Tag: 24. April 2006

In eigener Sache

IN EIGENER SACHE Die nächste Ausgabe der News erscheint am Montag, den 8. Mai 2006. Auf Grund des Feiertages am 1. Mai pausieren die News

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Zur Abgrenzung und Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Jobcenter

Prof.Dr. Peter Schruth / Thomas Pütz: ‚Der Jugendhilfeträger ist zuständig für junge Menschen mit erhöhtem sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII, die durch die Eingliederungsmaßnahmen des SGB II nicht erfolgreich integriert werden können. Kern der rechtlichen Bewertung der Leistungskonkurrenzen zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Jugendhilfe ist jedoch § 16 Abs. 2 SGB II und insbesondere die hier allgemein als Eingliederungsleistung definierte „psychosoziale Betreuung“. Wem nichts fehlt außer Arbeit, gehört nicht in die Jugendhilfe.‘

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