Tag: 16. Januar 2006

kam-info-migration vom 9.1.2006

kam-info-migration vom 9.1.2006 “ der aktuelle Newsletter kam-info-migration vom  09. Januar 2006 liegt vor.   Themen: 1. ‚Migration ein Zeichen der Zeit‘ 2. Integration beginnt

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Keine Einigung über trägerfreundliche Vergabemodalitäten für Arbeitsmarktdienstleistungen – Gespräche zwischen BA, Gewerkschaften und dem Bildungsverband BBB bislang ohne Ergebnis

BA Gewerkschaften und Bildungsverband BBB: ‚Keine Einigung über trägerfreundliche Vergabemodalitäten für Arbeitsmarktdienstleistungen‘: ‚Gespräche über veränderte Vergabemodalitäten bei Ausschreibungen für Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II und III haben kurz vor Weihnachten 2005 zu keinem gemeinsamen Ergebnis geführt und sind daraufhin für unbestimmte Zeit unterbrochen worden.‘ ‚Eine Einigung erschien auch dort möglich, wonach der Grundsatz der ortsnahen Leistungserbringung und Maßnahmeplanung unter Beteiligung von Trägern stärker berücksichtigt und örtlich verankerten, anerkannten Trägern der Arbeitsförderung mit mehreren Jahren Erfahrungen/Erfolgen in der Arbeit mit den Zielgruppen einen Bonus bei der Auftragserteilung gegeben werden sollte.‘

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‚Jobstarter – für die Zukunft ausbilden‘

Bundesinstituts für Berufsbildung:’Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert aus Bundesmitteln und Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) mit dem neuen Programm Jobstarter Innovationen und Strukturentwicklung in der beruflichen Bildung. Das Programm zielt auf eine bessere regionale Versorgung Jugendlicher mit betrieblichen Ausbildungsplätzen durch die Gewinnung von Betrieben für Ausbildung und auf ein effektives Matching zwischen Angebot und Nachfrage in den regionalen Ausbildungsmärkten.‘

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Gemeinsame Handlungsempfehlungen des BMFSFJ und des BMAS bezüglich der Schnittstellen und der Aufgabenverteilung zwischen Jugendmigrationsdiensten und Leistungsträgern nach SGB II / III

JMD, BMFSFJ und BMA, Bundesagentur für Arbeit und ARGE: ‚Gemeinsame Handlungsempfehlungen‘: ‚… die Zuständigkeit für die Erstberatung der neu zugewanderten Jugendlichen [liegt] bei den JMD‘, ‚für berufliche Beratung und Berufsorientierung bei den Berufsberatungen in den Agenturen für Arbeit‘. ‚ …mit Zustimmung der Jugendlichen [wird] gegenseitig über die Ergebnisse informiert und werden Regelungen über die Weitergabe von Informationen und Ergebnissen an die ARGE/optierende Kommune bzw. an den JMD vereinbart.‘

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