Der Ombudsrat zieht in diesem Schlussbericht eine Bilanz seiner Tätigkeit. Seine Feststellungen und Empfehlungen basieren auf den Eingaben vieler von den Auswirkungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) betroffener Menschen und den Gesprächen und Diskussionen mit Fachleuten aus der Arbeits- und Sozialpolitik. Die Mitglieder des Ombudsrates sind weiterhin davon überzeugt, dass die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in ein System der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Angehörigen richtig war. Die derzeitige Organisationsform der Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Agenturen für Arbeit leidet unter dem ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf zwischen Einflussnahmen aus der Kommunalpolitik und zentralen Ansprüchen und Vorgaben der zuständigen Bundesbehörden. Der Ombudsrat sieht in den steigenden Kosten für das System der Grundsicherung nach dem SGB II eine Gefahr für das Solidarbewusstsein in unserer Gesellschaft. Er teilt nur bedingt die Auffassung, dass die gestiegenen Ausgaben zu einem erheblichen Teil durch Leistungsmissbrauch verursacht sind. Er ist vielmehr der Ansicht, dass die Kriterien für die Bewilligung von Leistungen so ausgestaltet wurden, dass sie mehr Menschen den Zugang zum Grundsicherungssystem ermöglicht haben. So wurden etwa Barrieren, die früher den Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe verhindert haben, stark abgesenkt. Der Ombudsrat fordert alle diejenigen auf, die in Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden zusätzliche Arbeitsplätze schaffen können, mit den Einrichtungen für die Grundsicherung und den Agenturen für Arbeit verstärkt zusammenzuarbeiten. Der Ombudsrat sieht auch in Zukunft die Spaltung des Arbeitsmarktes. Zum einen den sehr dynamischen Teil mit weiter wachsenden Anforderungen an die Qualifikationen und Flexibilität der dort nachgefragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zum anderen den Bereich, in dem die Langzeitarbeitslosen, die in absehbarer Zeit auf Grund mehrfacher Vermittlungshemmnisse nicht in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden können, sinnvolle und notwendige Aufgaben für das Allgemeinwohl übernehmen, die sonst unerledigt bleiben, weil die notwendige Finanzierung fehlt.