Tag: 15. Januar 2007

Einführung einer Unterhaltspflicht

UNTERHALTSPFLICHT IM SBGII-RECHTSKREIS “ Die Linksfraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (16/3921) die Pläne der Unions-Bundestagsfraktion zur Einführung einer Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern bei

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Bericht 2006 zu modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Bericht des BMAS: ‚Die Verringerung der Arbeitslosigkeit und die Erhöhung der Beschäftigung sind als gesamtgesellschaftliche Aufgaben vorrangige Anliegen der Bundesregierung. Um diese zentralen Ziele besser als bisher erreichen zu können, wurden umfassende Strukturreformen am Arbeitsmarkt gesetzlich und inzwischen auch weitgehend in der Praxis umgesetzt. Leitmotiv dieser Arbeitsmarktreformen ist das Konzept des aktivierenden Sozialstaats. Zentrale Reformelemente der ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und der arbeitsmarktpolitischen Regelungen des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt haben die Eingliederungsaussichten der Arbeitslosen in eine Erwerbstätigkeit verbessert sowie zur Erhöhung der Beschäftigung beigetragen – sich also als wirksam erwiesen. Mit den arbeitsmarktpolitischen Kerninstrumenten gelingt es, eine schnellere Arbeitsmarktintegration zu erreichen. Die neuen vermittlungsnahen Dienstleistungen fügen dem arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium innovative Elemente hinzu. Diese sind nicht immer erfolgreich. Während auf Arbeitnehmerseite Kundinnen und Kunden, die sich vermutlich selbst helfen können, von den Agenturen grundsätzlich nur wenig Unterstützung erhalten sollen, erhalten jene Arbeitgeber/innen die größte Unterstützung, die sich nach Auffassung der Evaluatoren vermutlich am ehesten selbst helfen können. Im Verlauf des Jahres 2005 gab es 426.000 Beauftragungen Dritter mit der gesamten oder mit Teilaufgaben der Vermittlung (§ 37 SGB III). Die Geförderten verteilten sich etwa hälftig auf diese beiden Formen der Beauftragung. Stark vertreten waren Jugendliche unter 25 Jahren. Nur ein gutes Drittel der Beauftragungen entfiel auf den Rechtskreis SGB III. Gemessen am geringen Frauenanteil im Bestand gehen überdurchschnittlich positive Arbeitsmarktwirkungen für Frauen durch die Reform der Zeitarbeit aus. Für Männer hingegen sind die Integrationswirkungen des Vermittlungsgutscheins überdurchschnittlich positiv. Die Wirkung einer durch den Eingliederungszuschuss geförderten Beschäftigung sowohl auf den Verbleib in ungeförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung als auch auf die Vermeidung von Arbeitslosigkeit oder einer Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit ist in der Regel für geförderte Frauen in Ostdeutschland am höchsten.‘

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IAB-Studie zum Ausbildungsstellenmarkt: Das Problem ist größer als die Lehrstellenlücke

Nur die Hälfte der Bewerber im Ausbildungsjahr 2006 wurde in eine Lehr­stelle vermittelt – Geschlecht, Qualifikation, Region und Nationalität beeinflussen sowohl den Vermittlungserfolg als auch den Verbleib nicht vermittelter Bewerber. Ende September 2006 waren laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) bundesweit 49.500 Lehrstellenbewerber noch nicht vermittelt. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge lag mit 576.500 zwar etwas höher als im Vorjahr (550.000). Dennoch war die Lehrstellenlücke, das heißt die Differenz aus den 49.500 als nicht vermittelt ausgewiesenen Bewerbern und den 15.500 unbesetzten Lehrstellen, mit 34.000 am Ende des Vermittlungsjahres 2006 größer als im Jahr zuvor (28.000). In einer neuen Studie weisen Arbeitsmarktforscher des zur BA gehörenden Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zudem darauf hin, dass die schwierige Lage am Ausbildungsstellenmarkt durch diese Zahlen nur unvollständig widergespiegelt werde. Nur jeder Zweite bei der BA registrierte Bewerber konnte in eine Lehrstelle vermittelt werden. Die andere Hälfte der Jugendlichen absolviert stattdessen eine schulische Nach- oder Weiterqualifizierung oder eine berufsvorbereitende Maßnahme, begann ein Arbeitsverhältnis statt einer Berufsausbildung oder war ‚anderweitig verblieben‘.

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