Tag: 6. November 2006

Krankenversicherung von jungen Menschen nach dem vollendeten 23. Lebensjahr im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

Der Bundesregierung liegen nach eigener Aussage keine Erkenntnisse über die Krankenversicherung von Langzeitarbeitslosen zwischen 23 und 25 Jahren vor. Es sei jedoch davon auszugehen, dass ‚die Zahl dieser Personen verhältnismäßig klein ist‘, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/2939) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/2846). Konkret ging es den Abgeordneten um Menschen im Alter zwischen 23 und 25 Jahren, die zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gezählt werden, aber aufgrund ihres Alters nicht mehr über diese krankenversichert sind. Die jungen Menschen, die nach der Neuregelung des Zweiten Sozialgesetzbuches wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes keinen Anspruch auf Leistungen haben, müssen sich selbst versichern.

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Fünf Punkte zur Entschärfung der demografischen Zeitbombe

Die Alterung der europäischen Bevölkerung ist eine nie da gewesene Herausforderung für die Gesellschaft als ganzes. Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen, und zwar jetzt. So lautet die Schlussfolgerung der neuen Mitteilung der Europäischen Kommission zum Thema „Der demographische Wandel in Europa – Von der Herausforderung zur Chance“. Darin wird hervorgehoben, dass die Mitgliedstaaten durchaus in der Lage sind, mit den Herausforderungen fertig zu werden, mit denen sie durch eine schrumpfende Erwerbs- und eine alternde Gesamtbevölkerung konfrontiert werden. Die Schlüssel zum Erfolg liegen in der Förderung der demografischen Erneuerung, der Schaffung von mehr Arbeitsplätzen und in einem längeren Berufsleben, in höherer Produktivität, der Integration von Migranten und tragfähigen öffentlichen Finanzen.

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Feinjustierung oder Generalrevision

Die nordrhein-westfälische CDU will eine „Generalrevision“ der Hartz-IV-Gesetze durchsetzen und die Höhe des Arbeitslosengeldes nach den Beitragsjahren in der Arbeitslosenversicherung staffeln. Zudem soll das Schonvermögen für die Bezieher von Arbeitslosenhilfe von derzeit 16.200 auf maximal 45.000 Euro erhöht werden, um ihnen das Ansparen einer Altersvorsorge zu ermöglichen. Der Generalsekretär der NRW-CDU, Hendrik Wüst, erklärte am Dienstag in Düsseldorf,mit diesem Vorstoß sollten „Gerechtigkeitslücken“ bei der Hartz-IV-Gesetzgebung „aufgefangen“ und „Lebenslügen beendet“ werden.

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