Tag: 12. Juni 2006

Stellungnahme der in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammenarbeitenden Spitzenverbände.

BAGFW: ‚Der Gesetzentwurf wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege differenziert bewertet. Neben positiven Elementen wird er in einigen Punkten den an ihn gerichteten Erwartungen nicht gerecht. Zudem werden wichtige Reformbedarfe, auf die die Wohlfahrtsverbände immer wieder hingewiesen haben, nicht aufgegriffen. Die Einführung eines Sofortangebots für Kunden ohne bisherigen Leistungsbezug ist sinnvoll, muss aber individuell ausgerichtet sein und darf nicht lediglich zur Überprüfung des Arbeitsbereitschaft dienen. Der Vollfinanzierung der Aktivierungshilfen für erwerbsfähige, hilfebedürftige Jugendliche durch den SGB II-Träger ist zuzustimmen. Die Flexibilisierung der Sanktionen hinsichtlich ihrer Dauer ist für Jugendliche ein erster Schritt in die richtige Rcihtung.‘

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Alternative zur öffentlichen Ausschreibung. Ein Diskussionspapier des Deutschen Caritasverbandes.

Deutscher Caritasverband: ‚Im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis verpflichtet sich der Leistungserbringer zur Bereitstellung und Erbringung einer vereinbarten Leistung und erhält im Gegenzug vom Kostenträger das Recht eingeräumt, diese Dienstleistung erbringen zu dürfen. Die Bewilligung der Leistung erfolgt gegenüber dem/der Leistungsberechtigte/n. Die Leistungsberechtigten entscheiden in Ausübung ihres Wunsch- und Wahlrechts, bei welchem Maßnahmeträger die Leistung in Anspruch genommen wird. Die Leistungserbringung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis ist eine subjektbezogene Finanzierungsart.

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