In eigener Sache
IN EIGENER SACHE Die nächste Ausgabe der News erscheint am Montag, den 8. Mai 2006. Auf Grund des Feiertages am 1. Mai pausieren die News
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IN EIGENER SACHE Die nächste Ausgabe der News erscheint am Montag, den 8. Mai 2006. Auf Grund des Feiertages am 1. Mai pausieren die News
TAGUNG ‚… UND RAUS BIST DU.‘ – Einflussnahme für benachteiligte Jugendliche in Ostdeutschland Termin / Ort: 10. und 11. Mai 2006 in Peseckendorf (südwestlich von
FACHVERANSTALTUNG: Das neue Berufsbildungsgesetz – neue Chancen auch für sog. ‚benachteiligte‘ Jugendliche? Grundsätzliches, Gegensätzliches, Erkenntnisse ein Jahr nach Inkrafttreten Termin: Donnerstag, 18. Mai 2006, 10:30
TOUCH EUROPE – THEMEN-SEMINAR-MIGRATION: PRAXIS DER EU-FÖRDERUNG Termin / Ort: 11. – 12 Mai 2006 in Bonn Veranstalter: Y.E.S. Forum “ Das Themen-Seminar Migration ist
BUCHEMPFEHLUNG: Fremd und doch daheim?. Kinder & Jugendliche zwischen den Kulturen “ Vorwärtsweisender Dialog statt Konfrontation Jugendliche formulieren voller Kreativität ihr Gefühl zwischen ‚Fremd und
INNOVATIONSKREIS FÜR BERUFLICHE BILDUNG “ Schavan setzt Innovationskreis für Berufliche Bildung ein ‚Voraussetzung für die Zukunft der Beschäftigung in Deutschland schaffen‘ Bundesbildungsministerin Annette Schavan will
GRUNDGESETZÄNDERUNG DURCH FÖDERALISMUSREFORM – weitreichende Auswirkungen für die Jugendhilfe ab dem Sommer 2006 möglich Die bundesweit einheitliche Qualität der Kinderbetreuung und Jugendhilfe steht momentan auf
FÖRDERUNG INNOVATIVER PROJEKTE DURCH DIE STIFTUNG JUGENDMARKE Von der Jugendhilfe und besonders der Jugendarbeit wird ein verantwortungsvoller Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen erwartet. Dabei sollen die
Prof.Dr. Peter Schruth / Thomas Pütz: ‚Der Jugendhilfeträger ist zuständig für junge Menschen mit erhöhtem sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII, die durch die Eingliederungsmaßnahmen des SGB II nicht erfolgreich integriert werden können. Kern der rechtlichen Bewertung der Leistungskonkurrenzen zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Jugendhilfe ist jedoch § 16 Abs. 2 SGB II und insbesondere die hier allgemein als Eingliederungsleistung definierte „psychosoziale Betreuung“. Wem nichts fehlt außer Arbeit, gehört nicht in die Jugendhilfe.‘
Bis November 2007 will die Bundesregierung zusammen mit Städten, Landkreisen und Gemeinden 1000 schulverweigernden Jungen und Mädchen zu einem Abschluss verhelfen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge unterstüzt die Projekträger in seiner Funktion als Regiestelle. Interessierte Träger können sich bis 31. Mai 2006 bewerben.