Tag: 26. Juni 2006

BIBB-Hauptausschuss empfiehlt Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen

BiBB Hauptauschuss: ‚Die dauerhafte Eingliederung von behinderten Menschen in Arbeit und Gesellschaft ist eine zentrale sozial- und bildungspolitische Aufgabe. Behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Die Feststellung, dass Art und Schwere der Behinderung eine Ausbildung nach einer Ausbildungsregelung der zuständigen Stellen erfordert, soll auf der Grundlage einer differenzierten, bundesweit einheitlichen Eignungsuntersuchung erfolgen. Sie ist durch die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit durchzuführen.‘

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Förderung von arbeitslosen Personen im Rechtskreis des SGB II durch Arbeitsgelegenheiten: Bislang wenig zielgruppenorientiert

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: ‚Die als Ein-Euro-Jobs bekannten Zusatzjobs haben im Rahmen des Sozialgesetzbuches II die Aufgabe erwerbsfähige, bedürftige Personen, die anderenfalls keine Arbeit finden, wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Ferner dienen sie als ein Test auf Arbeitsbereitschaft („Work-Test“), also zur Feststellung, ob Personen tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse zeigen für die ersten drei Quartale des Jahres 2005, dass Zusatzjobs nicht gezielt besonders schwer vermittelbare Arbeitslose fördern. Nur Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sind in der Praxis eine wichtige Zielgruppe. Zudem sprechen die Ergebnisse dafür, dass Zusatzjobs in der Tat als Work-Test eingesetzt werden. Ebenso wird eine Zuweisung von Personen mit vergleichsweise guten Aussichten auf eine reguläre Beschäftigung (Creaming) vorgenommen.‘

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Das Qualifikationskonzept und dessen gesellschaftliche Konstruktion

Mike Rigby und Enric Sanchis: ‚Wie der Artikel darlegt, ist die Feststellung und Entwicklung beruflicher Qualifikationen ein sozialer und zugleich technischer Prozess geprägt von den bestehenden Kräfteverhältnissen und Strukturen einer Gesellschaft. Zunächst wird die soziale Konstruktion der Qualifikationen anhand einiger Beispiele erläutert. Anschließend macht der Artikel deutlich, dass die einzelstaatlichen und europäischen politischen Ansätze zur Definition von Qualifikationen die Ungerechtigkeiten, die sich als Folge des gesellschaftlichen Konstruktionsprozeses ergeben, weitgehend aussparen. Im letzten Teil des Beitrags werden dann beispielhafte Initiativen vorgestellt, durch die sich die Situation möglicherweise zum Besseren wenden lässt.‘

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