BIBB-Hauptausschuss nimmt Stellung zum Entwurf der Bundesregierung
BiBB Hauptausschuss: ‚Im Zeitraum vom 1. Oktober 2005 bis zum 30. September 2006 wurden bundesweit 576.200 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 26.000 Verträge oder 4,7 Prozent mehr. Nach wie vor können aber viele Jugendliche nicht in eine betriebliche Ausbildung vermittelt werden. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit kann als Geschäftsstatistik die reale Situation beim Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung nur unvollständig abbilden. Eine „Integrierte Ausbildungsstatistik“ würde hingegen alle relevanten Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote auf Basis der Schulabgängerzahl eines Jahres in den Blick nehmen. Dazu wurde in Hessen ein Konzept entwickelt und mit positivem Ergebnis auf seine Machbarkeit geprüft. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der Bundesländer ließe sich das Konzept vergleichsweise problemlos von der Bundesebene übernehmen und für alle Länder als ein neues Gesamtsystem umsetzen. Zugunsten vergleichbarer Aussagen macht eine solche Statistik Sinn, wenn sie bundesweit einheitlich angewandt wird. Für eine erfolgreiche Umsetzung des EQR müssen folgende Prämissen erfüllt sein: – Beruflicher Kompetenzerwerb muss auf allen Stufen angemessen berücksichtigt werden – Die Förderung beruflicher Handlungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit muss seine Hauptfunktion sein – Der EQR muss für seine Nutzer handhabbar sein – Die Deskriptoren müssen so formuliert sein, dass sie für eine nationale Umsetzung keinerlei Restriktionen beinhalten – Die Ganzheitlichkeit von Qualifikationen muss gewahrt, deren Atomisierung verhindert und ihr beschäftigungsbefähigender Zuschnitt sichergestellt werden – Der Einführung des EQR muss eine Phase der Erprobung, Evaluation und Revision vorausgehen‘