Tag: 9. Oktober 2006

Jugendhilfepolitik an der Schnittstelle von Hartz IV und Jugendhilfe

Lutz Wende: ‚Jugendhilfepolitik meint mehr als parlamentarisches oder Verwaltungshandeln, sondern es geht um die Gestaltung des Sozialen. Es geht um die Gestaltung des Übergangssystem als Ganzes und um die Feststellung erfolgreicher bzw. nicht erfolgreicher Integrationsbiografien. Jugendhilfepolitik an der Schnittstelle von Hartz IV und Jugendhilfe bedeutet daher, nicht nur eine formale Kooperation anzustreben, sondern ein gemeinsames kohärentes lokales Integrationskonzept für junge Menschen zu entwickeln.‘

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Flexible Ausbildungswege in der Berufsbildung

Euler und Severing: ‚Überlegungen zur Re-Strukturierung von Ausbildungsgängen werden seit nunmehr vielen Jahren unter dem Begriff der �Modularisierung’ diskutiert. Diese eher technisch anmutende Begrifflichkeit verdeckt die Emotionalität und Schärfe, in der diese Diskussionen lange Zeit geführt wurden. Es geht nicht um Sonderlösungen für eine Branche, einen Beruf oder eine besondere Zielgruppe unter den Jugendlichen. Im Ergebnis aller Reparaturen, Erweiterungen und Sonderprogramme zur dualen Berufsausbildung hat das Ausbildungssystem aber insgesamt einen Grad an Komplexität erreicht, der nicht funktional, sondern nur noch historisch begründbar ist und der es für die Jugendlichen und für die Unternehmen schwer durchschaubar macht. In der Berufsausbildung kann nicht qua Gesetz und Verordnung erzwungen – oder konserviert – werden, was am Bedarf der Akteure der Ausbildung: der Unternehmen wie der Jugendlichen, vorbeigeht. Politisch gesetzte Rahmenbedingungen, welche die Attraktivität der dualen Ausbildung für die Akteure beeinträchtigen, werden nicht befolgt, sondern umgangen: durch ihrer die Wahl alternativer Bildungswege und durch sinkende Ausbildungsbeteiligung. Daher bedürfen berufsbildungspolitische Reformen einer vorgängigen Überprüfung auf ihre Durchführbarkeit und Akzeptanz.‘

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Lernort Betrieb. Berufliche Qualifizierung von benachteiligten Jugendlichen Methodische Ansätze für Ausbilder und Ausbilderinnen

Expertise Lernort Betrieb: ‚Vorzüge des betrieblichen Lernorts für die Qualifizierung Benachteiligter Arbeit im betrieblichen Kontext ermöglicht eine Ausbildung, die anschaulich ist und sich durch unmittelbare Erfahrung des Nutzens des Erlernten auszeichnet. Lernfortschritte werden unmittelbar erlebbar. Im Rahmen von Maßnahmen zur Berufsausbildungsvorbereitung, zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung u.a.m. wurden daher in den letzten Jahren Ansätze entwickelt und erprobt, um Lernen und Arbeiten enger miteinander zu verknüpfen und den Lernort Betrieb neu zu erschließen. Die große Gruppe der Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf umfasst Jugendliche mit sehr unterschiedlichem Hintergrund und den entsprechend unterschiedlichen Lern- und Förderbedarfen: Gerade bei der Gestaltung von Lernarrangements für die arbeitsplatznahe Qualifizierung bildungsbenachteiligter Jugendlicher darf also Lernen keineswegs mit Arbeit gleichgesetzt werden. Lernen am Arbeitsplatz muss durch geeignete Gestaltung erst ermöglicht und in didaktische Konzepte eingebettet werden.‘

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