* Das Europäische Parlament und der Rat empfehlen den Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines EQR für lebenslanges Lernen: – Den Europäischen Qualifikationsrahmen als Referenzinstrument zu verwenden, um Qualifikationsniveaus im Hinblick auf das lebenslange Lernen vergleichen zu können. – Das Nationale Qualifikationssystem bis 2009 an den Europäischen Qualifikationsrahmen zu koppeln, indem sie ihre Qualifikationsniveaus transparent verknüpfen und in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis einen nationalen Qualifikationsrahmen erstellen. – Bis 2011 dafür zu sorgen, dass alle neuen Qualifiaktionsnachweise und Europass-Dokumente einen klaren Verweis auf das zutreffende Niveau des Europäischen Qualifiaktionsrahmens enthalten. – Bei der Beschreibung von Qualifiaktionen einen Ansatz zu verwenden, der auf Lernergebnissen beruht und die Validierung nicht formalen und informellen Lernens fördert.