Antwort der Bundesregierung: ‚Der Beginn der Förderungen für die neue Förderperiode ist nicht abhängig von der Kommissionsentscheidung über das ESF-Bundesprogramm und auch nicht von der Vorlage des OP bei der Kommission. Vielmehr ist für den Beginn der Förderfähigkeit der Artikel 56 der Allgemeinen Verordnung einschlägig, der den allgemeinen Beginn für Förderungen aus den Strukturfonds auf den 1. Januar 2007 festlegt. Für die neue Förderperiode werden Maßnahmen vorbereitet, sowohl mit transantionaler Ausrichtung als auch auf nationaler Ebene, in die die bisher mit EQUAL gemachten Erfahrungen einfliessen. So wird gegenwärtig im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Programm vorbereitet zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Geduldeten, dass anknüpft an Erfahrungen von EQUAL-Entwicklungspartnerschaften zugunsten von Asylbewerbern. Die Verbesserung der Ausbildungsreife, der Berufsorientierung und der Vorbereitung junger Menschen auf Ausbildung und Beruf ist eine zentrale bildungsund berufsbildungspolitische Zielsetzung. Hier geht es nicht in erster Linie um zusätzliche Förder-und Qualifizierungsangebote, sondern um qualitativ-inhaltliche und strukturelle Verbesserungen.‘