendig, um die Jugend auf die Zukunft vorzubereiten. Eine durch stete Veränderungen, durch die Komplexität der Globalisierung, die Entwicklung der Wissensgesellschaft und eine alternde Gesellschaft gekennzeichnete Zukunft. Der demographischer Wandel erhöht den Druck: eine wachsende alternde Bevölkerung steht einer geringeren Anzahl von Berufstätigen gegenüber, dies bedeutet zum einen, dass die Produktivität der Berufstätigen erhöht werden muss und zum anderen, dass neue Generationsverträge geschlossen werden müssen. Eine erfolgreiche Jugendpolitik soll sicherstellen, dass Menschen das Beste aus den sich bietenden Beschäftigungschancen herausnehmen. Eigenverantwortung und Anreize sind wichtig, nicht nur, damit persönliche Eignung anerkannt und Fähigkeiten gefördert werden, sondern auch, um durch Lebensstil verursachte Krankheiten zu vermeiden. Die Politik muss aber auch dafür Sorge tragen, dass Menschen vor Risiken geschützt werden, die nicht voraussehbar waren, und gegebenenfalls eine zweite Chance erhalten Elemente einer erfolgreichen Jugendstrategie sind 1) eine frühe Investition, 2) die Kombination von sozialen und wirtschaftlichen Zielen, 3) ein jugendpolitischer Ansatz, der verschiedene Politikbereiche verbindet sowie 4) die vermehrte Informationssammlung und Informationsverbreitung, um politische Entscheidungen zu untermauern. Aufgrund der unterschiedlichen Prioritätensetzung in den Mitgliedsstaaten und zur Erreichung des langfristigen Zieles, der Befähigung der Jugend, müssen die Herausforderungen gemeinsam definiert und die entsprechenden Veränderungen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich angestoßen werden.

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Arbeitshilfe zum Aufbau und zur Weiterentwicklung kommunaler Koordinierungs- und Planungsprozesse im Übergangssystem Schule – Beruf

Durch die Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) im Jahr 2005 haben sich die Förderbedingungen für junge (hilfebedürftige) Menschen deutlich verändert. Durch den weiteren Akteur im Übergangssystem Schule – Beruf existieren neue Förderinstrumente, die nach einer anderen Förderphilosophie als die Angebote der Rechtskreise SGB III und VIII konzipiert sind. Diese Entwicklung hat vielerorts Unklarheiten und Verunsicherungen ausgelöst. – Welcher Akteur ist für welche Zielgruppe zuständig? – Welche Angebote hält welcher Rechtskreis vor? – In welchem Verhältnis stehen Leistungen des SGB II zu denen des SGB VIII? – Wie kann die Kooperation zwischen den Akteuren im Übergangssystem gestaltet werden? Kommunale Koordination und gemeinsame Planungen im Übergangssystem Schule – Beruf sind notwendig. Die Zielsetzung der Jugendhilfeplanung lässt auf die Koordinierungs- und Planungsarbeit im Übergang Schule – Beruf übertragen: Als fachlicher, fachpolitischer und kommunalpolitischer Wissensbildungs- und Gestaltungsprozess soll die Planungs- und Koordinierungsarbeit im Übergangssystem Schule – Beruf dazu beitragen, Aufmerksamkeitsstrukturen, Ressourcen und öffentliche Sensibilitäten auf die komplexen Aufgaben des Übergangssystems und damit auf die Sicherung der Lebensbedingungen von jungen Menschen und ihren Eltern zur richten. Ziel der Planungstätigkeit ist die Sicherung oder Wiederherstellung der gesellschaftlichen Teilhabechancen junger Menschen.

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Produktionsschulen und Produktionsschulansätze

Jahr für Jahr verlassen in Deutschland über 80.000 Jugendliche (fast zehn Prozent eines Jahrgangs) die allgemeinbildenden Schulen, ohne mindestens einen Hauptschulabschluss erreicht zu haben. Vor allem für diese schulschwachen Jugendlichen gestaltet sich der Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder in eine Arbeit besonders schwierig. Der Berufsbildungsbericht 2006 weist nach, dass im Jahr 2004 nur 2,5 Prozent der neuen Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abgeschlossen wurden, die keinen Hauptschulabschluss vorweisen konnten. In diesem Jahr verließen rd. 85.000 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss. Aber auch Hauptschulabsolventen haben es immer schwerer, einen betrieblichen Ausbildungsvertrag abzuschließen. Sie stehen in besonders scharfem Wettbewerb mit Realschülern und -schülerinnen und Gymnasiasten. Von den Jugendlichen mit neuem Ausbildungsvertrag hatten 2004 bereits 37,5 Prozent Realschulabschluss und 15,3 Prozent sogar die Hochschulreife. Hauptschulabsolventen stellen mit 28,8 Prozent bereits eine Minderheit dar. Ein weiteres Problem sind die gestiegenen Anforderungen in fast allen klassischen und neuen Ausbildungsberufen. Für die „unversorgten“ Jugendlichen ohne Schulabschluss, mit abgebrochener Schul- und Berufsausbildung und mit schlechten Schulabschlüssen stellt die Produktionsschule eine Alternative zur Ausbildung im dualen System dar.

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