Tag: 2. April 2007

Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche – Integrationschancen des SGB II

Arbeitsgelegenheiten sollen eine Brückenfunktion in den regulären Arbeitsmarkt haben. GemeinwohlArbeit verbindet die Pflicht, tätig zu werden (Prinzip des Forderns) mit dem Grundsatz des Förderns im Sinne einer individuellen Integrationsunterstützung. Mit dem Ansatz soll aber auch ein positives Image für diejenigen geschaffen werden, die in Arbeitsgelegenheiten tätig sind. Arbeiten für das Gemeinwohl führen zu einer Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens und der sozialen Versorgung. GemeinwohlArbeit Leistende tragen zur Verbesserung der Lebensbedingungen vieler Bevölkerungsgruppen bei. Die damit verbundene gesellschaftliche Anerkennung soll den Betreffenden Mut machen, auch ihr eigenes Leben zu verändern und einen neuen Anlauf zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu nehmen.

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