Tag: 25. Juni 2007

Chancengleichheit durch Bildungsgerechtigkeit: Gleiche Bildungschancen für benachteiligte Kinder und Jugendliche

Bildungspolitisches Diskussionspapier des Deutschen Caritasverbandes. Benachteiligte Kinder und Jugendliche haben schlechtere Bildungschancen. Mehr als 8,2% der Schulabgänger/-innen pro Jahr in Deutschland erreichen keinen Schulabschluss. Fast 15% der 20 bis 29-jährigen haben keinen Ausbildungsabschluss. Fehlende Bildungsabschlüsse stellen ein hohes Arbeitslosigkeits- und Armutsrisiko dar. Eine Verbesserung der Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Befähigungs- und Beteiligungsgerechtigkeit und eine elementare Voraussetzung für die freie Entfaltung jedes Kindes und Jugendlichen. Bildung ist aus Sicht des DCV der umfassende, lebenslange Prozess der Entwicklung und Entfaltung derjenigen Fähigkeiten, die Menschen in die Lage versetzen, zu lernen, ihre Potentiale zu entwickeln, verantwortlich zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zu gestalten sowie Sinn- und Werthorizonte zu erschließen. Jeder Mensch ist grundsätzlich bildungsfähig, unabhängig von seiner physischen, psychischen und sozialen Situation. Der DCV setzt sich für eine Gestaltung des Schulsystems ein, die eine frühe Selektion ausschließt und die gesellschaftliche Teilhabe aller jungen Menschen fördert. Ebenso muss sich das Schulsystem sich an einem ganzheitlichen Bildungsbegriff ausrichten und dahingehend umgestaltet werden. Jugendliche benötigen in und nach der Schule ein verlässliches Angebot, das ihre Entwicklung, ihre Ausbildungsfähigkeit und ihre Berufswahlkompetenz fördert. Die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmen in einen nationalen Qualifikationsrahmen muss so gestaltet werden, dass die Zugangschancen zu Ausbildung, Studium und Beruf von jungen Menschen mit Hauptschulabschluss bzw. ohne Schulabschluss nachhaltig verbessert werden.

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Standortsbediungungen und Beschäftigung in den Regionen West- und Ostdeutschlands

Die Ausbildungssituation hat sich in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig geändert. Der Anteil der Ausbildungsbetriebe ist im Vergleich zum Vorjahr insgesamt unverändert geblieben. Dies ist vor allem auf eine relativ konstante Ausbildungsbetriebsquote in Westdeutschland zurückzuführen. In Ostdeutschland hingegen ist die Ausbildungsbetriebsquote weiterhin rückläufig, was auch in Zusammenhang mit dem abnehmenden Bestand an Betrieben insgesamt gesehen werden muss. Die Ausbildungsquote ist ebenfalls konstant geblieben. Allerdings hat sich die Übernahmequote im Vergleich zum Vorjahr sowohl in West- als auch in Ostdeutschland erhöht. Aktuell bildet jeder zweite Betrieb mit Ausbildungsberechtigung auch aus. Dieser Anteil ist über die Jahre hinweg stabil. Er bildet jedoch das Ausbildungspotenzial nur bedingt ab. Ein Viertel der Betriebe hat im Beobachtungszeitraum gar nicht ausgebildet. Hierbei handelt es sich vor allem um kleine und Kleinstbetriebe, deren Bedarf an Fachkräften geringer ist. Diesen Betrieben müsste ein Anreiz zur Ausbildungsbeteiligung gegeben werden.

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Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch: im Fokus benachteiligte Jugendliche

Von der anhaltend guten konjunkturellen Entwicklung und der deutlichen Entspannung des Arbeitsmarktes profitieren nicht alle Jüngeren gleichermaßen. Dies gilt insbesondere für Jüngere im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Fehlende berufliche Qualifikation, gesundheitliche Einschränkungen und Schuldenprobleme erschweren eine erfolgreiche berufliche Eingliederung. Schlechte Startchancen ziehen in der späteren Erwerbsbiografie häufig Arbeitslosigkeit nach sich, bis hin zu sich verfestigender Langzeitarbeitslosigkeit. Bildungsschwache Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen daher die Chance erhalten, sich am Arbeitsplatz zu bewähren und ihre Qualifikation zu verbessern. Mit der Integration in Betriebe sollen sie auch in sozialer Hinsicht profitieren und über die Erwerbsintegration eventuell noch bestehende Vermittlungshemmnisse abbauen. Über die vorhandenen Leistungen zur Ausbildungs- und Arbeitsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene hinaus werden deshalb mit Gesetzentwürfen spezifische Eingliederungs- und Qualifizierungszuschüsse sowie unterstützende Arbeitgeberleistungen im Bereich der Einstiegsqualifizierung, der Berufsausbildungsvorbereitung und der betrieblichen Ausbildung vorgesehen.

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